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   SG Osnabrück, 17.03.2015 - S 8 U 18/12   

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SG Osnabrück, 17.03.2015 - S 8 U 18/12 (https://dejure.org/2015,13252)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 17.03.2015 - S 8 U 18/12 (https://dejure.org/2015,13252)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 17. März 2015 - S 8 U 18/12 (https://dejure.org/2015,13252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Schwerverletztenzulage aus der gesetzlichen UV - Unfähigkeit einer Erwerbstätigkeit nachzugehen - endgültiges und vollständiges Aus-scheiden aus Erwerbsleben erforderlich - schon geringfügige Beschäftigung steht Schwerverletztenzulage entgegen - Erwerbsminderung in ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Schwerverletztenzulage aus der gesetzlichen UV - Unfähigkeit einer Erwerbstätigkeit nachzugehen - endgültiges und vollständiges Aus-scheiden aus Erwerbsleben erforderlich - schon geringfügige Beschäftigung steht Schwerverletztenzulage entgegen - Erwerbsminderung in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2008 - L 17 U 264/05

    Voraussetzungen einer Erhöhung der Verletztenrente gemäß § 57 Sozialgesetzbuch

    Auszug aus SG Osnabrück, 17.03.2015 - S 8 U 18/12
    Die Kammer folgt insofern der Auffassung der Literatur (vgl. Bereiter- Hahn/Mehrtens a.a.O.) und der Rechtsprechung (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juli 2008 - L 17 U 264/05 und nachfolgend Urteil des BSG vom 27. Oktober 2009, Az: B 2 U 30/08 R, Fundstelle: juris).
  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 30/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Erhöhung der Rente - Schwerverletzter -

    Auszug aus SG Osnabrück, 17.03.2015 - S 8 U 18/12
    Die Kammer folgt insofern der Auffassung der Literatur (vgl. Bereiter- Hahn/Mehrtens a.a.O.) und der Rechtsprechung (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juli 2008 - L 17 U 264/05 und nachfolgend Urteil des BSG vom 27. Oktober 2009, Az: B 2 U 30/08 R, Fundstelle: juris).
  • OLG Karlsruhe, 22.04.2008 - 8 U 109/06
    Auszug aus SG Osnabrück, 17.03.2015 - S 8 U 18/12
    Infolge dessen sei der Kläger in Ermangelung einer entsprechenden Aufklärung in seinem Vertrauen auf den Bestand des Bescheides und mithin den Bestand der Gewährung der Schwerverletztenzulage geschützt (SG Osnabrück, S 8 U 109/06, Urteil vom 12. Mai 2011).
  • SG Osnabrück, 21.09.2017 - S 19 U 59/17

    Verletztenrente nach Arbeitsunfall - Schwerverletztenzulage

    Mit Urteil vom 17.03.2015 wies das Sozialgericht Osnabrück die hiergegen gerichtete Klage ab und ließ die Sprungrevision zu (Aktenzeichen S 8 U 18/12).

    Sie verweist auf die Entscheidungsgründe des Urteils des Sozialgerichts Osnabrück vom 17.03.2015 (Aktenzeichen S 8 U 18/12).

    Außer der Prozessakte zu diesem Verfahren sowie zu den Verfahren S 8 U 109/06 und S 8 U 18/12 haben die Prozessakten zu dem Revisionsverfahren B 2 U9/15 R sowie die den Kläger betreffenden Unfallakten der Beklagten vorgelegen.

    Das Sozialgericht Osnabrück hat in seinem Urteil vom 17.03.2015 (Aktenzeichen S 8 U 18/12) folgendes ausgeführt:.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2016 - L 14 U 300/15
    Aus dem von der Beklagten in der Beschwerdeschrift vom 28. Oktober 2015 vorgetragenen Umstand, dass sich derselbe Kammervorsitzende im Folgeprozess (AZ. S 8 U 18/12), in dem es um die Neubewilligung der Schwerverletztenzulage gegangen sei, wiederum auf eine Prüfung der diesem vorangegangenen ablehnenden Verwaltungsentscheidung eingelassen habe, kann für das hier zu beurteilende Berichtigungsverfahren keine Rückschlüsse gezogen werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2018 - L 14 U 258/17
    Das SG bestätigte mit Urteil vom 17. März 2015 die Entscheidungen der Beklagten und wies die Klage ab (Az.: S 8 U 18/12).
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