Rechtsprechung
SG Neubrandenburg, 09.01.2013 - S 14 KR 96/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 13 Abs 3 SGB 5, § 11 Abs 1 Nr 4 SGB 5, § 27 Abs 1 Nr 3 SGB 5, § 33 Abs 1 SGB 5
Gesetzliche Krankenversicherung: Versorgung mit einem E-Mobil nach Oberschenkelamputation; Zulässigkeit der Selbstbeschaffung wegen Verzögerung der Versorgung durch die Krankenkasse - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Gesetzliche Krankenversicherung: Versorgung mit einem E-Mobil nach Oberschenkelamputation - Zulässigkeit der Selbstbeschaffung wegen Verzögerung der Versorgung durch die Krankenkasse
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R
Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des …
Auszug aus SG Neubrandenburg, 09.01.2013 - S 14 KR 96/10
(vgl. zum Ganzen etwa B 3 KR 12/10 R; B 3 KR 4/11 R) Bei dem E-Mobil ist der mittelbare Behinderungsausgleich im ausgeführten Sinne betroffen.(zum Ganzen u.a. B 3 KR 12/10 R) Das E-Mobil ist für den Kläger für die Bewältigung solcher Versorgungswege erforderlich.
- BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R
Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur …
Auszug aus SG Neubrandenburg, 09.01.2013 - S 14 KR 96/10
(vgl. etwa B 3 KR 23/02 R) Auch der Hinweis des Klägers, dass er nicht in der Lage sei das Kopfsteinpflaster in seiner Wohnumgebung mit dem Aktivrollstuhl zu bewältigen, muss hier außer Betracht bleiben. - BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R
Krankenversicherung - keine Ausstattung eines gehunfähigen Schülers mit zweitem …
Auszug aus SG Neubrandenburg, 09.01.2013 - S 14 KR 96/10
(vgl. zum Ganzen etwa B 3 KR 12/10 R; B 3 KR 4/11 R) Bei dem E-Mobil ist der mittelbare Behinderungsausgleich im ausgeführten Sinne betroffen.