Rechtsprechung
   SG Nürnberg, 13.12.2017 - S 20 SO 80/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,65479
SG Nürnberg, 13.12.2017 - S 20 SO 80/14 (https://dejure.org/2017,65479)
SG Nürnberg, Entscheidung vom 13.12.2017 - S 20 SO 80/14 (https://dejure.org/2017,65479)
SG Nürnberg, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - S 20 SO 80/14 (https://dejure.org/2017,65479)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,65479) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme für den Fahrdienst zum Besuch des Integrativen Kindergartens im Rahmen der Eingliederungshilfe

  • rewis.io

    Fahrtkosten im Rahmen einer Eingliederungshilfemaßnahme

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus SG Nürnberg, 13.12.2017 - S 20 SO 80/14
    Das BSG (22.03.2012, Az.: B 8 SO 30/10 R) habe geklärt, dass von den Eltern oder Dritten erbrachte Vorleistungen wegen zu Unrecht abgelehnter Eingliederungshilfeanträge keine Unterhaltsleistungen seien und dem Kostenerstattungsanspruch des behinderten Kindes nach § 15 Abs. 1 Satz 4 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) nicht entgegenstehen würden.

    Zwar setzen Sozialhilfeleistungen vom Grundgedanken einen aktuellen Bedarf voraus; dies gilt allerdings aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz, GG) nicht bei einer rechtswidrigen Ablehnung der Hilfegewährung und zwischenzeitlicher Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter, wenn der Hilfesuchende innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Rechtsbehelf eingelegt hat und im Rechtsbehelfsverfahren die Hilfegewährung erst erstreiten muss (vgl. BSG, 22.03.2012, Az.: B 8 SO 30/10 R).

    Nach Auffassung der Kammer kann es aber aufgrund dieses Kostenprivilegs letztlich keinen wesentlichen Unterschied machen, ob die Klägerin sich die Leistung von einem Dritten selbst beschafft hat oder ihre Eltern diese Leistung von einem Dritten selbst beschafft haben und diesbezüglich in Vorleistung gegangen sind (so BSG 22.03.2012, Az.: B 8 SO 30/10 R) oder die Eltern selbst die zu Unrecht vom Beklagten verweigerte Leistung erbracht haben - wie vorliegend.

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines

    Auszug aus SG Nürnberg, 13.12.2017 - S 20 SO 80/14
    Dies habe das BSG nochmals mit seiner Entscheidung vom 20.09.2012 (Az.: B 8 SO 15/11 R) bestätigt und klargestellt, dass die Privilegierung einer Leistung der Eingliederungshilfe sich auch auf die damit notwendig verbundene Beförderung als Annexleistung erstrecke, wenn die Beförderung unmittelbar mit der privilegierten Eingliederungshilfemaßnahme verknüpft sei.

    Das Bundessozialgericht führt diese Rechtsprechung fort (vgl. etwa BSG, 20.09.2012, Az.: B 8 SO 15/11 R), betont in diesem Zusammenhang aber, dass es für solche Annexkosten erforderlich sei, dass die Maßnahme an der Person des behinderten Menschen ansetzen müsse, was vorliegend unzweifelhaft bei der teilstationären heilpädagogischen Förderung der Klägerin der Fall ist, und dass geltend gemachte Fahrtkosten unmittelbar mit der Maßnahme verknüpft sind und allein dieser behinderungsspezifischen Fördermaßnahme dienten.

  • BSG, 24.06.1998 - B 3 P 4/97 R

    Pflegeversicherung - Begleitung - Behinderter - Behindertenwerkstatt -

    Auszug aus SG Nürnberg, 13.12.2017 - S 20 SO 80/14
    Im Übrigen sei nach einer Entscheidung des BSG (24.061998, Az.: B 3 P 4/97) die Begleitung eines behinderten Menschen von daheim zur Bushaltestelle auf dem Weg zu einer Behindertenwerkstatt der Sache nach kein Pflegebedarf, sondern Eingliederungshilfe und unterfalle § 22 Eingl-HV.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 136/06

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung -

    Auszug aus SG Nürnberg, 13.12.2017 - S 20 SO 80/14
    Der Beklagte hätte sich einer Kostenübernahme im Hinblick auf den Mehrkostenvorbehalt mithin nur dann entziehen können, wenn er der Klägerin eine konkrete, zur Deckung ihres Eingliederungshilfebedarfs ebenfalls geeignete anderweitige Betreuungsmöglichkeit nachgewiesen hätte und der Klägerin die Wahrnehmung dieser Möglichkeit zuzumuten gewesen wäre (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007, Az.: L 8 SO 136/06).
  • BVerwG, 14.10.1994 - 5 B 114.93

    Ermessen bei der Fahrtkostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe für

    Auszug aus SG Nürnberg, 13.12.2017 - S 20 SO 80/14
    Bereits nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, 14.10.1994, Az.: 5 B 114/93 m.w.N.) zur Vorgängervorschrift des § 40 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) waren Fahrtkosten, die entstehen, weil anders eine Eingliederungshilfemaßnahme nicht durchgeführt werden kann, notwendiger Bestandteil dieser Maßnahme und deshalb dem Grunde nach wie diese vom Sozialhilfeträger tragen und nicht etwa Hilfe zum Lebensunterhalt.
  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 8/13 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus SG Nürnberg, 13.12.2017 - S 20 SO 80/14
    Denn selbst wenn die Eltern möglicherweise hierzu im Normalfall im Rahmen von Unterhaltleistungen gegenüber der Klägerin verpflichtet gewesen wären, so wäre es der Klägerin unzumutbar, gegebenenfalls im Rahmen eines Zivilprozesses sich entsprechenden Erstattungsansprüchen der Eltern erwehren zu müssen, oder andernfalls sich einem zivilrechtlichen Verfahren gegen ihre Eltern ausgesetzt zu sehen, zum Beispiel im Rahmen einer Geschäftsführung ohne Auftrag (vom BSG nur im sozialhilferechtlichen Leistungsdreieck ausgeschlossen, vgl. BSG 25.09.2014, Az.: B 8 SO 8/13 R) bei möglicherweise fehlender Unterhaltsverpflichtung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht