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   SG Neuruppin, 02.12.2003 - S 9 KR 107/01   

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https://dejure.org/2003,50476
SG Neuruppin, 02.12.2003 - S 9 KR 107/01 (https://dejure.org/2003,50476)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 02.12.2003 - S 9 KR 107/01 (https://dejure.org/2003,50476)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 02. Dezember 2003 - S 9 KR 107/01 (https://dejure.org/2003,50476)
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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2003 - L 5 KR 200/02

    Krankenversicherung

    Auszug aus SG Neuruppin, 02.12.2003 - S 9 KR 107/01
    Dies begründet aber gerade keine Ausschlussmöglichkeit bestimmter Arzneimittel (LSG, Nordrhein Westfalen, Urteil vom 30.01.2003 Az.: L 16 KR 7/02; L 5 KR 200/02 vom 27.03.2003).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2003 - L 16 KR 7/02

    Krankenversicherung

    Auszug aus SG Neuruppin, 02.12.2003 - S 9 KR 107/01
    Dies begründet aber gerade keine Ausschlussmöglichkeit bestimmter Arzneimittel (LSG, Nordrhein Westfalen, Urteil vom 30.01.2003 Az.: L 16 KR 7/02; L 5 KR 200/02 vom 27.03.2003).
  • BSG, 30.06.1999 - B 8 KN 9/98 R

    Bergmannsvollrentenanspruch von Beschäftigten in Tetraäthylbleibetrieben der

    Auszug aus SG Neuruppin, 02.12.2003 - S 9 KR 107/01
    Diese Erkrankung ist auch behandlungsbedürftig (vgl. hierzu die eingehenden Ausführungen des BSG in dem Urteil vom 30.09.1999 Az.: B 8 KN 9/98 KR R. Entgegen der Ansicht der Beklagten scheitert der Anspruch des Klägers auch nicht etwa an dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Diese Vorschrift bestimmt, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichen, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 9/98 KR R

    Krankenversicherung - behandlungsbedürftige Krankheit - erektile Dysfunktion -

    Auszug aus SG Neuruppin, 02.12.2003 - S 9 KR 107/01
    Die AMRL habe Normqualität und sind daher grundsätzlich im Leistungsrecht als auch innerhalb des Leistungserbringungsrechts beachtlich (BSG SozR 3 - 2500 § 27 Nr. 11 S. 45).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2001 - L 4 KR 4360/00
    Auszug aus SG Neuruppin, 02.12.2003 - S 9 KR 107/01
    Alle anderen von der Beklagten in Betracht gezogenen Hilfsmittel erweisen sich als unzweckmäßig, weil sie gravierende Gebrauchsnachteile aufweisen (vgl. insoweit auch LSG Baden Württemberg, Urteil vom 31.08.2001, Az.: L 4 KR 4360/2000).
  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus SG Neuruppin, 02.12.2003 - S 9 KR 107/01
    Die hier in Betracht kommende 2. Alternative des § 13 Abs. 3 setzt zunächst voraus, dass zwischen dem die Haftung der Krankenkasse begründenden Umstand - der rechtswidrigen Ablehnung - und dem Nachteil des Versicherten (Kostenlast) ein Kausalzusammenhang bestehen muss (BSG Beschluss vom 15.04.1997 Az.: B 1 KR 31/96 m. w. N. SozR 3 - 2500 § 13 Nr. 15).
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