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   SG Osnabrück, 07.02.2019 - S 19 U 40/18   

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SG Osnabrück, 07.02.2019 - S 19 U 40/18 (https://dejure.org/2019,3376)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 07.02.2019 - S 19 U 40/18 (https://dejure.org/2019,3376)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - S 19 U 40/18 (https://dejure.org/2019,3376)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - Cannabiskonsum - allein wesentliche Ursache: Mindest-THC-Wert - drogenbedingte Fahruntüchtigkeit - besondere Beweiszeichen

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitswegeunfall hinsichtlich des Ausschlusses des Unfallversicherungsschutzes aufgrund des Cannabi...

  • sozialrechtsiegen.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Arbeitsunfall durch Cannabis-Konsum nicht ausgeschlossen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall durch Cannabis-Konsum nicht ausgeschlossen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kann Cannabis-Konsum Anerkennung eines Arbeitsunfalls ausschließen?

  • versr.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall durch Cannabis-Konsum nicht ausgeschlossen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 18.04.2019)

    Nach Kiffen am Steuer - trotzdem Arbeitsunfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall, auch mit Cannabis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsunfall auch bei Cannabis-Konsum nicht ausgeschlossen - Verbotswidriges Handeln schließt Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht grundsätzlich aus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus SG Osnabrück, 07.02.2019 - S 19 U 40/18
    Erst wenn eine solche konkurrierende Ursache neben der versicherten Ursache als naturwissenschaftliche Bedingung für das Unfallereignis festgestellt wurde, ist in einem zweiten Prüfungsschritt wertend zu entscheiden, ob die versicherte Ursache wesentlich nach der Theorie der wesentlichen Bedingung ist (Urteil des vom 30.01.2007, B 2 U 23/05 R, juris, Rndr. 17).

    Zwar gilt der Grundsatz, dass je höher die im Blut festgestellte Wirkstoffkonzentration, z.B. von THC, ist, umso geringer die Anforderungen an Art und Ausmaß der drogenbedingten Ausfallerscheinungen bzw. Beweisanzeichen sein können, um eine drogenbedingte Fahruntüchtigkeit als allein wesentliche Ursache für den Unfall zu bejahen (BSG vom 30.01.2007, Az.: B 2 U 23/05 R, juris, Rdnr. 29, 30).

    Für den Nachweis weiterer Beweiszeichen trägt die Beklagte die Beweislast, weil es für sie günstig ist, wenn die nicht versicherte Ursache gegenüber der versicherten Ursache von überragender Bedeutung und kein Arbeitsunfall vorliegt (Urteil des BSG vom 30.01.2007, Az.: B 2 U 23/05 R, juris Rdnr. 26).

  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 12/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Dauer der

    Auszug aus SG Osnabrück, 07.02.2019 - S 19 U 40/18
    Die durch den Zusammenstoß mit PKW verursachten gesundheitlichen Einwirkungen auf den Körper des Klägers traten auch im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII "infolge" des Zurücklegens des versicherten Weges auf und sind damit nach dem Schutzzweck der Norm der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (vgl. Urteil des BSG vom 04.07.2013, B 2 U 12/12 R, juris, Rdnr. 15).

    Wenn ein Versicherter aus bloßer Unachtsamkeit die Fahrspur wechselt oder fahrlässig auf die Gegenfahrbahn gerät, beendet dies nicht den Versicherungsschutz (BSG, Urteil vom 04.07.2012, B 2 U 12/12 R, juris, Rdnr. 20).

  • VGH Bayern, 10.04.2018 - 11 BV 18.259

    Entziehung der Fahrerlaubnis auch bei gelegentlichem Konsum von Cannabis

    Auszug aus SG Osnabrück, 07.02.2019 - S 19 U 40/18
    Zu beachten ist zudem, dass die Höhe des festgestellten THC-Wertes für einen regelmäßigen/gelegentlichen Cannabis-Konsum spricht (vgl. hierzu Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 10.04.2018, Az.: 11 BV 18.259, juris Rdnr. 20 ff.).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus SG Osnabrück, 07.02.2019 - S 19 U 40/18
    Die neuere Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 12.04.2005, Az.: B 2 U 11/04 R und vom 04.09.2007, Az.: B 2 U 28/06 R - juris Rdnr. 20) erkennt der selbstgeschaffenen Gefahr im System der gesetzlichen Unfallversicherung keine eigenständige Bedeutung mehr zu, sondern ordnet das Problem nunmehr dem inneren Zusammenhang zwischen Schaden stiftender Verrichtung und versicherter Tätigkeit zu und stellt in Anknüpfung an die frühere Rechtsprechung klar, dass im Hinblick auf den in § 7 Abs. 2 SGB VII enthaltenen Grundsatz auch leichtsinniges und unbedachtes Verhalten diesen Zusammenhang nicht beseitigt, wenn der Versicherte ausschließlich betriebliche Zwecke verfolgt (G. Wagner in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, § 7 SGB VII, Rdnrn. 52, 56).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Osnabrück, 07.02.2019 - S 19 U 40/18
    Die neuere Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 12.04.2005, Az.: B 2 U 11/04 R und vom 04.09.2007, Az.: B 2 U 28/06 R - juris Rdnr. 20) erkennt der selbstgeschaffenen Gefahr im System der gesetzlichen Unfallversicherung keine eigenständige Bedeutung mehr zu, sondern ordnet das Problem nunmehr dem inneren Zusammenhang zwischen Schaden stiftender Verrichtung und versicherter Tätigkeit zu und stellt in Anknüpfung an die frühere Rechtsprechung klar, dass im Hinblick auf den in § 7 Abs. 2 SGB VII enthaltenen Grundsatz auch leichtsinniges und unbedachtes Verhalten diesen Zusammenhang nicht beseitigt, wenn der Versicherte ausschließlich betriebliche Zwecke verfolgt (G. Wagner in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, § 7 SGB VII, Rdnrn. 52, 56).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus SG Osnabrück, 07.02.2019 - S 19 U 40/18
    Die Merkmale "versicherte Tätigkeit", "Verrichtung zur Zeit des Unfalls", "Unfallereignis" sowie "Gesundheitserst- bzw. Gesundheitsfolgeschaden" müssen für das Gericht im Wege des Vollbeweises, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, feststehen (vgl. BSG vom 02.04.2009 - Az.: B 2 U 29/07 R, juris Rdnr. 15 f. m. w. N.).
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus SG Osnabrück, 07.02.2019 - S 19 U 40/18
    Begehrt der Versicherte nämlich allein die von dem Unfallversicherungsträger abgelehnte Feststellung des Vorliegens eines Versicherungsfalls, kann er durch die Verbindung einer Anfechtungs- mit einer Feststellungsklage unmittelbar eine rechtskräftige, von der Verwaltung nicht mehr beeinflussbare Feststellung erlangen (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 27.04.2010, Az.: B 2 U 23/09 R).
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus SG Osnabrück, 07.02.2019 - S 19 U 40/18
    Begründet wird dieser Versicherungsschutz damit, dass diese Wege nicht aus privaten Interessen, sondern wegen der versicherten Tätigkeit, also mit einer auf die versicherte Tätigkeit bezogenen Handlungstendenz unternommen werden (vgl. BSG vom 09.11.2010, Az.: B 2 U 14/10 R, juris Rdnr. 31 m.w.N.).
  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Auszug aus SG Osnabrück, 07.02.2019 - S 19 U 40/18
    Die Unfallversicherung des Zurücklegens des Weges nach und von dem Ort der (jeweiligen) versicherten Tätigkeit schützt nur gegen Gefahren für Gesundheit und Leben, die aus der Teilnahme am öffentlichen Verkehr, also aus eigenem oder fremden Verkehrsverhalten oder äußeren Einflüssen durch die Beschaffenheit des Verkehrsraumes hervorgehen (BSG, Urteil vom 13.11.2013, B 2 U 19/11 R, juris, Rdnr. 42, 45).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 17 U 313/14

    Verlassen der Wohnung durch ein Dachfenster wegen versperrter Wohnungstür mit

    Auszug aus SG Osnabrück, 07.02.2019 - S 19 U 40/18
    Allein ein objektiv riskantes Verhalten reicht nicht aus (Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 02.09.2015, Az.: L 17 U 313/14).
  • BSG, 31.08.2017 - B 2 U 2/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Handlungstendenz - Startpunkt des

  • OLG Hamburg, 19.02.2018 - 2 Rev 8/18

    Strafurteil wegen Drogen im Straßenverkehr: Anforderung an die Feststellung

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