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SG Nordhausen, 29.02.2012 - S 12 AS 4597/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitigkeit bzgl. Kostengrundentscheidung nach Erledigung der Hauptsache
Verfahrensgang
- SG Nordhausen, 28.02.2012 - S 12 AS 4597/10
- SG Nordhausen, 29.02.2012 - S 12 AS 4597/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Hessen, 15.07.2008 - L 9 B 39/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht …
Auszug aus SG Nordhausen, 29.02.2012 - S 12 AS 4597/10
Denn auch und gerade im Lichte des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) erscheint es weder sachgerecht noch geboten, die Verwaltungstätigkeit vorrangig nach jenen Leistungsempfängern auszurichten, die eine Vielzahl von Verfahren anhängig machen (wie hier: Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15. Juli 2008, Az. L 9 B 39/08 SO). - SG Duisburg, 13.02.2009 - S 10 R 193/07
Rentenversicherung
Auszug aus SG Nordhausen, 29.02.2012 - S 12 AS 4597/10
Darüber hinaus ist das Gericht im Rahmen der hier zu treffenden Kostenentscheidung nach § 193 Abs. 1 Satz 3 SGG der Auffassung, daß in Fallgestaltungen, in denen die Rechtsuchenden mit einer Vielzahl von Überprüfungsanträgen an die Behörde herantreten, den Klägern - bei Meidung einer belastenden Entscheidung über die Kostenerstattung - die Verpflichtung obliegt, sich vor Erhebung einer Untätigkeitsklage an die Behörde zu wenden und auf die Notwendigkeit der Erteilung eines zeitnahen Bescheides hinzuwirken (in die nämliche Richtung weisend: Sozialgericht Duisburg, Beschluss vom 13. Februar 2009, Az. S 10 R 193/07 und Landessozialgericht Niedersachsen, Beschluss vom 11. November 1991, Az. L 7 S (Ar) 175/91;… ULMER in HENNIG, Sozialgerichtsgesetz, § 88 Rn. 16). - LSG Niedersachsen, 11.11.1991 - L 7 S (Ar) 175/91
Sozialgericht; Untätigkeitsklage; Erledigung; Disposition; Klageänderung; …
Auszug aus SG Nordhausen, 29.02.2012 - S 12 AS 4597/10
Darüber hinaus ist das Gericht im Rahmen der hier zu treffenden Kostenentscheidung nach § 193 Abs. 1 Satz 3 SGG der Auffassung, daß in Fallgestaltungen, in denen die Rechtsuchenden mit einer Vielzahl von Überprüfungsanträgen an die Behörde herantreten, den Klägern - bei Meidung einer belastenden Entscheidung über die Kostenerstattung - die Verpflichtung obliegt, sich vor Erhebung einer Untätigkeitsklage an die Behörde zu wenden und auf die Notwendigkeit der Erteilung eines zeitnahen Bescheides hinzuwirken (in die nämliche Richtung weisend: Sozialgericht Duisburg, Beschluss vom 13. Februar 2009, Az. S 10 R 193/07 und Landessozialgericht Niedersachsen, Beschluss vom 11. November 1991, Az. L 7 S (Ar) 175/91;… ULMER in HENNIG, Sozialgerichtsgesetz, § 88 Rn. 16).