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   SG Neuruppin, 06.10.2020 - S 20 KR 83/20   

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https://dejure.org/2020,36179
SG Neuruppin, 06.10.2020 - S 20 KR 83/20 (https://dejure.org/2020,36179)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 06.10.2020 - S 20 KR 83/20 (https://dejure.org/2020,36179)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 06. Oktober 2020 - S 20 KR 83/20 (https://dejure.org/2020,36179)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus SG Neuruppin, 06.10.2020 - S 20 KR 83/20
    Insoweit gilt auch in Angelegenheiten der Sozialgerichtsbarkeit der Grundsatz der objektiven Beweislast, insbesondere der Feststellungslast, wonach die Folgen der objektiven Beweislosigkeit oder des Nichtfestgestelltseins einer Tatsache von demjenigen Beteiligten zu tragen sind, der aus dieser Tatsache ein Recht herleiten will ( vgl hierzu schon grundlegend Bundessozialgericht, Urteil vom 24. Oktober 1957 - 10 RV 945/55, RdNr 18f mwN ).
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 308/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus SG Neuruppin, 06.10.2020 - S 20 KR 83/20
    Die Klagen, über die die Kammer gemäß § 105 des Sozialgerichtsgesetzes ( SGG ) - entgegen der Auffassung der Klägerin - durch Gerichtsbescheid entscheiden konnte, weil die Sache keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten aufweist, der Sachverhalt geklärt ist, die Beteiligten zuvor mit Verfügung vom 12. August 2020 zu dieser beabsichtigten Entscheidungsform ordnungsgemäß angehört worden sind, eine ausdrückliche Zustimmung der Beteiligten hierzu nicht erforderlich ist und weil das Gericht - ebenso wie im Rahmen der mündlichen Verhandlung - weder zur Darstellung seiner Rechtsansicht ( vgl Bundessozialgericht, Beschluss vom 03. April 2014 - B 2 U 308/13 B, RdNr 8 mwN ) noch zu einem umfassenden Rechtsgespräch verpflichtet ist ( vgl Bundessozialgericht, Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R, RdNr 23 ), haben keinen Erfolg.
  • BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 30/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Untersuchungsgrundsatz - sozialrechtliches

    Auszug aus SG Neuruppin, 06.10.2020 - S 20 KR 83/20
    Dies betrifft sowohl das Vorhandensein von positiven, als auch das Fehlen von negativen Tatbestandsvoraussetzungen ( vgl nur Bundessozialgericht, Urteil vom 25. Juni 2015 - B 14 AS 30/14 R, RdNr 20 ).
  • BSG, 26.03.2020 - B 3 KR 9/19 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld ab dem Folgetag nach dem bis zum

    Auszug aus SG Neuruppin, 06.10.2020 - S 20 KR 83/20
    Dies gilt auch für an die ärztliche Erstfeststellung von Arbeitsunfähigkeit anschließende Folgefeststellungen ( vgl Bundessozialgericht, Urteil vom 26. März 2020 - B 3 KR 9/19 R, RdNr 14 ).
  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

    Auszug aus SG Neuruppin, 06.10.2020 - S 20 KR 83/20
    Die Klagen, über die die Kammer gemäß § 105 des Sozialgerichtsgesetzes ( SGG ) - entgegen der Auffassung der Klägerin - durch Gerichtsbescheid entscheiden konnte, weil die Sache keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten aufweist, der Sachverhalt geklärt ist, die Beteiligten zuvor mit Verfügung vom 12. August 2020 zu dieser beabsichtigten Entscheidungsform ordnungsgemäß angehört worden sind, eine ausdrückliche Zustimmung der Beteiligten hierzu nicht erforderlich ist und weil das Gericht - ebenso wie im Rahmen der mündlichen Verhandlung - weder zur Darstellung seiner Rechtsansicht ( vgl Bundessozialgericht, Beschluss vom 03. April 2014 - B 2 U 308/13 B, RdNr 8 mwN ) noch zu einem umfassenden Rechtsgespräch verpflichtet ist ( vgl Bundessozialgericht, Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R, RdNr 23 ), haben keinen Erfolg.
  • BSG, 25.10.2018 - B 3 KR 23/17 R

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Neuruppin, 06.10.2020 - S 20 KR 83/20
    Dies gelte auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig zur Post gegeben worden sei und diese durch den Postweg verzögert oder gar nicht bei der Beklagten eingehe (Hinweis auf Bundessozialgericht, Urteil vom 25. Oktober 2018 - B 3 KR 23/17 R).
  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 37/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft

    Auszug aus SG Neuruppin, 06.10.2020 - S 20 KR 83/20
    An die Stelle des Versicherungsverhältnisses tritt bei einem nachgehenden Anspruch die hieraus erwachsende Berechtigung ( vgl Bundessozialgericht, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 37/14 R, RdNr 8 mwN ).
  • BSG, 19.03.2020 - B 4 AS 1/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberechnung - selbständige Arbeit -

    Auszug aus SG Neuruppin, 06.10.2020 - S 20 KR 83/20
    aa) Anspruchsgrundlage des geltend gemachten Anspruchs auf Gewährung von Krankengeld für beschäftigte Pflichtversicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung sind hier § 44 Abs. 1 SGB V und § 46 S 1 SGB V - jeweils in der Fassung, die die genannten Vorschriften zu Beginn des streitgegenständlichen Zeitraums hatten, weil in Rechtsstreitigkeiten über bereits abgeschlossene Bewilligungszeiträume das zum damaligen Zeitpunkt geltende Recht anzuwenden ist, was im Übrigen auch für die weiteren zitierten Vorschriften gilt < sog Geltungszeitraumprinzip, vgl dazu aus dem Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) etwa Bundessozialgericht, Urteil vom 19. März 2020 - B 4 AS 1/20 R, RdNr 13 mwN ).
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