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SG Oldenburg, 07.11.2005 - S 2 SO 215/05 ER |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
Sozialhilfe - Blindenhilfe - Vermögenseinsatz - Einstellung der Leistungen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 72 Abs. 1 S. 1 SGB XII; § 86 b Abs. 2 S. 2 SGG
Einstellung von Zahlungen der Blindenhilfe wegen nachträglicher Feststellung des Besitzes von Barvermögen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstellung von Zahlungen der Blindenhilfe wegen nachträglicher Feststellung des Besitzes von Barvermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 01.11.2005 - S 2 SO 215/05
- SG Oldenburg, 07.11.2005 - S 2 SO 215/05 ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus SG Oldenburg, 07.11.2005 - S 2 SO 215/05
Daher ist der vorläufige Rechtsschutz nur dann zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abzuwendende Nachteile entstünden, zur deren Beseitigung eine spätere Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69, 74 m.w.N.).