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   SG Neuruppin, 06.09.2017 - S 26 AS 1554/17 ER   

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https://dejure.org/2017,56223
SG Neuruppin, 06.09.2017 - S 26 AS 1554/17 ER (https://dejure.org/2017,56223)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 06.09.2017 - S 26 AS 1554/17 ER (https://dejure.org/2017,56223)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 06. September 2017 - S 26 AS 1554/17 ER (https://dejure.org/2017,56223)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R

    Sozialgeld - Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung - Laktoseintoleranz eines

    Auszug aus SG Neuruppin, 06.09.2017 - S 26 AS 1554/17
    Es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einer bestehenden oder einer drohenden Erkrankung oder Behinderung und der Notwendigkeit einer besonderen Ernährung vorliegen und diese besondere "Krankenkost" muss gegenüber der in der Bevölkerung üblichen, im Regelbedarf zum Ausdruck kommenden Ernährung kostenaufwändiger sein ( Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 48/12 R, RdNr 12 mwN ).

    Erst wenn feststeht, welches medizinisch begründete Ernährungsbedürfnis im Einzelfall besteht, kommt es darauf an, ob hierdurch auch höhere Kosten entstehen ( Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 48/12 R, RdNr 15 ).

    Bei der Prüfung eines besonderen, medizinisch begründeten Ernährungsbedürfnisses lässt nicht schon die fehlende Auflistung der entsprechenden Erkrankung in den Empfehlungen des Deutschen Vereins vom 01. Oktober 2008 ( Mehrbedarfsempfehlungen 2008 ) den Schluss zu, dass es sich nicht um eine Erkrankung handelt, die einen Mehrbedarf auslösen kann ( Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 48/12 R, RdNr 16 ).

    Im Anwendungsbereich des § 21 Abs. 5 SGB II sind deshalb Fälle kaum denkbar, in denen sich für eine bestimmte Erkrankung, die - wie die Phenylketonurie (PKU) - Einfluss auf die Ernährung haben, ein besonderer Kostenaufwand abschließend als generelle Tatsache (Rechtstatsache) mit Gültigkeit für jeden Einzelfall verneinen lässt ( Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 48/12 R, RdNr 17 ).

    Die ablehnende Verfügung des Beklagten vom 08. März 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07. Juli 2017 kann und darf sich insoweit nur auf den laufenden Bewilligungsabschnitt beziehen, selbst wenn der Antragsgegner insoweit eine zeitlich unbegrenzte Ablehnung verfügt haben sollte ( vgl hierzu nur Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 48/12 R -, RdNr 9 mwN ).

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Neuruppin, 06.09.2017 - S 26 AS 1554/17
    Mit der begehrten Leistung wird das aus Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes ( GG ) folgende verfassungsrechtlich gewährleistete menschenwürdige Existenzminimum abgesichert ( vgl dazu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12 und 1 BvR 1691/13, RdNr 74ff ).

    Es geht für den Antragsteller um die Befriedigung existenzieller, vom Grundgesetz anerkannter Bedürfnisse, wobei das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums dem Grunde nach unverfügbar ist und durch einen Leistungsanspruch - hier durch zusätzliche Gewährung eines Mehrbedarfsbetrages in Höhe eines Betrages von monatlich 120, 00 Euro - eingelöst werden muss ( Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12 und 1 BvR 1691/13, RdNr 74) .

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R

    Arbeitslosengeld II - Übernahme der Kosten für nicht verschreibungspflichtige

    Auszug aus SG Neuruppin, 06.09.2017 - S 26 AS 1554/17
    Dabei sind bei der Frage, ob bzw inwieweit eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse dazu führt, dass der ursprüngliche Bewilligungsbescheid (vom 14. November 2016 in der Fassung der Teilaufhebungs- und Änderungsbescheide vom 17. Januar 2017 und vom 20. Februar 2017) abzuändern ist, grundsätzlich alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen ( vgl nur Bundessozialgericht, Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 146/10 R, RdNr 17 ).
  • SG Neuruppin, 24.01.2018 - S 26 AS 2455/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung;

    Die Beteiligten streiten - erneut - im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens um die Verpflichtung des Antragsgegners, dem Antragsteller vorläufig Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach Maßgabe der Bestimmungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - ( SGB II ) unter Berücksichtigung eines Mehrbedarfes wegen einer aus medizinischen Gründen kostenaufwändigen Ernährung des siebenjährigen Antragstellers bei Phenylketonurie ( PKU ) zu gewähren, nachdem die Kammer den Antragsgegner bereits mit Beschluss vom 06. September 2017 - S 26 AS 1554/17 ER im Wege der Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes - mit weiteren Maßgaben - verpflichtet hatte, dem Antragsteller vorläufig und unter dem Vorbehalt der Rückforderung bei Unterliegen im Hauptsacheverfahren für den Zeitraum vom 04. August 2017 bis zum 30. November 2017 Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - ( SGB II ) unter Berücksichtigung eines Mehrbedarfes wegen einer aus medizinischen Gründen kostenaufwändigen Ernährung in Höhe eines Betrages von 120, 00 Euro zu gewähren.
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