Rechtsprechung
SG Neubrandenburg, 09.01.2013 - S 14 KR 66/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 240 Abs 1 S 1 SGB 5, § 240 Abs 2 SGB 5, § 57 Abs 4 SGB 11, Art 3 Abs 1 GG
Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - Beitragspflicht - privatrechtlich vereinbarte "Sozialversicherungspauschalen" - Vorruhestandsgeld - unterschiedliche Behandlung von laufenden und einmaligen Abfindungen - Verfassungsmäßigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - L 16 KR 9/11
Krankenversicherung
Auszug aus SG Neubrandenburg, 09.01.2013 - S 14 KR 66/11
§ 3 Abs. 1 BVSzGs i.V.m. § 4 Nr. 1 BVSzGs ist von der Ermächtigungsgrundlage erfasst (vgl. insoweit LSG NRW - L 16 KR 9/11).Die Andersbehandlung ist vor Art. 3 Abs. 1 GG gerechtfertigt (vgl. ausführlich LSG NRW - L 16 KR 9/11).
- BSG, 22.09.1988 - 12 RK 12/86
Sozialhilfe - Krankenversicherung - Beitragspflicht - Kindergeld
Auszug aus SG Neubrandenburg, 09.01.2013 - S 14 KR 66/11
So hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 22.09.1988 - B 12 RK 12/86 entschieden, dass die nach dem damals geltenden § 13 BSHG durch das Sozialamt gezahlten Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung beitragspflichtig und nicht zweckbestimmt sind. - BSG, 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R
Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - stationär in Pflegeeinrichtung …
Auszug aus SG Neubrandenburg, 09.01.2013 - S 14 KR 66/11
Das Bundessozialgericht hat im Urteil vom 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R (derzeit liegt nur der Terminsbericht vor zu recherchieren unter www.bundessozialgericht.de) festgestellt, dass die "Beitragsgrundsätze Selbstzahler" auf einer wirksamen Ermächtigung beruhen. - LSG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - L 11 KR 5896/10
Auszug aus SG Neubrandenburg, 09.01.2013 - S 14 KR 66/11
Ob § 3 Abs. 1 Satz 3 BVSzGs tatsächlich dahingehend von der Ermächtigungsgrundlage gedeckt ist, dass bei allen Einnahmen, welche zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen Zweckbestimmungen unbeachtlich sein sollen (vgl. LSG Baden-Württemberg L 11 KR 5896/10, welches bezüglich von Forschungspauschalen davon ausgeht, dass solche entgegen § 3 Abs. 1 Satz 3 BVSzGs als zweckbestimmte Einnahmen beitragsfrei sind) konnte das Gericht dahinstehen lassen, da die Bestimmung jedenfalls die Sozialversicherungspauschale erfasst und damit Grundlage für ihre Heranziehung ist, und sich die Beitragspflichtigkeit eben dieser Pauschale schon aus der zum wesentlich engeren § 180 RVO ergangenen Rechtsprechung herleiten lässt.