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   SG Neubrandenburg, 22.11.2013 - S 14 AS 550/13   

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https://dejure.org/2013,81171
SG Neubrandenburg, 22.11.2013 - S 14 AS 550/13 (https://dejure.org/2013,81171)
SG Neubrandenburg, Entscheidung vom 22.11.2013 - S 14 AS 550/13 (https://dejure.org/2013,81171)
SG Neubrandenburg, Entscheidung vom 22. November 2013 - S 14 AS 550/13 (https://dejure.org/2013,81171)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 110 SGG, § 227 Abs 1 S 1 ZPO, § 7 Abs 1 SGB 2
    Sozialgerichtliches Verfahren: Anforderungen an die Darlegung der krankheitsbedingten Verhinderung eines Rechtsanwalts als Grund einer Terminverlegung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 2/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Terminverlegung wegen

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 22.11.2013 - S 14 AS 550/13
    Im Falle eines erst kurz vor dem Termin gestellten Verlegungsantrags ist das Gericht bzw. das Gremium weder verpflichtet, dem Betroffenen einen Hinweis zu geben, noch, ihn zur Ergänzung seines Vortrags aufzufordern, noch, selbst Nachforschungen anzustellen z.B. durch Nachfrage bei dem Betroffenen und/oder bei dem Arzt, der die Bescheinigung ausstellte (BSG, Beschluss vom 13. Oktober 2010 - B 6 KA 2/10 B -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2011 - 11 LA 57/11

    Wenn im Fall plötzlicher Erkrankung des Prozessbevollmächtigten des Klägers der

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 22.11.2013 - S 14 AS 550/13
    Deshalb müssen, wenn der Antrag auf Terminsverlegung mit einer plötzlichen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten begründet wird, dem Gericht regelmäßig nähere Angaben zu Art und Schwere der Krankheit gemacht und diese etwa durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft gemacht werden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. April 2011 - 11 LA 57/11 -, juris).
  • BFH, 10.07.2012 - IX B 179/11

    Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 22.11.2013 - S 14 AS 550/13
    Die Verhinderung des Prozessbevollmächtigten ist schwerlich ein erheblicher Grund für eine Vertagung oder eine Verlegung, wenn die Kläger nicht bereit sind, das ihrerseits mögliche zu tun, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BFH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - IX B 179/11 -, juris).
  • BFH, 26.10.2012 - III S 37/10

    Krankheitsbedingte Terminsverlegung

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 22.11.2013 - S 14 AS 550/13
    Die Prozessbevollmächtigte weiß, dass diese Kammer strenge Maßstäbe anlegt, die im Übrigen nicht überzogen sind (vgl. BFH, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - III S 37/10 (PKH) -, juris: Vorlage eines amtsärztlichen Attestes kann verlangt werden).
  • BSG, 16.07.2014 - B 14 AS 449/13 B
    Auszug aus SG Neubrandenburg, 22.11.2013 - S 14 AS 550/13
    Im Übrigen wird zum Sach- und Streitstand auf den Akteninhalt, den Inhalt der Akte S 14 AS 449/13 und die Akten des Beklagten verwiesen, welche Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
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