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   SG Osnabrück, 07.12.2020 - S 30 SB 245/18   

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https://dejure.org/2020,44837
SG Osnabrück, 07.12.2020 - S 30 SB 245/18 (https://dejure.org/2020,44837)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 07.12.2020 - S 30 SB 245/18 (https://dejure.org/2020,44837)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 07. Dezember 2020 - S 30 SB 245/18 (https://dejure.org/2020,44837)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zuerkennung des Merkzeichens RF hinsichtlich Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht mangels Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen aufgrund Erkrankung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Merkzeichen RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags - Fähigkeit zur Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen - Zugehörigkeit zur COVID-19-Risikogruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Merkzeichen RF wegen Infektionsgefahr mit Covid-19? - Corona-Virus

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein RF-Merkzeichen für behinderten Rentner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2021, 218

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.08.1993 - 9a RVs 7/91

    Nachteilsausgleich 'RF' - Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen -

    Auszug aus SG Osnabrück, 07.12.2020 - S 30 SB 245/18
    37 Unter dem Begriff "öffentliche Veranstaltung" ist die Gesamtheit der Zusammenkünfte politischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, kirchlicher, sportlicher, unterhaltender und wirtschaftlicher Art zu verstehen (vgl. hierzu Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 10.08.1993 - Az.: 9/9a RVs 7/91, juris Rdnr. 12).

    Der Öffentlichkeit würde dann die Ausgrenzung der Behinderten erlaubt (BSG vom 10.08.1993, Az.: 9/9a RVs 7/91, juris Rdnr. 17 f.).

    Bei den meisten öffentlichen Veranstaltungen herrscht aber entweder Toleranz (Kirche und Politik) oder sie spielen sich ohnedies in einem lebhaften geräuschvollen Rahmen ab (Sport, Volksfeste, Messen und Märkte), so dass Störungen durch Behinderte nicht ins Gewicht fallen (BSG vom 10.08.1993, a.a.O., juris Rdnr. 19).

  • BSG, 03.06.1987 - 9a RVs 27/85

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Schwerbehinderter von der

    Auszug aus SG Osnabrück, 07.12.2020 - S 30 SB 245/18
    Praktisch muss eine Bindung an das Haus bestehen (vgl. hierzu BSG vom 11.09.1991, Az.: 9a/9 RVs 15/89, juris Rdnr. 13, vom 03.06.1987, Az.: 9a RVs 27/85, juris Rdnr. 10 sowie vom 16.03.1994, Az.: 9 RVs 3/93, juris Rdnr. 10).

    Denn das Gebührenrecht orientiert sich nicht am individuell unterschiedlichen Interesse, sondern an der Gesamtheit des Rundfunkprogrammes (BSG vom 03.06.1987, a.a.O., juris Rdnr. 13).

    Solange ein Schwerbehinderter mit technischen Hilfsmitteln und mit Hilfe einer Begleitperson in zumutbarer Weise öffentliche Veranstaltungen aufsuchen kann, ist er von der Teilnahme am öffentlichen Geschehen nicht ausgeschlossen (Urteil des BSG vom 03.06.1987, a.a.O., juris Rdnr. 11).

  • BSG, 16.03.1994 - 9 RVs 3/93

    Nachteilsausgleich 'RF' - Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Teilnahme

    Auszug aus SG Osnabrück, 07.12.2020 - S 30 SB 245/18
    Praktisch muss eine Bindung an das Haus bestehen (vgl. hierzu BSG vom 11.09.1991, Az.: 9a/9 RVs 15/89, juris Rdnr. 13, vom 03.06.1987, Az.: 9a RVs 27/85, juris Rdnr. 10 sowie vom 16.03.1994, Az.: 9 RVs 3/93, juris Rdnr. 10).
  • BSG, 11.09.1991 - 9a/9 RVs 15/89

    Anspruch Behinderter auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

    Auszug aus SG Osnabrück, 07.12.2020 - S 30 SB 245/18
    Praktisch muss eine Bindung an das Haus bestehen (vgl. hierzu BSG vom 11.09.1991, Az.: 9a/9 RVs 15/89, juris Rdnr. 13, vom 03.06.1987, Az.: 9a RVs 27/85, juris Rdnr. 10 sowie vom 16.03.1994, Az.: 9 RVs 3/93, juris Rdnr. 10).
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