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   SG Neuruppin, 21.01.2011 - S 19 U 86/08   

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SG Neuruppin, 21.01.2011 - S 19 U 86/08 (https://dejure.org/2011,22715)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 21.01.2011 - S 19 U 86/08 (https://dejure.org/2011,22715)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 21. Januar 2011 - S 19 U 86/08 (https://dejure.org/2011,22715)
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  • LSG Brandenburg, 28.07.2003 - L 7 U 12/02

    Berufskrankheiten - Das Kreuz mit dem Kreuz

    Auszug aus SG Neuruppin, 21.01.2011 - S 19 U 86/08
    Eine Zusammenfassung beider BK"en im Klageverfahren wurde unter Hinweis auf das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 28.07.2003 - L 7 U 12/02 - durch das Sozialgericht abgelehnt.

    Unter Hinweis auf das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 28.07.2003 - L 7 U 12/02 - wurde eine Zusammenfassung beider BK"en im Klageverfahren abgelehnt.

  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 14/90

    Entschädigung einer Krankheit als Folge einer Berufskrankheit - Verletzung des

    Auszug aus SG Neuruppin, 21.01.2011 - S 19 U 86/08
    Der Senat hat bereits in früheren Entscheidungen (Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 14/90 - HV-Info 1990, 1906; Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 16/01 R - SGb 2002, 496) und zuletzt erneut in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R - darauf hingewiesen, dass bei der Festlegung von Belastungsgrenzwerten auf der anderen Seite die Letzteren nicht isoliert betrachtet werden, die im Verlauf der versicherten Berufstätigkeit mindestens erreicht worden sein müssen, damit ein rechtlich relevanter Ursachenzusammenhang mit der späteren Erkrankung angenommen werden kann, synergetische und additive Wirkungen zu berücksichtigen sind, die sich beim Zusammentreffen mehrerer schädlicher Einwirkungen ergeben.
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus SG Neuruppin, 21.01.2011 - S 19 U 86/08
    Der Senat hat bereits in früheren Entscheidungen (Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 14/90 - HV-Info 1990, 1906; Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 16/01 R - SGb 2002, 496) und zuletzt erneut in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R - darauf hingewiesen, dass bei der Festlegung von Belastungsgrenzwerten auf der anderen Seite die Letzteren nicht isoliert betrachtet werden, die im Verlauf der versicherten Berufstätigkeit mindestens erreicht worden sein müssen, damit ein rechtlich relevanter Ursachenzusammenhang mit der späteren Erkrankung angenommen werden kann, synergetische und additive Wirkungen zu berücksichtigen sind, die sich beim Zusammentreffen mehrerer schädlicher Einwirkungen ergeben.
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus SG Neuruppin, 21.01.2011 - S 19 U 86/08
    Inzwischen hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R - ausgeführt:.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2009 - L 31 U 454/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente wegen einer Berufskrankheit -

    Auszug aus SG Neuruppin, 21.01.2011 - S 19 U 86/08
    Im Rahmen der Kausalitätsbetrachtung ist eine Gesamtschau aller möglichen Faktoren anzustellen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.03.2009 - L 31 U 454/08).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus SG Neuruppin, 21.01.2011 - S 19 U 86/08
    Hinreichend wahrscheinlich ist ein Zusammenhang dann, wenn die beruflichen Belastungen die wesentliche Ursache der aufgetretenen Erkrankung im Sinne der im Sozialrecht herrschenden Theorie von der wesentlichen Bedingung darstellen und mehr für als gegen einen solchen Ursachenzusammenhang spricht (ständige Rechtssprechung, vgl. z. B. BSG, Urteil vom 02.05.2001 - B 2 U 16/00R, SozR 3-2200 § 551 Nr. 16 m. w. N.).
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes -

    Auszug aus SG Neuruppin, 21.01.2011 - S 19 U 86/08
    Der Senat hat bereits in früheren Entscheidungen (Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 14/90 - HV-Info 1990, 1906; Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 16/01 R - SGb 2002, 496) und zuletzt erneut in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R - darauf hingewiesen, dass bei der Festlegung von Belastungsgrenzwerten auf der anderen Seite die Letzteren nicht isoliert betrachtet werden, die im Verlauf der versicherten Berufstätigkeit mindestens erreicht worden sein müssen, damit ein rechtlich relevanter Ursachenzusammenhang mit der späteren Erkrankung angenommen werden kann, synergetische und additive Wirkungen zu berücksichtigen sind, die sich beim Zusammentreffen mehrerer schädlicher Einwirkungen ergeben.
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