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SG Neubrandenburg, 22.11.2013 - S 14 AS 549/13 |
Zitiervorschläge
SG Neubrandenburg, Entscheidung vom 22. November 2013 - S 14 AS 549/13 (https://dejure.org/2013,81170)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 7 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 2, § 9 Abs 1 SGB 2, § 110 SGG, § 227 Abs 1 S 1 ZPO
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anforderungen an den Nachweis der Hilfebedürftigkeit bei unklaren Einkommensverhältnissen; Voraussetzung der Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 2/10 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Terminverlegung wegen …
Auszug aus SG Neubrandenburg, 22.11.2013 - S 14 AS 549/13
Im Falle eines erst kurz vor dem Termin gestellten Verlegungsantrags ist das Gericht bzw. das Gremium weder verpflichtet, dem Betroffenen einen Hinweis zu geben, noch, ihn zur Ergänzung seines Vortrags aufzufordern, noch, selbst Nachforschungen anzustellen z.B. durch Nachfrage bei dem Betroffenen und/oder bei dem Arzt, der die Bescheinigung ausstellte (BSG, Beschluss vom 13. Oktober 2010 - B 6 KA 2/10 B -, juris). - BFH, 10.07.2012 - IX B 179/11
Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen …
Auszug aus SG Neubrandenburg, 22.11.2013 - S 14 AS 549/13
Die Verhinderung des Prozessbevollmächtigten ist schwerlich ein erheblicher Grund für eine Vertagung oder eine Verlegung, wenn die Kläger nicht bereit sind, das ihrerseits mögliche zu tun, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BFH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - IX B 179/11 -, juris). - BFH, 26.10.2012 - III S 37/10
Krankheitsbedingte Terminsverlegung
Auszug aus SG Neubrandenburg, 22.11.2013 - S 14 AS 549/13
Die Prozessbevollmächtigte weiß, dass diese Kammer strenge Maßstäbe anlegt, die im Übrigen nicht überzogen sind (vgl. BFH, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - III S 37/10 (PKH) -, juris: Vorlage eines amtsärztlichen Attestes kann verlangt werden). - OVG Niedersachsen, 20.04.2011 - 11 LA 57/11
Wenn im Fall plötzlicher Erkrankung des Prozessbevollmächtigten des Klägers der …
Auszug aus SG Neubrandenburg, 22.11.2013 - S 14 AS 549/13
Deshalb müssen, wenn der Antrag auf Terminsverlegung mit einer plötzlichen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten begründet wird, dem Gericht regelmäßig nähere Angaben zu Art und Schwere der Krankheit gemacht und diese etwa durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft gemacht werden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. April 2011 - 11 LA 57/11 -, juris).