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SG Nordhausen, 14.05.2020 - S 20 R 1882/18 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- SG Dresden, 09.10.2019 - S 35 R 112/18
Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers für Leistungen zur Teilhabe am …
Auszug aus SG Nordhausen, 14.05.2020 - S 20 R 1882/18
Die besondere Bedeutung des Berufswunsches bei der Auswahl der Rehabilitationsmaßnahme kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn der behinderte Mensch einen die Eingliederung gewährleistenden Beruf wählt, für den er uneingeschränkt geeignet ist (SG Dresden, Urteil vom 09. Oktober 2019 - S 35 R 112/18 KN -, Rn. 46, juris, mit weiteren Nachweisen) Der Rehabilitationsträger bleibt für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben solange zuständig und gesamtverantwortlich, bis die Rehabilitation mit dauerhaftem Erfolg abgeschlossen worden ist.Es existiert kein Automatismus dergestalt, dass bei erfolglosen Eingliederungsbemühungen das Teilhabeverfahren zu beenden ist und darf sich insoweit nicht ohne entsprechende weitere Ermittlungen auf eine bloße reflexhafte Zusage von Eingliederungszuschüssen beschränken (SG Dresden, Urteil vom 09. Oktober 2019 - S 35 R 112/18 KN, Rn 36, juris).
- BSG, 12.03.2019 - B 13 R 27/17 R
Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Auszug aus SG Nordhausen, 14.05.2020 - S 20 R 1882/18
Insoweit verweist die Kammer auf die entsprechende Klarstellung des BSG in dem Urteil vom 12. März 2019 - B 13 R 27/17 R -, SozR 4-2600 § 10 Nr. 4.