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SG Neuruppin, 22.08.2011 - S 26 AS 1233/11 ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abstrakte Feststellung der Erforderlichkeit eines Umzuges oder des Angemessenheitswertes im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Grundsicherungsträgers ist i.R.d. Grundsicherung nicht vorgesehen; Vorsehung einer abstrakten Feststellung der Erforderlichkeit eines Umzuges ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- SG Neuruppin, 24.07.2014 - S 26 AS 1395/14
Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - …
Ob ein solches vorliegt, richtet sich in Verfahren der vorliegenden Art danach, ob die Wohnung, für die die Erteilung der Zusicherung erstrebt wird, zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts noch konkret verfügbar ist ( vgl dazu mwN schon den Beschluss der Kammer vom 22. August 2011 - S 26 AS 1233/11 ER, zitiert nach http://www.sozialgerichtsbarkeit.de ). - SG Neuruppin, 24.07.2014 - S 26 AS 1430/14
Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - …
Ob ein solches vorliegt, richtet sich in Verfahren der vorliegenden Art danach, ob die Wohnung, für die die Erteilung der Zusicherung erstrebt wird, zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts noch konkret verfügbar ist ( vgl dazu mwN schon den Beschluss der Kammer vom 22. August 2011 - S 26 AS 1233/11 ER, zitiert nach http://www.sozialgerichtsbarkeit.de ). - SG Neuruppin, 22.06.2015 - S 26 AS 1212/15
Gewährung weiterer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zur vorzeitigen …
Im Übrigen kann die Frage, ob dem Antragsteller (und seiner Ehefrau) die Zusicherungen für die Anmietung einer - angemessenen - Wohnung zu erteilen sind, nur anhand eines von dem Antragsteller zu benennenden konkreten Wohnungsangebotes beantwortet werden (vgl zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein auf die Erteilung von Zusicherungen im Sinne des § 22 Abs. 4 SGB II und § 22 Abs. 6 SGB II gerichtetes einstweiliges Rechtsschutzbegehren zulässig ist: Beschluss der Kammer vom 22. August 2011 - S 26 AS 1233/11 ER mwN).