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   SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 RA 114/03   

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https://dejure.org/2008,6698
SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 RA 114/03 (https://dejure.org/2008,6698)
SG Neubrandenburg, Entscheidung vom 10.06.2008 - S 4 RA 114/03 (https://dejure.org/2008,6698)
SG Neubrandenburg, Entscheidung vom 10. Juni 2008 - S 4 RA 114/03 (https://dejure.org/2008,6698)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät - Zuständigkeitsabgrenzung - Rentenversicherungsträger - Krankenversicherungsträger - Teilhabe am Arbeitsleben

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Hörgeräteversorgung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Zuständiger Leistungsträger - Krankenversicherung - Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Hilfsmittelversorgung als Leistung des Rentenversicherers zur Teilhabe am Arbeitsleben; Anwendbarkeit der Vorschrift des § 15 Abs. 1 S. 2 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch auf das Verhältnis zwischen gesetzlicher Renten- und Krankenversicherung für ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Ausstattung mit Hörhilfen bei Schwerhörigkeit, Wirksamkeit von Festbeträgen, Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Rentenversicherungs- und Krankenversicherungsträger

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG - 1 BvL 29/95 (anhängig)
    Auszug aus SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 RA 114/03
    Klaus Seifert, im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem BVerfG am 19. März 2002 im Verfahren 1 BvL 29/95 (Abdruck in HNO-Mitteilungen 2003, 44f) zu den Akten gereicht.

    Die Verbindlichkeit eines (wirksamen) Festbetrages auch im Ausnahmefall wird durch die Entscheidung des BVerfG vom 17.12.2002, 1 BvL 29/95, Rdz. 144-147, bestätigt.

    Bereits der erste Schritt der Begründung der genannten Entscheidungen, bei der Festsetzung der Festbeträge handele es sich um Allgemeinverfügungen (unter Hinweis auf KassKomm-Hess, § 35 SGB V, Rdz. 15), erscheint trotz der dies bestätigenden Gesetzesmaterialien und der Ausführungen des BVerfG (Urteil vom 17.12.2002, 1 BvL 29/95, Rdz. 138f) jedenfalls im Verhältnis zu den Versicherten zweifelhaft.

  • LSG Baden-Württemberg, 08.03.2005 - L 11 KR 1913/04

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine notwendige Beiladung eines anderen

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 RA 114/03
    Die Vorschrift begründet daher eine echte und ausschließliche sowie im Verhältnis zum Versicherten, Leistungsempfänger, Behinderten usw. auch endgültige Zuständigkeit, die nicht davon abhängen kann, ob dieser, nachdem der nach § 14 SGB IX zuständige Träger eine Prüfung des Anspruchs "nach sämtlichen in Betracht kommenden Leistungsnormen" verweigert, den Rechtsweg beschreitet und ob das angerufene Gericht die Gebotenheit der Beiladung des "eigentlich" zuständigen Trägers bejaht, oder eine Beiladung trotz ausdrücklicher Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG ablehnt, vgl. insoweit einerseits LSG Thüringen, L 6 KR 23/02 vom 30.05.2005, andererseits die ständige Rechtsprechung des 11. Senat des LSG Baden-Württemberg (L 11 KR 1913/04 vom 08.03.2005; L 11 KR 1634/04 vom 03.05.2005; L 11 KR 2161/04 vom 05.04.2005; L 11 KR 5004/05 vom 09.05.2006).

    Auch eine Abgrenzung zwischen dem Hören allgemein vom Hören "auf gesellschaftlicher Ebene sowie im Freizeitbereich", wie sie das LSG Baden-Württemberg, L 11 KR 1913/04 vom 08.03.2005, vornimmt, ist nicht möglich, insbesondere nicht mit der dort zitierten Entscheidung des BSG, B 3 KR 3/99 R vom 03.11.1999 begründbar.

  • BSG, 28.11.2007 - B 11a AL 29/06 R

    Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von Kosten der beruflichen

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 RA 114/03
    § 14 SGB IX dient der Beschleunigung des Rehabilitations-Verfahrens durch die schnelle und dauerhafte Klärung der Zuständigkeit im Außenverhältnis, BSG vom 28.11.2007, B 11a AL 29/06 R.

    Der Erstattungsanspruch des erstangegangenen Leistungsträgers gegen den vorrangig verpflichteten Träger wird nicht etwa durch die Regelungen des § 14 SGB IX ausgeschlossen, BSG vom 26.6.2007, B 1 KR 34/06 R, und vom 28.11.2007, B 11a AL 29/06 R.

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 RA 114/03
    Da hier allein die Festbetragsfestsetzung durch die Spitzenverbände zu beurteilen ist, kann letztlich dahinstehen, ob ein Abgehen von diesem Prinzip hin zu einem fixen Zuschuss durch eine vom Gesetzgeber erst zu treffende Entscheidung verfassungsrechtlich überhaupt mit dem Pflichtversicherungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbar wäre, da dieses System durch seine Beitragslast eine daneben privat finanzierte Zusatzversicherung oder Eigenleistung im Regelfall unmöglich macht (BVerfG vom 06.12.2005, 1 BvR 347/98).
  • LSG Bayern, 25.08.2005 - L 4 KR 150/04

    Zuzahlung für ein Hörgerät

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 RA 114/03
    Soweit das LSG Berlin-Brandenburg, L 4 KR 12/01, vom 28.11.2003, (ähnlich, allerdings mit nur knapper Begründung LSG München vom 25.08.2005 - L 4 KR 150/04) eine inzidente Prüfung der Festbeträge im Leistungsstreit für ausgeschlossen hält, ist dem entgegenzutreten.
  • BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 RA 114/03
    Ein Ausschluss aus Wirtschaftlichkeitsgründen kommt solange nicht in Betracht, wie das jeweilige Hilfsmittel im Vergleich zur preisgünstigeren Alternative im Alltagsleben zu einem deutlichen Gebrauchsvorteil führt, BSG vom 06.06.2002, B 3 KR 68/01 R.
  • BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R

    Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 RA 114/03
    Die entsprechende Erwägung des BSG, der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag begrenze die Leistungspflicht der Krankenkasse dann nicht, wenn er im Einzelfall für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreiche (Urteil vom 23.01.2003, B 3 KR 7/02 R), hält die Kammer nicht für zutreffend.
  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R

    Mikroportanlage bei Erwachsenen kein Hilsmittel der gesetzlichen

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 RA 114/03
    Auch eine Abgrenzung zwischen dem Hören allgemein vom Hören "auf gesellschaftlicher Ebene sowie im Freizeitbereich", wie sie das LSG Baden-Württemberg, L 11 KR 1913/04 vom 08.03.2005, vornimmt, ist nicht möglich, insbesondere nicht mit der dort zitierten Entscheidung des BSG, B 3 KR 3/99 R vom 03.11.1999 begründbar.
  • BSG, 06.09.2007 - B 3 KR 20/06 R

    Krankenversicherung - Leistungspflicht für Sehhilfen volljähriger Versicherter -

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 RA 114/03
    Im Falle einer zeitlich gestreckten Hilfsmittelversorgung, wie sie die Hilfsmittel-Richtlinien gerade für Hörhilfen vorsehen, ist grundsätzlich maßgeblich, in welchem Zeitpunkt der Versicherte sein Wahlrecht (§ 33 SGB I, § 9 SGB IX) verbindlich ausgeübt und sich damit der Versorgungsanspruch als Rahmenrecht auf ein ganz bestimmtes Hilfsmittel konkretisiert hat, BSG vom 06.09.2007, B 3 KR 20/06 R.
  • BSG, 04.12.2007 - B 2 U 36/06 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragssatzung -

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 RA 114/03
    Eine Rechtsvorschrift, die gegen höherrangiges Recht verstößt, ist regelmäßig nichtig, also von Anfang an unwirksam, und deshalb vom Richter bei der Entscheidung über ein Rechtsschutzbegehren unberücksichtigt zu lassen, BSG vom 04.12.2007, B 2 U 36/06 R.
  • BSG, 04.10.1994 - 7 KlAr 1/93

    Arbeitsförderung - Neutralitätsausschluß - Forderungsgleichheit -

  • BSG, 24.11.2004 - B 3 KR 16/03 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Festbetrag - Klagebefugnis einer

  • LSG Brandenburg, 28.01.2003 - L 4 KR 12/01

    Vorrangigkeit des Sachleistungsprinzips; Kostenerstattung bei selbstbeschafften

  • LSG Baden-Württemberg, 03.05.2005 - L 11 KR 1634/04

    Krankenversicherung - Vojta-Liege - kein Hilfsmittel sondern Ergänzung der

  • BSG, 28.02.1991 - 1 RA 93/88

    Zahnersatz - Zuständigkeit von Kranken- und Rentenversicherung - besondere

  • SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 KR 39/04

    Krankenversicherung - Unwirksamkeit der Festbeträge für Hörhilfen - inzidente

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2005 - L 4 KR 147/03

    Anspruch von Versicherten gegen Krankenkassen auf Versorgung mit Hörhilfen;

  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 7/77

    Aufgabenbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung - Blindenführhund als

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2007 - L 10 R 247/05

    Erstattung der Kosten digitaler Hörgeräte als eine Leistung zur Teilhabe am

  • LSG Baden-Württemberg, 09.05.2006 - L 11 KR 5004/05

    Notwendige Beiladung des Sozialhilfeträgers

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

  • LSG Baden-Württemberg, 05.04.2005 - L 11 KR 2161/04

    Krankenversicherung - Erforderlichkeit eines Hilfsmittels - keine Beiladung

  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 10/00 R

    Notebook kein Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

  • LSG Thüringen, 30.05.2005 - L 6 KR 23/02

    Kostenerstattung aus der sozialen Pflegeversicherung für ein Mini-Mum Liege

  • SG Konstanz, 18.06.2009 - S 8 R 933/08

    Kostenübernahme für ein Hörgerät

    Der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag begrenzt die Leistungspflicht der Krankenkasse also dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht (BVerfG vom 17.12.2002, BVerfGE 106, 275, 309 f; BSG vom 23.01.2003, BSGE 90, 220, 224; a.A. SG Neubrandenburg, Urteil vom 10.06.2008, Az. S 4 RA 114/03, welches eine generelle Unwirksamkeit der Festbeträge annimmt, weil sie nicht geeignet seien, eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung der Versicherten mit Hörhilfen zu gewährleisten).
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