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   SG Potsdam, 27.03.2008 - S 1 KA 191/06   

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https://dejure.org/2008,22885
SG Potsdam, 27.03.2008 - S 1 KA 191/06 (https://dejure.org/2008,22885)
SG Potsdam, Entscheidung vom 27.03.2008 - S 1 KA 191/06 (https://dejure.org/2008,22885)
SG Potsdam, Entscheidung vom 27. März 2008 - S 1 KA 191/06 (https://dejure.org/2008,22885)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Kosten nach den Vorschriften des Gerichtskostengesetzes bei Nichtzugehörigkeit der Streitparteien zu einer der in § 183 Sozialgerichtsgesetz (SGG) genannten Personenkreise; Pflichten eines Vertragsarztes bei Geltendmachung eines Mittelsanspruchs durch eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Einsichtsrecht der gesetzlichen Krankenkasse bei Behandlungsfehlern; Arzthaftungsrecht

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97

    Zur strafrechtlichen Haftung eines Strahlentherapeuten

    Auszug aus SG Potsdam, 27.03.2008 - S 1 KA 191/06
    Denn jede ärztliche, die Integrität des Körpers berührende Maßnahme stellt tatbestandlich eine Körperverletzung dar (ständige Rechtsprechung seit RGSt 25, 375); eine vom Patienten ggf. erteilte, die Rechtswidrigkeit der Körperverletzung ausschließende Einwilligung erfasst Behandlungsfehler nicht (BGHSt 43, 306 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus SG Potsdam, 27.03.2008 - S 1 KA 191/06
    Denn das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst zwar die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (BVerfGE 65, 1).
  • SG Berlin, 01.06.2004 - S 82 KR 2038/02

    Anspruch einer Krankenkasse auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen wegen des

    Auszug aus SG Potsdam, 27.03.2008 - S 1 KA 191/06
    Die Kammer kann offen lassen, ob als Drittverursacher auch der Leistungserbringer gilt, demgegenüber eine Krankenkasse den Mitteilungsanspruch aus der o.g. Vorschrift geltend macht (dies offensichtlich bejahend: SG Berlin vom 1. Juni 2004, Az.: S 82 KR 2038/02, veröffentlicht unter JURIS).
  • RG, 31.05.1894 - 1406/94

    Ärztlicher operativer Eingriff ohne Einwilligung des Patienten ist rechtswidrige

    Auszug aus SG Potsdam, 27.03.2008 - S 1 KA 191/06
    Denn jede ärztliche, die Integrität des Körpers berührende Maßnahme stellt tatbestandlich eine Körperverletzung dar (ständige Rechtsprechung seit RGSt 25, 375); eine vom Patienten ggf. erteilte, die Rechtswidrigkeit der Körperverletzung ausschließende Einwilligung erfasst Behandlungsfehler nicht (BGHSt 43, 306 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02

    Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss

    Auszug aus SG Potsdam, 27.03.2008 - S 1 KA 191/06
    Auch die Freiheit, persönliche Informationen zu offenbaren, ist grundrechtlich geschützt" (BVerfG VersR 06, 1669).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2009 - L 1 KR 152/08

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Anspruch der gesetzlichen Krankenkasse auf

    Aus beiden Gesichtspunkten ist allein der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet, nicht aber der Zivilgerichtsweg (vgl. nur: BSG, Urteil vom 28. Februar 2007, B 3 KR 12/06 R zu einer Stufenklage einer Krankenkasse gegen ein Universitätsklinikum; die von den Beteiligten mehrfach zitierten Entscheidungen des SG Berlin, Urteil vom 1. Juni 2004, S 82 KR 2038/02, SG Potsdam, Beschluss vom 27. März 2008, S 1 KA 191/06; weitere Nachweise bei: Keller, a. a. O., Rdnote 39 zum Stichwort "Auskunft").
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.09.2013 - 12 O 1933/13

    Einsichtsrecht des gesetzlichen Krankenversicherers in Behandlungsunterlagen

    Vielmehr hat es die Beklagte hinzunehmen, dass sie die Erben der Heimbewohnerin gegenüber der Krankenkasse von der Schweigepflicht entbunden haben (vgl. SG Potsdam , Beschl. v. 27.03.2008 - 1 KA 191/06, juris).
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