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   SG Osnabrück, 01.02.2021 - S 22 AS 16/21 ER   

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https://dejure.org/2021,3270
SG Osnabrück, 01.02.2021 - S 22 AS 16/21 ER (https://dejure.org/2021,3270)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 01.02.2021 - S 22 AS 16/21 ER (https://dejure.org/2021,3270)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 01. Februar 2021 - S 22 AS 16/21 ER (https://dejure.org/2021,3270)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an Nachweis der coronabedingten Einkommenslosigkeit einer Frisörmeisterin ... - Corona-Virus

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Jobcenter: Zu hohe Anforderungen an Nachweis der coronabedingten Einkommenslosigkeit einer Frisörmeisterin

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Erschwerung bei vereinfachtem Antrag auf Hartz IV

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus SG Osnabrück, 01.02.2021 - S 22 AS 16/21
    Namentlich haben sie eine Verletzung der grundgesetzlichen Gewährleistung der Menschenwürde zu verhindern, auch wenn diese nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert (vgl. BVerfG, aaO; Kammerbeschluss vom 25.02.2009, 1 BvR 120/09).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus SG Osnabrück, 01.02.2021 - S 22 AS 16/21
    Das Handeln allein in fremdem Interesse ist mithin eindeutig erkennbar (vgl. BSG, Urteil vom 24.05.2006, Az.: B 11a AL 7/05 R).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Osnabrück, 01.02.2021 - S 22 AS 16/21
    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens ist eine Folgenabwägung dergestalt vorzunehmen, dass das Gericht die Folgen abwägt, die entstünden, wenn das Gericht die einstweilige Anordnung nicht erließe, sich im Hauptsacheverfahren jedoch das Bestehen des Anspruches herausstellt, gegenüber den Folgen die entstünden, wenn das Gericht die einstweilige Anordnung erließe, sich im Hauptsacheverfahren jedoch herausstellt, dass ein Anspruch tatsächlich nicht besteht (BVerfG Beschluss vom 12.05.2005, Az.: 1 BvR 569/05; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/V., 13. Aufl. 2020, SGG § 86b Rn. 29a mwN).
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