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   SG Nürnberg, 22.03.2018 - S 20 SO 107/16   

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https://dejure.org/2018,23712
SG Nürnberg, 22.03.2018 - S 20 SO 107/16 (https://dejure.org/2018,23712)
SG Nürnberg, Entscheidung vom 22.03.2018 - S 20 SO 107/16 (https://dejure.org/2018,23712)
SG Nürnberg, Entscheidung vom 22. März 2018 - S 20 SO 107/16 (https://dejure.org/2018,23712)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB IX § 15 Abs. 1, § 18 Abs. 6, § 55 Abs. 2 Nr. 2, § 56, § 76 Abs. 2 Nr. 3, § 79; SGB XII § 9 Abs. 1, § 53 Abs. 1 S. 1, § 54 Abs. 1 S. 1; UN-BRK Art. 7; SGB VIII § 22a, § 24
    Eingliederungshilfe für temporäre Betreuung in einer Kindertagesstätte neben der vollstationären Förderung in einem Wohnheim

  • rewis.io

    Eingliederungshilfe für temporäre Betreuung in einer Kindertagesstätte neben der vollstationären Förderung in einem Wohnheim

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Potsdam, 18.07.2008 - 11 K 2483/04

    Antrag auf Übernahme der Kosten für die Betreuung eines wesentlich behinderten

    Auszug aus SG Nürnberg, 22.03.2018 - S 20 SO 107/16
    Auch Personen, die nicht werkstattfähig seien, werde so die Möglichkeit eingeräumt, einem den üblichen Gewohnheiten entsprechenden Tagesablauf nachzugehen (SG Potsdam, 18.07.2008, Az.: 11 K 2483/04).

    Die Kammer schließt sich ausdrücklich der Auffassung der von der Klägerin zitierten Gerichtsentscheidungen (SG Frankfurt/Oder, 04.03.2010, Az.: S 7 SO 29/05; SG Potsdam, 18.07.2008, Az.: 11 K 2483/04; Sächsisches LSG, 27.08.2009, Az.: L 7 SO 25/09 B ER) an, wonach § 136 Abs. 3 SGB IX (in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung; "a.F."; entsprechend ab dem 01.01.2018 § 219 Abs. 3 SGB IX n.F.) die gesetzgeberische Wertentscheidung enthalte, dass behinderten Menschen auch in räumlicher Hinsicht ein zweiter Lebensraum zu eröffnen und dadurch ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu gewährleisten sei.

  • LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 7 SO 25/09

    Anspruch auf Sozialhilfe; Eingliederungshilfe für schwer- und schwerstbehinderte

    Auszug aus SG Nürnberg, 22.03.2018 - S 20 SO 107/16
    Das SG Frankfurt/Oder leite aus § 136 SGB IX insofern auch eine den Sozialhilfeträger verpflichtende Anspruchsnorm ab, deren Soll-Formulierung in der Regel zu einem "Muss" werde (SG Frankfurt a.a.O., Sächsisches LSG, 27.08.2009, Az.: L 7 SO 25/09 B ER).

    Die Kammer schließt sich ausdrücklich der Auffassung der von der Klägerin zitierten Gerichtsentscheidungen (SG Frankfurt/Oder, 04.03.2010, Az.: S 7 SO 29/05; SG Potsdam, 18.07.2008, Az.: 11 K 2483/04; Sächsisches LSG, 27.08.2009, Az.: L 7 SO 25/09 B ER) an, wonach § 136 Abs. 3 SGB IX (in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung; "a.F."; entsprechend ab dem 01.01.2018 § 219 Abs. 3 SGB IX n.F.) die gesetzgeberische Wertentscheidung enthalte, dass behinderten Menschen auch in räumlicher Hinsicht ein zweiter Lebensraum zu eröffnen und dadurch ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu gewährleisten sei.

  • SG Frankfurt/Oder, 04.03.2010 - S 7 SO 29/05

    Eingliederungshilfe: Tagesförderung in einer vom Wohnen getrennten

    Auszug aus SG Nürnberg, 22.03.2018 - S 20 SO 107/16
    Vor diesem Hintergrund sei die Begründung des Beklagten, der klägerische Eingliederungshilfebedarf sei durch die vollstationäre Eingliederungshilfe umfassend gedeckt, aus folgenden Gründen falsch: Durch Gerichte sei aus § 136 Abs. 3 SGB IX abgeleitet worden, dass in dieser Norm die gesetzgeberische Wertentscheidung enthalten sei, wonach den Betroffenen auch in räumlicher Hinsicht ein zweiter Lebensraum zu eröffnen und dadurch ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu erweitern sei (SG Frankfurt/Oder, 04.03.2010, Az.: S 7 SO 29/05).

    Die Kammer schließt sich ausdrücklich der Auffassung der von der Klägerin zitierten Gerichtsentscheidungen (SG Frankfurt/Oder, 04.03.2010, Az.: S 7 SO 29/05; SG Potsdam, 18.07.2008, Az.: 11 K 2483/04; Sächsisches LSG, 27.08.2009, Az.: L 7 SO 25/09 B ER) an, wonach § 136 Abs. 3 SGB IX (in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung; "a.F."; entsprechend ab dem 01.01.2018 § 219 Abs. 3 SGB IX n.F.) die gesetzgeberische Wertentscheidung enthalte, dass behinderten Menschen auch in räumlicher Hinsicht ein zweiter Lebensraum zu eröffnen und dadurch ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu gewährleisten sei.

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus SG Nürnberg, 22.03.2018 - S 20 SO 107/16
    Zwar setzen Sozialhilfeleistungen vom Grundgedanken einen aktuellen Bedarf voraus; dies gilt allerdings aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz, GG) nicht bei einer rechtswidrigen Ablehnung der Hilfegewährung und zwischenzeitlicher Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter, wenn der Hilfesuchende innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Rechtsbehelf eingelegt hat und im Rechtsbehelfsverfahren die Hilfegewährung erst erstreiten muss (vgl. BSG, 22.03.2012, Az.: B 8 SO 30/10 R).
  • SG Nürnberg, 20.07.2017 - S 20 SO 18/14

    Kostenerstattung wegen zu Unrecht abgelehnter Leistungen der Eingliederungshilfe

    Auszug aus SG Nürnberg, 22.03.2018 - S 20 SO 107/16
    Insofern stimmt die Kammer ausdrücklich der personenzentrierten und den Gesamtbedarf als Grenze variabler möglicher Deckungsmaßnahmen Betrachtungsweise des Beklagten zu (vgl. hierzu auch grundlegend die Kammerentscheidung vom 20.07.2017, Az.: S 20 SO 18/14, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Auszug aus SG Nürnberg, 22.03.2018 - S 20 SO 107/16
    Das Bundessozialgericht (BSG, 06.03.2012, Az.: B 1 KR 10/11 R) leite sogar aus Art. 5 Abs. 2 UN-BRK ein "unmittelbar anwendbares Diskriminierungsverbot" etwa für Leistungsbestimmungen der Gesetzlichen Krankenversicherung ab.
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