Rechtsprechung
   SG Osnabrück, 22.07.2010 - S 5 SO 94/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,26993
SG Osnabrück, 22.07.2010 - S 5 SO 94/09 (https://dejure.org/2010,26993)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 22.07.2010 - S 5 SO 94/09 (https://dejure.org/2010,26993)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - S 5 SO 94/09 (https://dejure.org/2010,26993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,26993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Einkommenseinsatz bei Leistungen für Einrichtungen - Berechnung des Kostenbeitrags bei stationärer Unterbringung - Empfehlung des Deutschen Vereins - Ermessensausübung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 92a Abs 1 SGB 12; § 92a Abs 3 SGB 12; § 92a Abs 2 SGB 12
    Angemessener Umfang; Angemessenheit; Anrechnung; Bemessung; Berechnung; Berücksichtigung; Deutscher Verein; Deutscher Verein; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge; Ehegatte; Einkommen; Einkommenseinsatz; Einrichtung; Einsatz; Empfehlung; Ermessen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Sozialhilfe, Kostenbeitrag aufgrund der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB XII, Empfehlungen des Deutschen Vereins, Ausübung von Ermessen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anspruch auf Sozialhilfe, Kostenbeitrag aufgrund der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB XII, Empfehlungen des Deutschen Vereins, Ausübung von Ermessen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 12.80

    Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt unter (anteilmäßiger)

    Auszug aus SG Osnabrück, 22.07.2010 - S 5 SO 94/09
    Dies gilt insbesondere auch für die Kfz-Versicherung, da der notwendige Lebensunterhalt nach dem SGB XII den Aufwand für das Halten eines Kraftfahrzeugs regelmäßig nicht umfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.6.1981 - 5 C 12/80).

    Geltend gemacht werden kann hier allerdings nur der Betrag für eine Monatskarte mit öffentlichen Verkehrsmitteln i. H. v. 38, 50 EUR, da der notwendige Lebensunterhalt nach dem SGB XII den Aufwand für das Halten eines Kraftfahrzeugs regelmäßig nicht umfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.6.1981 - 5 C 12/80).

  • SG Karlsruhe, 28.05.2009 - S 4 SO 6021/07

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Kostenbeitrag für stationär untergebrachten

    Auszug aus SG Osnabrück, 22.07.2010 - S 5 SO 94/09
    Die Rechtsgrundlage für die angefochtenen Bescheide bildet § 92a SGB XII, denn diese Vorschrift ist ab dem 1. Januar 2007 die Zentralnorm für den Einkommenseinsatz bei Leistungen in Einrichtungen (vgl. SG Karlsruhe, Urteil vom 28. Mai 2009 - S 4 SO 6021/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 8 SO 5/08

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus SG Osnabrück, 22.07.2010 - S 5 SO 94/09
    Verlautbarte Ermessenserwägungen sind mit Rücksicht darauf unverzichtbar, dass die Skala der Entscheidungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles vom Verzicht auf die Erhebung eines Kostenbeitrages bis zur vollen Heranziehung des Einkommens reichen kann (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.2.2010 - L 8 SO 5/08 zur Vorgängervorschrift in § 88 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII).
  • SG Karlsruhe, 11.02.2011 - S 1 SO 5181/10

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    (vgl. Sächs. LSG vom 07.09.2006 - L 3 AS 11/06 - und SG Osnabrück vom 22.07.2010 - S 5 SO 94/09 - ; ferner OVG Niedersachsen, FEVS 42, 104).
  • SG Augsburg, 20.10.2011 - S 15 SO 124/10

    Sozialhilferecht: Übernahme der Kosten einer Pflegeheimunterbringung im Rahmen

    Diese individuelle Berechnung der häuslichen Ersparnis entspricht der überwiegenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur Rechtslage nach dem BSHG (vgl. etwa VG Augsburg, Urteil vom 28.01.2003 - Au 3 K 02.682), während die Sozialgerichte wohl überwiegend von einer pauschalen Berechnung in Höhe des Regelsatzes eines Haushaltsangehörigen ausgehen (vgl. etwa SG Osnabrück vom 22.07.2010 - S 5 SO 94/09).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht