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   SG Nordhausen, 23.08.2021 - S 11 AS 126/21   

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https://dejure.org/2021,42117
SG Nordhausen, 23.08.2021 - S 11 AS 126/21 (https://dejure.org/2021,42117)
SG Nordhausen, Entscheidung vom 23.08.2021 - S 11 AS 126/21 (https://dejure.org/2021,42117)
SG Nordhausen, Entscheidung vom 23. August 2021 - S 11 AS 126/21 (https://dejure.org/2021,42117)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Bausparguthaben - Treuhandverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.06.2020 - B 4 AS 9/20 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II vom

    Auszug aus SG Nordhausen, 23.08.2021 - S 11 AS 126/21
    Nach diesen Grundsätzen kann eine einmalige Einnahme im Verteilzeitraum nicht als Einkommen berücksichtigt werden, soweit sie bereits zu anderen Zwecken als zur Bestreitung einer aktuellen Notlage verwendet wurde und daher nicht mehr geeignet ist, den konkreten Bedarf im jeweiligen Monat zu decken (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 24. Juni 2020 - B 4 AS 9/20 R -, recherchiert bei Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2017 - L 34 AS 1350/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anrechnung von Vermögen bei Sparguthaben aus

    Auszug aus SG Nordhausen, 23.08.2021 - S 11 AS 126/21
    Insbesondere sind Treuhandverhältnisse unter nahen Angehörigen nur anzuerkennen, wenn der Treuhandvertrag und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten üblich ist (vgl. unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R - Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Mai 2017 - L 34 AS 1350/11 -, recherchiert bei Juris).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus SG Nordhausen, 23.08.2021 - S 11 AS 126/21
    Insbesondere sind Treuhandverhältnisse unter nahen Angehörigen nur anzuerkennen, wenn der Treuhandvertrag und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten üblich ist (vgl. unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R - Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Mai 2017 - L 34 AS 1350/11 -, recherchiert bei Juris).
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