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   SG Osnabrück, 21.03.2017 - S 1 R 618/13   

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https://dejure.org/2017,10733
SG Osnabrück, 21.03.2017 - S 1 R 618/13 (https://dejure.org/2017,10733)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 21.03.2017 - S 1 R 618/13 (https://dejure.org/2017,10733)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 21. März 2017 - S 1 R 618/13 (https://dejure.org/2017,10733)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 25 Abs 1 SGB 3, § ... 14 Abs 2 S 2 SGB 4, § 24 Abs 1 S 1 SGB 4, § 24 Abs 2 SGB 4, § 25 Abs 1 S 2 SGB 4, § 28p Abs 1 S 5 SGB 4, § 7 Abs 1 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 20 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 11

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Asiatische Kükensortierer sozialversicherungspflichtig beschäftigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Asiatische Kükensortierer sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt - Tätigkeit und Arbeitszeit der Kükensortierer stellen abhängige Beschäftigung und keine selbstständige Tätigkeit dar

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 02.11.2015 - B 13 R 35/14 R

    Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der

    Auszug aus SG Osnabrück, 21.03.2017 - S 1 R 618/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 02.11.2015 - B 13 R 35/14 R, juris-Rn. 21 m.w.N.), der das Gericht aus eigener Überzeugung folgt, sanktionieren Säumniszuschläge nach § 24 SGB IV die verspätete Beitragszahlung des Arbeitgebers, indem einerseits durch die säumnisbedingte Erhöhung des Zahlbetrags zur Sicherstellung eines geordneten Verwaltungsablaufs und der Beschaffung der hierfür benötigten Finanzmittel Druck auf den Schuldner ausgeübt, andererseits aber auch ein standardisierter Mindestschadensausgleich für den eingetretenen Zinsverlust und Verwaltungsaufwand vorgenommen wird.

    In dieser "Doppelfunktion" dienen Säumniszuschläge somit der Funktionsfähigkeit und der finanziellen Stabilität der Sozialversicherung; hierbei handelt es sich um einen überragend wichtigen Gemeinwohlbelang und ein legitimes gesetzgeberisches Ziel (so im Ganzen: BSG, Urteil vom 02.11.2015 - a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 1 R 370/13
    Auszug aus SG Osnabrück, 21.03.2017 - S 1 R 618/13
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Klägers hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen mit Beschluss vom 6. März 2014 zurückgewiesen (Az. L 1 R 370/13 B ER).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie die des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens (S 28 R 37/13 ER / L 1 R 370/13 B ER), die Verwaltungsakten der Beklagten, die beigezogenen Akten der Staatsanwaltschaft I-Stadt (NZS 403 Js 54019/05 und 403 Js 5548/06), die beigezogene Handakte des Hauptzollamtes I-Stadt (EV 1289/05) und die beigezogenen, den Kläger betreffenden Akten des Finanzamtes M-Stadt.

  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches

    Auszug aus SG Osnabrück, 21.03.2017 - S 1 R 618/13
    Soweit die streitige Beitragsforderung für den Zeitraum ab 1. August 2002 auf der zu diesem Zeitpunkt eingeführten Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV basiert (sog. Nettolohnfiktion), hat die Beklagte im Bescheid vom 16. November 2012 zutreffend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R, Juris) dargelegt, dass für die Anwendbarkeit dieser Nettolohnfiktion ein mindestens bedingt vorsätzlicher Verstoß gegen zentrale Arbeitgeberpflichten (z.B. bei nicht oder verkürzt gemeldeten Beschäftigungsverhältnissen) vorliegen muss.
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus SG Osnabrück, 21.03.2017 - S 1 R 618/13
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R - Juris-Rn. 15, m.w.N.).
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R

    Betriebsprüfung - Bestandskraft eines früheren Prüfbescheides - Erhebung einer

    Auszug aus SG Osnabrück, 21.03.2017 - S 1 R 618/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. z.B. Urteil vom 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R - juris-Rn. 27 m.w.N.), der die Kammer aus eigener Überzeugung folgt, ist es insoweit ausreichend, wenn der Kläger als Beitragsschuldner bei Eintritt der Fälligkeit keinen Vorsatz zur Vorenthaltung hatte, er jedoch noch vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bösgläubig wird.
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Auszug aus SG Osnabrück, 21.03.2017 - S 1 R 618/13
    Der unverschuldeten Kenntnis von der Zahlungspflicht steht sowohl fahrlässiges wie auch vorsätzliches Verhalten im Sinne des § 276 BGB entgegen (vgl. BSG, Urteil vom 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R, Juris).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 3/11 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Verfassungsmäßigkeit von erhöhten

    Auszug aus SG Osnabrück, 21.03.2017 - S 1 R 618/13
    Das BSG (Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 3/11 R - Juris-Rn. 19 ff.) hat sogar die zwischenzeitliche Erhebung von Säumniszuschlägen in Höhe von monatlich 5 % (!) für die Fälle des zwischenzeitlich aufgehobenen § 24 Abs. 1a SGB IV für verfassungsgemäß erachtet.
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus SG Osnabrück, 21.03.2017 - S 1 R 618/13
    Entgegen der Auffassung des Klägers ist es auch nicht notwendig, dass die konkrete Höhe der Beitragsforderung vom Vorsatz umfasst ist (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R, Juris-Rn. 25).
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