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SG Potsdam, 07.09.2017 - S 51 AS 1151/17 ER |
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SG Potsdam, Entscheidung vom 07. September 2017 - S 51 AS 1151/17 ER (https://dejure.org/2017,37717)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 86b Abs 2 S 2 SGG, § 22 Abs 1 SGB 2
Die Kosten einer Kfz-Vollkaskoversicherung für ein als alleiige Unterkunft genutztes Wohnmobil gehören nicht zu den berücksichtigungsfähigen Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- SG Potsdam, 21.02.2017 - S 51 AS 2256/16
Auszug aus SG Potsdam, 07.09.2017 - S 51 AS 1151/17
Die anteiligen Kosten für eine Vollkaskoversicherung des vom Antragsteller bewohnten Wohnmobils gehören nicht zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Das Gericht verweist hierzu zunächst auf die diesbezüglichen Ausführungen in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 21. Februar 2017 (Az.: S 51 AS 2256/16 ER).