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   SG Regensburg, 12.04.2017 - S 10 R 4190/15   

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SG Regensburg, 12.04.2017 - S 10 R 4190/15 (https://dejure.org/2017,22964)
SG Regensburg, Entscheidung vom 12.04.2017 - S 10 R 4190/15 (https://dejure.org/2017,22964)
SG Regensburg, Entscheidung vom 12. April 2017 - S 10 R 4190/15 (https://dejure.org/2017,22964)
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  • LSG Sachsen, 28.02.2017 - L 5 KN 305/16

    Rückwirkende Aufhebung einer Erwerbsminderungsrente

    Auszug aus SG Regensburg, 12.04.2017 - S 10 R 4190/15
    Als Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Anlage 10 zu dem Bescheid vom 22.05.2015 in der Gestalt des Bescheides vom 23.06.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01.09.2015 anzusehen, da diese Verfügungen eine nicht trennbare Einheit bilden (vgl. zu einem ähnlichen Fall auch Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.02.2017 - L 5 Kn 305/16, zitiert nach juris, dort Rn 18 und 19).

    Bei dem hier gegebenen Sachverhalt sind die in ähnlichen Fallgestaltungen diskutierten Rechtsfragen, ob der nachträglich zuerkannte Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente eine "Einkommenserzielung" i.S. des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X darstellen kann (vgl. hierzu ablehnend mit einleuchtender Begründung: Landessozialgericht Schleswig Holstein, Urteil vom 20.12.2016 - L 7 R 92/15, derzeit noch anhängig im Revisionsverfahren unter Az. B 13 R 3/17 R.) sowie, ob in den so gelagerten Fällen der nachträglichen Zuerkennung einer vollen Erwerbsminderungsrente eine die Ausübung von Verwaltungsermessen erfordernde A-Typik im Rahmen des § 48 Abs. 1 Satz 2 (Sollvorschrift) gegeben ist (s. hierzu Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.02.2017 - L 5 Kn 305/16; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.09.2016 - L 2 R 298/15; Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.02.2016 - L 7 R 133/15) nicht entscheidungserheblich.

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.12.2016 - L 7 R 92/15

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und zeitgleicher Bezug von Krankengeld -

    Auszug aus SG Regensburg, 12.04.2017 - S 10 R 4190/15
    Bei dem hier gegebenen Sachverhalt sind die in ähnlichen Fallgestaltungen diskutierten Rechtsfragen, ob der nachträglich zuerkannte Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente eine "Einkommenserzielung" i.S. des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X darstellen kann (vgl. hierzu ablehnend mit einleuchtender Begründung: Landessozialgericht Schleswig Holstein, Urteil vom 20.12.2016 - L 7 R 92/15, derzeit noch anhängig im Revisionsverfahren unter Az. B 13 R 3/17 R.) sowie, ob in den so gelagerten Fällen der nachträglichen Zuerkennung einer vollen Erwerbsminderungsrente eine die Ausübung von Verwaltungsermessen erfordernde A-Typik im Rahmen des § 48 Abs. 1 Satz 2 (Sollvorschrift) gegeben ist (s. hierzu Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.02.2017 - L 5 Kn 305/16; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.09.2016 - L 2 R 298/15; Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.02.2016 - L 7 R 133/15) nicht entscheidungserheblich.
  • LSG Hessen, 27.09.2016 - L 2 R 298/15

    Teilweise Aufhebung einer Rentenbewilligung

    Auszug aus SG Regensburg, 12.04.2017 - S 10 R 4190/15
    Bei dem hier gegebenen Sachverhalt sind die in ähnlichen Fallgestaltungen diskutierten Rechtsfragen, ob der nachträglich zuerkannte Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente eine "Einkommenserzielung" i.S. des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X darstellen kann (vgl. hierzu ablehnend mit einleuchtender Begründung: Landessozialgericht Schleswig Holstein, Urteil vom 20.12.2016 - L 7 R 92/15, derzeit noch anhängig im Revisionsverfahren unter Az. B 13 R 3/17 R.) sowie, ob in den so gelagerten Fällen der nachträglichen Zuerkennung einer vollen Erwerbsminderungsrente eine die Ausübung von Verwaltungsermessen erfordernde A-Typik im Rahmen des § 48 Abs. 1 Satz 2 (Sollvorschrift) gegeben ist (s. hierzu Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.02.2017 - L 5 Kn 305/16; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.09.2016 - L 2 R 298/15; Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.02.2016 - L 7 R 133/15) nicht entscheidungserheblich.
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2016 - L 7 R 133/15

    Korrektur eines Bescheides über die Bewilligung einer Rente wegen teilweiser

    Auszug aus SG Regensburg, 12.04.2017 - S 10 R 4190/15
    Bei dem hier gegebenen Sachverhalt sind die in ähnlichen Fallgestaltungen diskutierten Rechtsfragen, ob der nachträglich zuerkannte Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente eine "Einkommenserzielung" i.S. des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X darstellen kann (vgl. hierzu ablehnend mit einleuchtender Begründung: Landessozialgericht Schleswig Holstein, Urteil vom 20.12.2016 - L 7 R 92/15, derzeit noch anhängig im Revisionsverfahren unter Az. B 13 R 3/17 R.) sowie, ob in den so gelagerten Fällen der nachträglichen Zuerkennung einer vollen Erwerbsminderungsrente eine die Ausübung von Verwaltungsermessen erfordernde A-Typik im Rahmen des § 48 Abs. 1 Satz 2 (Sollvorschrift) gegeben ist (s. hierzu Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.02.2017 - L 5 Kn 305/16; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.09.2016 - L 2 R 298/15; Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.02.2016 - L 7 R 133/15) nicht entscheidungserheblich.
  • BSG, 07.09.2010 - B 5 KN 4/08 R

    Erstattungsanspruch der Sozialleistungsträger - mehrere Rentenansprüche -

    Auszug aus SG Regensburg, 12.04.2017 - S 10 R 4190/15
    Das "erzielte Einkommen" i.S. dieser Vorschrift sieht die Beklagte in der vollen Erwerbsminderungsrente und bezieht sich bei dieser Rechtsauffassung auf das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 07.09.2010 - B 5 Kn 4/08 R.
  • BSG, 25.05.2018 - B 13 R 3/17 R

    Rückforderung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche

    Auszug aus SG Regensburg, 12.04.2017 - S 10 R 4190/15
    Bei dem hier gegebenen Sachverhalt sind die in ähnlichen Fallgestaltungen diskutierten Rechtsfragen, ob der nachträglich zuerkannte Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente eine "Einkommenserzielung" i.S. des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X darstellen kann (vgl. hierzu ablehnend mit einleuchtender Begründung: Landessozialgericht Schleswig Holstein, Urteil vom 20.12.2016 - L 7 R 92/15, derzeit noch anhängig im Revisionsverfahren unter Az. B 13 R 3/17 R.) sowie, ob in den so gelagerten Fällen der nachträglichen Zuerkennung einer vollen Erwerbsminderungsrente eine die Ausübung von Verwaltungsermessen erfordernde A-Typik im Rahmen des § 48 Abs. 1 Satz 2 (Sollvorschrift) gegeben ist (s. hierzu Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.02.2017 - L 5 Kn 305/16; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.09.2016 - L 2 R 298/15; Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.02.2016 - L 7 R 133/15) nicht entscheidungserheblich.
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