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   SG Nürnberg, 09.05.2007 - S 19 AS 1101/06   

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https://dejure.org/2007,28839
SG Nürnberg, 09.05.2007 - S 19 AS 1101/06 (https://dejure.org/2007,28839)
SG Nürnberg, Entscheidung vom 09.05.2007 - S 19 AS 1101/06 (https://dejure.org/2007,28839)
SG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - S 19 AS 1101/06 (https://dejure.org/2007,28839)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines rechtsaufsichtlichen Verwaltungsakts des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Untersagung eines Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des sog. Aussteuerungsbetrages; Rechtswegeröffnung für Streitigkeiten über aufsichtliche Maßnahmen im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

    Auszug aus SG Nürnberg, 09.05.2007 - S 19 AS 1101/06
    Diese ist gemäß Art. 100 GG allein dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten, soweit es wie hier um Gesetze des Bundes geht (so schon BVerfG vom 9.11.1955 Az.: 1 BvL13/52, 1 BvL 21/52 BVerfGE 4, 331).
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus SG Nürnberg, 09.05.2007 - S 19 AS 1101/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat hieran folgende Anforderungen gestellt (BVerfG vom 17.08.1956 Az.: 1 BvB 2/51 BVerfGE 5, 85): Wenn es angesichts des grundgesetzlichen Systems der gegenseitigen Hemmung und des Gleichgewichts staatlicher Gewalten und des wirksamen Rechtsschutzes gegen Verfassungsverstöße und -verfälschungen von Staatsorganen ein dem Grundgesetz immanentes Widerstandsrecht gegen einzelne Rechtswidrigkeiten gibt, so sind an seine Ausübung jedenfalls folgende Anforderungen zu stellen:.
  • BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvR 178/00

    Wegen fehlender Grundrechtsfähigkeit einer gewerblichen Berufsgenossenschaft

    Auszug aus SG Nürnberg, 09.05.2007 - S 19 AS 1101/06
    Weder aus Art. 33 Abs. 5 GG noch aus Art. 87 Abs. 2 GG noch aus dem Recht auf Selbstverwaltung folgt eine Grundrechtsfähigkeit der Klägerin (BVerfG vom 1.9.2000 Az.: 1 BvR 178/00 SozR 3-2007 § 147 Nr. 1 = DVBl 2001, 63 = NVwZ-RR 2001, 93).
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