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   SG Oldenburg, 14.01.2015 - S 51 R 69/12   

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https://dejure.org/2015,2537
SG Oldenburg, 14.01.2015 - S 51 R 69/12 (https://dejure.org/2015,2537)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 14.01.2015 - S 51 R 69/12 (https://dejure.org/2015,2537)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - S 51 R 69/12 (https://dejure.org/2015,2537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 429
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 494/12

    Versicherungspflicht - Synchronsprecher - unständige Beschäftigung

    Auszug aus SG Oldenburg, 14.01.2015 - S 51 R 69/12
    Solche Freiräume sind typisch für Mitarbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung; sie werden ihnen in allen Branchen gerade wegen ihrer erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten eingeräumt (BSG, Urt. v. 30.04.2013, B 12 KR 19/11 R, LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.05.2014 - L 9 KR 494/12, zitiert nach juris).

    Das Risiko, dass Erwerbstätige an denjenigen Tagen, an denen sie keiner Arbeitspflicht unterliegen, die eigene Arbeitskraft nicht verwerten können, begründet zudem kein Unternehmerrisiko "während" der Arbeitseinsätze (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.05.2014 - L 9 KR 494/12, zitiert nach juris).

    Es ist arbeitnehmertypisch wenn einem Erwerbstätigen die Vergütung unabhängig vom Ergebnis ihrer Tätigkeit und unabhängig vom wirtschaftlichen Ergebnis des Auftraggebers zusteht und sie keine Vergütungsabzüge wegen Schlechtleistung zu befürchten haben (BSG, Urt. v. 28.09.2011 - B 12 KR 17/09 R; BSG, Urt. v. 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R, LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.05.2014 - L 9 KR 494/12, zitiert nach juris).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus SG Oldenburg, 14.01.2015 - S 51 R 69/12
    Dies ist der Fall, wenn der Beschäftigte in einen Betrieb eingegliedert ist und er dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (vgl. BSG, Urteil vom 11.3.2009, B 12 KR 21/07 R, zitiert nach juris).

    Die Überbürdung sozialer Risiken abweichend von der das Arbeitsrecht prägenden Risikoverteilung ist nur dann ein Indiz für unternehmerisches Handeln, wenn damit auch tatsächliche Chancen einer Einkommenserzielung verbunden sind, also eine Erweiterung der unternehmerischen Möglichkeiten stattfindet (BSG, Urteil v. 11.3.2009, B 12 KR 21/07 R; Senat, Urteil v. 20.7.2011, L 8 R 534/10, jeweils juris).

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus SG Oldenburg, 14.01.2015 - S 51 R 69/12
    Solche Freiräume sind typisch für Mitarbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung; sie werden ihnen in allen Branchen gerade wegen ihrer erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten eingeräumt (BSG, Urt. v. 30.04.2013, B 12 KR 19/11 R, LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.05.2014 - L 9 KR 494/12, zitiert nach juris).

    Es ist arbeitnehmertypisch wenn einem Erwerbstätigen die Vergütung unabhängig vom Ergebnis ihrer Tätigkeit und unabhängig vom wirtschaftlichen Ergebnis des Auftraggebers zusteht und sie keine Vergütungsabzüge wegen Schlechtleistung zu befürchten haben (BSG, Urt. v. 28.09.2011 - B 12 KR 17/09 R; BSG, Urt. v. 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R, LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.05.2014 - L 9 KR 494/12, zitiert nach juris).

  • LSG Sachsen, 04.03.2014 - L 5 R 425/12

    Sozialversicherungspflicht eines Lastkraftwagenfahrers ohne eigenes Fahrzeug;

    Auszug aus SG Oldenburg, 14.01.2015 - S 51 R 69/12
    Bei solch typischen Arbeitnehmer-Verrichtungen ohne wesentliche eigene Gestaltungsspielräume spricht die Vermutung für ein weisungsgebundenes Beschäftigungsverhältnis (vgl. dazu: BSG, Urteil vom 18. Mai 1983 - 13 RK 41/81 - JURIS-Dokument, RdNr. 20; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 04. März 2014 - L 5 R 425/12 -, zitiert nach juris).

    Ein echtes Unternehmerrisiko liegt erst vor, wenn bei Auftragsmangel nicht nur kein Einkommen erzielt wird, sondern gleichwohl weiterhin Kosten für betriebliche Investitionen anfallen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2009 - L 16 R 5/08; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 04. März 2014 - L 5 R 425/12 -, zitiert nach juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - L 8 R 534/10

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Oldenburg, 14.01.2015 - S 51 R 69/12
    Die Überbürdung sozialer Risiken abweichend von der das Arbeitsrecht prägenden Risikoverteilung ist nur dann ein Indiz für unternehmerisches Handeln, wenn damit auch tatsächliche Chancen einer Einkommenserzielung verbunden sind, also eine Erweiterung der unternehmerischen Möglichkeiten stattfindet (BSG, Urteil v. 11.3.2009, B 12 KR 21/07 R; Senat, Urteil v. 20.7.2011, L 8 R 534/10, jeweils juris).
  • BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 17/09 R

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit von

    Auszug aus SG Oldenburg, 14.01.2015 - S 51 R 69/12
    Es ist arbeitnehmertypisch wenn einem Erwerbstätigen die Vergütung unabhängig vom Ergebnis ihrer Tätigkeit und unabhängig vom wirtschaftlichen Ergebnis des Auftraggebers zusteht und sie keine Vergütungsabzüge wegen Schlechtleistung zu befürchten haben (BSG, Urt. v. 28.09.2011 - B 12 KR 17/09 R; BSG, Urt. v. 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R, LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.05.2014 - L 9 KR 494/12, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 16 R 5/08

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Oldenburg, 14.01.2015 - S 51 R 69/12
    Ein echtes Unternehmerrisiko liegt erst vor, wenn bei Auftragsmangel nicht nur kein Einkommen erzielt wird, sondern gleichwohl weiterhin Kosten für betriebliche Investitionen anfallen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2009 - L 16 R 5/08; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 04. März 2014 - L 5 R 425/12 -, zitiert nach juris).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus SG Oldenburg, 14.01.2015 - S 51 R 69/12
    Dem Willen der Beteiligten kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu wollen, kann (entgegen der Rechtsauffassung der Beigeladenen) nur dann indizielle Bedeutung beigemessen werden, wenn dieser dem festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnis nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird (vgl. BSG, Urt. v. 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R, zitiert nach juris).
  • LSG Thüringen, 27.05.2014 - L 6 R 1524/12

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einer

    Auszug aus SG Oldenburg, 14.01.2015 - S 51 R 69/12
    Die subjektive Wertung der Beteiligten ist insofern ohne Belang (vgl. LSG Thüringen, Urt. v. 27.05.2014 - L 6 R 1524/12, zitiert nach juris).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus SG Oldenburg, 14.01.2015 - S 51 R 69/12
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil v. 28.9.2011, B 12 R 17/09 R, zitiert nach juris; Urteil v. 29.6.2011, L 8 (16) R 55/08, zitiert nach juris).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - L 8 (16) R 55/08

    Rentenversicherung

  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09

    Arbeitnehmerstatus des Organisators und Dirigenten eines Kurorchesters -

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