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   SG Meiningen, 09.05.2016 - S 9 U 2715/14   

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https://dejure.org/2016,70830
SG Meiningen, 09.05.2016 - S 9 U 2715/14 (https://dejure.org/2016,70830)
SG Meiningen, Entscheidung vom 09.05.2016 - S 9 U 2715/14 (https://dejure.org/2016,70830)
SG Meiningen, Entscheidung vom 09. Mai 2016 - S 9 U 2715/14 (https://dejure.org/2016,70830)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer subtotalen Ruptur der langen Bizepssehne rechts und einer Teilschädigung der Supraspinatussehne rechts als weitere Folge eines als Arbeitsunfalls

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus SG Meiningen, 09.05.2016 - S 9 U 2715/14
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände diejenigen so stark überwiegen, die für den Ursachenzusammenhang sprechen, dass darauf eine richterliche Überzeugung gegründet werden kann (BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R - BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -).

    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. des Gesundheitsschadens abgeleitet werden (BSG; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus SG Meiningen, 09.05.2016 - S 9 U 2715/14
    Davon zu unterscheiden sind jedoch die Fälle eines gewollten Handelns mit einer ungewollten Einwirkung, bei dieser liegt eine äußere Einwirkung vor (BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - zitiert nach Juris).
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 27/06 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrig

    Auszug aus SG Meiningen, 09.05.2016 - S 9 U 2715/14
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit wird von der ständigen Rechtsprechung für die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Unfallereignis und Gesundheitserstschaden (haftungsbegründende Kausalität) sowie dem Gesundheitserstschaden und der Unfallfolge im Sinne eines länger andauernden Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) für ausreichend erachtet (BSG, Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 27/06 R -).
  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Meiningen, 09.05.2016 - S 9 U 2715/14
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände diejenigen so stark überwiegen, die für den Ursachenzusammenhang sprechen, dass darauf eine richterliche Überzeugung gegründet werden kann (BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R - BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -).
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