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   SG Neuruppin, 07.07.2020 - S 26 AS 1613/14   

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SG Neuruppin, 07.07.2020 - S 26 AS 1613/14 (https://dejure.org/2020,18952)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 07.07.2020 - S 26 AS 1613/14 (https://dejure.org/2020,18952)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 07. Juli 2020 - S 26 AS 1613/14 (https://dejure.org/2020,18952)
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Wird zitiert von ... (3)

  • SG Neuruppin, 16.11.2022 - S 26 AS 2746/14
    Hiergegen erhob die Klägerin Klage vor dem Sozialgericht Neuruppin zu dem Aktenzeichen S 26 AS 1613/14.

    Mit rechtskräftig gewordenem Gerichtsbescheid vom 07. Juli 2020 hat das Sozialgericht Neuruppin in dem Verfahren S 26 AS 1613/14 die mit dem Bescheid vom 17. April 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02. Juli 2014 verlautbarte sozialverwaltungsbehördliche Aufhebungsverfügung des Bewilligungsbescheides vom 19. November 2013 für den Zeitraum vom 01. April 2014 bis zum 31. Mai 2014 aufgehoben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze sowie auf den übrigen Inhalt der Prozessakte, auf die die Klägerin betreffenden Verwaltungsakten des Beklagten und auf die Prozessakten mit den gerichtlichen Aktenzeichen S 26 AS 1613/14, S 26 AS 1901/14 ER und S 26 AS 357/21 ZVW nebst der dort beigezogenen Strafakten des Amtsgerichts Prenzlau - 22 Ds 336 Js 24645/13 (68/15) - Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung, der geheimen Beratung und der Entscheidungsfindung gewesen sind.

  • SG Neuruppin, 02.10.2020 - S 26 AS 762/15
    Zur Begründung verweist sie auf ihre Erwägungen in dem zwischen den gleichen Beteiligten geführten - einen anderen Leistungszeitraum betreffenden -sozialgerichtlichen Verfahren mit dem gerichtlichen Aktenzeichen S 26 AS 1613/14; über das dortige Begehren hat die Kammer zwischenzeitlich - rechtskräftig - entschieden ( Gerichtsbescheid vom 07. Juli 2020 ).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, die Prozessakte, auf die die Klägerin betreffenden Verwaltungsakten des Beklagten, auf die Prozessakten mit den gerichtlichen Aktenzeichen S 26 AS 1613/14, S 26 AS 1641/14, S 26 AS 1901/14 ER, S 26 AS 2746/14 nebst der dort beigezogenen Strafakten des Amtsgerichts Prenzlau - ... - Bezug genommen, die vorlagen und Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

  • SG Neuruppin, 28.02.2022 - S 26 AS 1641/14
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, die Prozessakte, die Frau E. betreffenden Prozessakten mit den gerichtlichen Aktenzeichen S 26 AS 1613/14, S 26 AS 1901/14 ER, S 26 AS 2746/14 und S 26 AS 357/21 ZVW nebst der dort beigezogenen Strafakten des Amtsgerichts Prenzlau - 22 Ds 336 Js 24645/13 (68/15) - sowie auf die Frau E. betreffenden Verwaltungsakten des Beklagten Bezug genommen, die vorgelegen haben und die Gegenstand der Beratung sowie der Entscheidungsfindung waren.
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