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   SG Meiningen, 08.01.2018 - S 9 U 30/17   

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SG Meiningen, 08.01.2018 - S 9 U 30/17 (https://dejure.org/2018,60789)
SG Meiningen, Entscheidung vom 08.01.2018 - S 9 U 30/17 (https://dejure.org/2018,60789)
SG Meiningen, Entscheidung vom 08. Januar 2018 - S 9 U 30/17 (https://dejure.org/2018,60789)
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  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 32/17 R

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer sporadischen

    Auszug aus SG Meiningen, 08.01.2018 - S 9 U 30/17
    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; vgl. nur BSG, Urteil vom 19. Juni 2018 - B 2 U 32/17 R m.w.N., nach juris).

    Voraussetzung einer Wie-Beschäftigung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII ist, dass eine einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (vgl. nur BSG, Urteil vom 19. Juni 2018 - B 2 U 32/17 R m.w.N., nach juris).

    Ein fremdes Unternehmen erfordert daher nicht zwingend einen selbständigen Gewerbebetrieb, es genügt auch, dass in fremdem Interesse Tätigkeiten für einen fremden Haushalt erbracht werden (vgl. nur BSG, Urteil vom 19. Juni 2018 - B 2 U 32/17 R m.w.N., nach juris).

    Als Unternehmer oder unternehmerähnlich wird dagegen eine Tätigkeit verrichtet, wenn die Handlungstendenz nicht auf die Belange eines fremden Unternehmens gerichtet ist, sondern der Verletzte in Wirklichkeit wesentlich allein eigenen Angelegenheiten dienen wollte und es somit an der fremdwirtschaftlichen Zweckbestimmung fehlt (vgl. BSG, Urteil vom 19. Juni 2018 - B 2 U 32/17 R m.w.N., nach juris).

  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93

    Unfallversicherungsschutz - Betreuung eines Enkelkindes

    Auszug aus SG Meiningen, 08.01.2018 - S 9 U 30/17
    Für die Arbeitnehmerähnlichkeit einer Tätigkeit spricht, wenn die in Betracht kommende Person nach Art der Tätigkeit auch als Arbeitnehmer hätte beschäftigt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 24/93, nach juris).

    Auch ist unerheblich, ob die in Betracht kommenden Personen von dem Unternehmen üblicherweise beschäftigt werden; es genügt, dass sie nach Art der Tätigkeit beschäftigt werden könnten (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 24/93, nach juris).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.12.1983 - L 3 U 6/83

    Ablehnung des UV-Schutzes gemäß § 539 Abs. 2 RVO i.V.m. § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO

    Auszug aus SG Meiningen, 08.01.2018 - S 9 U 30/17
    Sofern die Tätigkeit zusammen mit anderen ausgeführt wird, spricht in der Regel mehr für eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit, weil der Betroffene nicht selbst für den Arbeitserfolg verantwortlich ist (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Dezember 1983 - L 3 U 6/83, nach juris).
  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 22/91

    Abgrenzung arbeitnehmerähnlicher Tätigkeiten von unternehmerähnlichen

    Auszug aus SG Meiningen, 08.01.2018 - S 9 U 30/17
    Arbeitnehmerähnlichkeit im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB VII setzt dabei nicht voraus, dass alle Voraussetzungen eines Beschäftigungsverhältnisses erfüllt sein müssen (vgl. BSG, Urteil vom 17. März 1992 - 2 RU 22/91, nach juris).
  • BSG, 10.03.1994 - 2 RU 20/93

    Unfallversicherungschutz - Rennreiter

    Auszug aus SG Meiningen, 08.01.2018 - S 9 U 30/17
    Für eine Unternehmerähnlichkeit ist kein Geschäftsbetrieb oder eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit erforderlich (BSG, Urteil vom 10. März 1994 - 2 RU 20/93, nach juris).
  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R

    Keine Erstattung von Behandlungskosten einer gesetzlichen Krankenkasse durch den

    Auszug aus SG Meiningen, 08.01.2018 - S 9 U 30/17
    Das Gesamtbild der Tätigkeit muss nur in einem größeren zeitlichen Zusammenhang eine beschäftigungsähnliche Tätigkeit ergeben (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R, nach juris), was im vorliegenden Fall aber nicht anzunehmen ist.
  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit -

    Auszug aus SG Meiningen, 08.01.2018 - S 9 U 30/17
    Unschädlich ist, wenn es sich um eine geringfügige Tätigkeit handelt (vgl. BSG, Urteil vom 30. April 1979 - 8a RU 38/78, nach juris) oder dass der unterstützte Unternehmer eine solche Arbeitskraft nicht tatsächlich beschäftigt hätte (vgl. BSG, Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 9/01 R - nach juris).
  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 9/87
    Auszug aus SG Meiningen, 08.01.2018 - S 9 U 30/17
    Für sie spricht auch, wenn der Verletzte Tätigkeiten erbringt, die mit einem anderen Vertragstyp als mit einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis vergleichbar sind, z.B. mit einem Werkvertrag nach § 631 BGB oder bei Fehlen einer Vergütungsvereinbarung mit einem Auftrag mit Werkvertragscharakter (§ 662 BGB), weil dann dem Auftraggeber nicht die eigene Arbeitskraft zur Verfügung gestellt, sondern ein Werk eigenverantwortlich hergestellt bzw. ein konkreter Auftrag erledigt wird (vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 1987 - 2 RU 9/87, nach juris).
  • BSG, 30.04.1979 - 8a RU 38/78

    Versicherungsschutz - Arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Übermittlung des Inhaltes

    Auszug aus SG Meiningen, 08.01.2018 - S 9 U 30/17
    Unschädlich ist, wenn es sich um eine geringfügige Tätigkeit handelt (vgl. BSG, Urteil vom 30. April 1979 - 8a RU 38/78, nach juris) oder dass der unterstützte Unternehmer eine solche Arbeitskraft nicht tatsächlich beschäftigt hätte (vgl. BSG, Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 9/01 R - nach juris).
  • BSG, 19.12.2013 - B 2 U 17/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung -

    Auszug aus SG Meiningen, 08.01.2018 - S 9 U 30/17
    Die Anfechtungsklage zielt auf die Aufhebung der Überprüfungsbescheide, die Verpflichtungsklage auf die Aufhebung des bestandskräftigen Bescheids vom 13. November 2014, mit dem die Anerkennung eines Arbeitsunfalles abgelehnt worden war (vgl. BSG, Urteil vom 26. April 2016 - B 2 U 14/14 R mit Verweis auf BSG, Urteile vom 13. Februar 2014 - B 4 AS 22/13 R, 19. Dezember 2013 - B 2 U 17/12 R und 11. April 2013 - B 2 U 34/11 R, alle nach juris).
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 1/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall im Ausland - Entsendung -

  • BSG, 11.04.2013 - B 2 U 34/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verstoß gegen § 200 Abs 2 SGB 7 -

  • BSG, 26.04.2016 - B 2 U 14/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Neuberechnung des

  • BSG, 13.02.2014 - B 4 AS 22/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Antrag auf Überprüfung sämtlicher

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