Rechtsprechung
   SG Nürnberg, 01.10.2010 - S 18 AS 1511/10 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19795
SG Nürnberg, 01.10.2010 - S 18 AS 1511/10 ER (https://dejure.org/2010,19795)
SG Nürnberg, Entscheidung vom 01.10.2010 - S 18 AS 1511/10 ER (https://dejure.org/2010,19795)
SG Nürnberg, Entscheidung vom 01. Oktober 2010 - S 18 AS 1511/10 ER (https://dejure.org/2010,19795)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,19795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische Staatsangehörige bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Anwendbarkeit auf Unionsbürger - europarechtskonforme Auslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unionsbürger mit Aufenthalt in der Bundesrepublik haben bei nachgewiesenen Bemühungen um eine Arbeitsstelle Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Unionsbürger mit Aufenthalt in der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SGG § 86b Abs. 2 S. 1, SGB II § ... 19, SGB II § 7 Abs. 1 S. 1, SGB II § 7 Abs. 1 S. 2, RL 2004/38/EG Art. 7 Abs. 1 Bst. b, RL 2004/38/EG Art. 14 Abs. 4 Bst. b, RL 2004/38/EG Art. 24 Abs. 2, EGV Art. 39 Abs. 2, SGB II § 8 Abs. 2
    SGB II, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, Ungarn, Unionsbürgerrichtlinie, Unionsbürger, Aufenthalt zum Zweck der Arbeitssuche, tatsächliche Verbindung zum Arbeitsmarkt, Gleichheitsgrundsatz, erwerbsfähig, Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus SG Nürnberg, 01.10.2010 - S 18 AS 1511/10
    Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 4. Juni 2009 (Slg. 2009, I-4585 (Vatsouras und Koupatantze)) die Vereinbarkeit dieser Richtlinienregelung mit dem speziellen Gleichbehandlungsgrundsatz für Arbeitsuchende gem. Art. 39 Abs. 2 des Vertrages über die Europäische Union vom 7. Februar 1992 in der konsolidierten Fassung vom 24. Dezember 2002 (EGV) festgestellt.

    Des Weiteren liefert die Richtlinienbestimmung kein starres Kriterium für die Feststellung der vom EuGH in der Collins-Entscheidung verlangten Verbindung des Unionsbürgers zum Arbeitsmarkt des Aufnahmestaates (vgl. Schlussanträge des Generalanwaltes (Slg. 2009, I-4585 (Vatsouras und Koupatantze)).

    Nach der Entscheidung des EUGH Urteil vom 04.06.2009, Vatsouras, Koupatantze, C-22/08 u. C 23/08 ist es gegebenenfalls Sache der innerstaatlichen Gerichte, das Vorliegen einer tatsächlichen Verbindung mit dem Arbeitsmarkt festzustellen.

  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus SG Nürnberg, 01.10.2010 - S 18 AS 1511/10
    Diese Vereinbarkeit beruht auf einer Auslegung des Art. 24 Abs. 2 RL 2004/38/EG im Lichte der bisherigen Rechtsprechung des EuGH, dass es angesichts der Einführung der Unionsbürgerschaft (Art. 18 EGV) und der Ausprägung, die das Recht der Gleichbehandlung in der Rechtsprechung des EuGH erfahren hat, nicht mehr möglich ist, vom Anwendungsbereich des Art. 39 Abs. 2 EGV eine finanzielle Leistung auszunehmen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates erleichtern soll (EuGH a.a.O. sowie Slg. 2004, I-2703 (Collins) und Slg. 2005, I-8275 (Ioannidis)).

    Danach ist es auch gemeinschaftsrechtlich zulässig, für den Zugang zu finanziellen Leistungen für Arbeitsuchende danach zu differenzieren, ob eine ausreichende Verbindung des arbeitsuchenden Unionsbürgers zum Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedsstaates besteht (vgl. EuGH Urteile vom 23. März 2004, Collins, C-138/02, Slg. 2004, I-2703, Randnr. 63, und Ioannidis, Randnr. 22).

  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus SG Nürnberg, 01.10.2010 - S 18 AS 1511/10
    Allerdings kann im Regelfall ein Mindestzeitraum von sechs Monaten als ausreichend für eine ernsthafte Arbeitsuche angesehen werden (EuGH Slg. 1991, I-745 (Anto-nissen)).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Nürnberg, 01.10.2010 - S 18 AS 1511/10
    Der Entscheidung über die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ist dann, insbesondere wenn eine abschließende Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache nicht möglich ist, eine umfassende Güter- und Folgenabwägung zugrunde zu legen (Bundesverfassungsgericht (BVerfG) NZS 2003, 253 und NVwZ 2005, 927).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Nürnberg, 01.10.2010 - S 18 AS 1511/10
    Der Entscheidung über die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ist dann, insbesondere wenn eine abschließende Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache nicht möglich ist, eine umfassende Güter- und Folgenabwägung zugrunde zu legen (Bundesverfassungsgericht (BVerfG) NZS 2003, 253 und NVwZ 2005, 927).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-258/04

    DIE BELGISCHE REGELUNG, NACH DER EIN STAATSANGEHÖRIGER EINES ANDEREN

    Auszug aus SG Nürnberg, 01.10.2010 - S 18 AS 1511/10
    Diese Vereinbarkeit beruht auf einer Auslegung des Art. 24 Abs. 2 RL 2004/38/EG im Lichte der bisherigen Rechtsprechung des EuGH, dass es angesichts der Einführung der Unionsbürgerschaft (Art. 18 EGV) und der Ausprägung, die das Recht der Gleichbehandlung in der Rechtsprechung des EuGH erfahren hat, nicht mehr möglich ist, vom Anwendungsbereich des Art. 39 Abs. 2 EGV eine finanzielle Leistung auszunehmen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates erleichtern soll (EuGH a.a.O. sowie Slg. 2004, I-2703 (Collins) und Slg. 2005, I-8275 (Ioannidis)).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - L 7 AS 3769/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus SG Nürnberg, 01.10.2010 - S 18 AS 1511/10
    Der Zweck der Sicherung des Lebensunterhalts und des Existenzminimums erlauben daher noch keine Zuordnung zur Sozialhilfe in diesem Sinne, wenn die Leistung zumindest auch den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert (vgl Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss vom 25.08.2010 - L 7 AS 3769/10 ER-B).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht