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   SG Marburg, 31.01.2018 - S 12 KA 422/15   

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SG Marburg, 31.01.2018 - S 12 KA 422/15 (https://dejure.org/2018,37869)
SG Marburg, Entscheidung vom 31.01.2018 - S 12 KA 422/15 (https://dejure.org/2018,37869)
SG Marburg, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - S 12 KA 422/15 (https://dejure.org/2018,37869)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 10.05.2017 - B 6 KA 15/16 R

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - Schadensregress gegen einen Zahnarzt bei

    Auszug aus SG Marburg, 31.01.2018 - S 12 KA 422/15
    Ein Schadensersatzanspruch setzt unter Geltung des im SGB V geregelten Gewährleistungsanspruchs nicht nur in Fällen, in denen ein Mangel durch Nachbesserung behoben werden kann, sondern auch bei Erforderlichkeit einer Neuanfertigung des Zahnersatzes voraus, dass dem Versicherten die Nacherfüllung durch den bisherigen Zahnarzt nicht zumutbar ist (vgl. BSG, Urt. v. 10.05.2017 - B 6 KA 15/16 R - SozR 4 , juris Rdnr. 30 ff.).

    So kann es dem Versicherten nach einem Wechsel seines Wohnortes auf Grund der konkreten Umstände (zurückzulegende Entfernung, Verkehrsverbindungen, Mobilität u. a.) unzumutbar sein, den bisher behandelnden Zahnarzt für die Erneuerung oder Wiederherstellung des Zahnersatzes in Anspruch zu nehmen (vgl. BSG, Urt. v. 10.05.2017 - B 6 KA 15/16 R - SozR 4 , juris Rdnr. 35).

    Allerdings soll ein Mangel, der erst nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistung auftritt, grundsätzlich keinen Schadensersatzanspruch der Krankenkasse mehr auslösen (vgl. BSG, Urt. v. 10.05.2017 - B 6 KA 15/16 R - SozR 4 , juris Rdnr. 28).

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 21/06 R

    Besetzung der Spruchkörper mit ehrenamtlichen Richtern in vertrags (zahn)

    Auszug aus SG Marburg, 31.01.2018 - S 12 KA 422/15
    Dabei ist nicht zu beanstanden, dass die Beklagte den Schaden nach den abgerechneten bzw. beanstandeten Leistungen bemisst (vgl. zur Schadenshöhe BSG, Urt. v. 29.11.2006 - B 6 KA 21/06 R - SozR 4-5555 § 15 Nr. 1, juris Rdnr. 23 m. w. N.).
  • BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95

    Beschwerderecht der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung gegen Entscheidungen des

    Auszug aus SG Marburg, 31.01.2018 - S 12 KA 422/15
    Es gilt eine vierjährige Verjährungsvorschrift (vgl. BSG, Urt. v. 28.08.1996 - 6 RKa 88/95 - BSGE 79, 97 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1, juris Rdnr. 16).
  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 46/13 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Mängelgutachten - Zulässigkeit der

    Auszug aus SG Marburg, 31.01.2018 - S 12 KA 422/15
    Nach Abschnitt II. "Mängelgutachten" Nr. 2 Satz 2 der wirksamen und § 22 Abs. 2 EKV-Z vorgehenden Regelung (vgl. BSG, Urt. v. 13.08.2014 - B 6 KA 46/13 R - SozR 4-5555 § 22 Nr. 1, juris Rdnr. 14 ff.; BSG, Urt. v. 13.08.2014 - B 6 KA 5/14 R - MedR 2015, 459, juris Rdnr. 16 ff.) gilt für Mängelgutachten, dass dem Vertragszahnarzt die Kosten der Begutachtung auferlegt werden können, wenn Mängel festgestellt werden, die der Zahnarzt zu vertreten hat.
  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 5/14 R

    Kassenzahnärztliche Versorgung - Übernahme der Kosten eines Mängelgutachtens im

    Auszug aus SG Marburg, 31.01.2018 - S 12 KA 422/15
    Nach Abschnitt II. "Mängelgutachten" Nr. 2 Satz 2 der wirksamen und § 22 Abs. 2 EKV-Z vorgehenden Regelung (vgl. BSG, Urt. v. 13.08.2014 - B 6 KA 46/13 R - SozR 4-5555 § 22 Nr. 1, juris Rdnr. 14 ff.; BSG, Urt. v. 13.08.2014 - B 6 KA 5/14 R - MedR 2015, 459, juris Rdnr. 16 ff.) gilt für Mängelgutachten, dass dem Vertragszahnarzt die Kosten der Begutachtung auferlegt werden können, wenn Mängel festgestellt werden, die der Zahnarzt zu vertreten hat.
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 19/00 R

    Arzneikostenregreß - Gremien der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Auszug aus SG Marburg, 31.01.2018 - S 12 KA 422/15
    Voraussetzung für den Anspruch einer Krankenkasse auf Ersatz eines sonstigen Schadens durch einen Vertragszahnarzt ist die Verletzung einer vertragszahnärztlichen Pflicht, ein hieraus resultierender Schaden sowie ein schuldhaftes, also zumindest fahrlässiges Verhalten des Vertragszahnarztes (vgl. BSG, Urt. v. 14.03.2001 - B 6 KA 19/00 R - SozR 3-2500 § 106 Nr. 52, juris Rdnr. 15 m. w. N.).
  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 40/96

    Besetzung der Richterbank bei einem Rechtsstreit über die Festsetzung eines

    Auszug aus SG Marburg, 31.01.2018 - S 12 KA 422/15
    Sie stellt Ansprüche von Ersatzkassen gegen einen Vertragszahnarzt auf Grund mangelhafter prothetischer oder kieferorthopädischer Leistungen fest (§ 21 Abs. 2 EKV-Z i. d. F. mit Geltung ab 01.07.2008) (vgl. BSG, Urt. v. 03.12.1997 - 6 RKa 40/96 - SozR 3-5555 § 12 Nr. 5, juris Rdnr. 15 ff. m. w. N.).
  • BSG, 22.06.1983 - 6 RKa 3/81

    Kassenarzt - Schadensersatzanspruch - Regelverletzung - ÄrztlicheKunst -

    Auszug aus SG Marburg, 31.01.2018 - S 12 KA 422/15
    Aus dem aus Rechten und Pflichten bestehenden Kassenzahnarztverhältnis ergibt sich, dass der Kassenzahnarzt gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, hier die Klägerin gegenüber der Beklagten, verpflichtet ist, durch Einhaltung der Regeln der zahnärztlichen Kunst Vermögensnachteile, die typischerweise mit solchen Regelverletzungen verbunden sind, vom Versicherungsträger, den Krankenkassen, abzuhalten (vgl. BSGE 55, 144 = SozR 2200 § 368 RVO Nr. 26; SozR 3 - 5555 § 12 Nr. 1 und 2).
  • BSG, 10.04.1990 - 6 RKa 11/89

    Schadensersatzansprüchen einer Vertragskasse gegen den Vertragszahnarzt

    Auszug aus SG Marburg, 31.01.2018 - S 12 KA 422/15
    Aus dem aus Rechten und Pflichten bestehenden Kassenzahnarztverhältnis ergibt sich, dass der Kassenzahnarzt gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, hier die Klägerin gegenüber der Beklagten, verpflichtet ist, durch Einhaltung der Regeln der zahnärztlichen Kunst Vermögensnachteile, die typischerweise mit solchen Regelverletzungen verbunden sind, vom Versicherungsträger, den Krankenkassen, abzuhalten (vgl. BSGE 55, 144 = SozR 2200 § 368 RVO Nr. 26; SozR 3 - 5555 § 12 Nr. 1 und 2).
  • BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 9/90

    Krankenversicherung - Kassenarzt - Schadensersatzansprüche - Feststellung -

    Auszug aus SG Marburg, 31.01.2018 - S 12 KA 422/15
    Bei einem Regressanspruch handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, von der abzuweichen die Kammer keine Veranlassung sieht, um eine öffentlich-rechtliche Schadenersatzpflicht des Vertragszahnarztes wegen mangelhafter Prothetikleistungen aus dem Gesamtzusammenhang des EKV-Z. Der Vorstand der KZVH kann als allgemeine Vertragsinstanz das Rechtsverhältnis durch Verwaltungsakt regeln (vgl. BSG, Urteil v. 21.04.1993 - 14 a RKa 6/92 - SozR 3 - 5555 § 15 Nr. 1, S. 7; v. 20.05.1992 - 14 a RKa 9/90 - SozR 3 - 5555 § 12 Nr. 3, S. 13).
  • BSG, 02.12.1992 - 14a/6 RKa 43/91

    Schadensersatzansprüche der Krankenkasse - Heil- und Kostenplan - Genehmigung -

  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92

    Behandlungsfehler - Aufrechnungsausschluss - Verwaltungsakt

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