Rechtsprechung
   SG Potsdam, 12.04.2019 - S 18 AL 38/19 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,55259
SG Potsdam, 12.04.2019 - S 18 AL 38/19 ER (https://dejure.org/2019,55259)
SG Potsdam, Entscheidung vom 12.04.2019 - S 18 AL 38/19 ER (https://dejure.org/2019,55259)
SG Potsdam, Entscheidung vom 12. April 2019 - S 18 AL 38/19 ER (https://dejure.org/2019,55259)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,55259) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2018 - L 18 AL 209/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Erteilung einer

    Auszug aus SG Potsdam, 12.04.2019 - S 18 AL 38/19
    Die Folgen einer solchen zeitlichen Verzögerung der Betriebseinstellung fallen auch in Ansehung der Rechte der Leiharbeitnehmer weniger ins Gewicht (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2018 - L 18 AL 209/17 B ER -juris).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus SG Potsdam, 12.04.2019 - S 18 AL 38/19
    Wird mit der Versagung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung in die durch Artikel 12 Grundgesetz (GG) und Artikel 14 GG geschützte Berufs- und Gewerbefreiheit des Betroffenen eingegriffen, sind solche Maßnahmen nur unter strengen Voraussetzungen zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl. u. a. BVerfG vom 2. März 1977 - 1 BvR 124/76 = BVerfGE 44, 105).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Potsdam, 12.04.2019 - S 18 AL 38/19
    Ist dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 = BVerfGE 5, 237).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht