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   SG Regensburg, 25.10.2018 - S 8 KR 699/17   

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SG Regensburg, 25.10.2018 - S 8 KR 699/17 (https://dejure.org/2018,55641)
SG Regensburg, Entscheidung vom 25.10.2018 - S 8 KR 699/17 (https://dejure.org/2018,55641)
SG Regensburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - S 8 KR 699/17 (https://dejure.org/2018,55641)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des

    Auszug aus SG Regensburg, 25.10.2018 - S 8 KR 699/17
    Die Zahlungsverpflichtung einer Krankenkasse gegenüber dem Krankenhaus entsteht unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Behandlung - wie hier - in einem zugelassenen Krankenhaus durchgeführt wurde und im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 08.11.2011, B 1 KR 8/11 R).

    Dem liegt ein System zugrunde, bei dem in einem als "Groupierung" bezeichneten Prozess aus den ermittelten Diagnosen, Operationen und Prozeduren mithilfe eines zertifizierten Software-Programms unter Einbeziehung von weiteren Variablen (Alter des Patienten, Verweildauer usw.) eine DRG-Pauschale und die dafür zu zahlende Vergütung ermittelt werden (vgl. hierzu im Einzelnen BSG, Urteil vom 08.11.2011, B 1 KR 8/11 R).

    Da das DRGbasierte Vergütungssystem vom Gesetzgeber als jährlich weiter zu entwickelndes (§ 17b Abs. 2 Satz 1 KHG) und damit lernendes System angelegt ist, sind bei zutage tretenden Unrichtigkeiten oder Fehlsteuerungen in erster Linie die Vertragsparteien berufen, diese mit Wirkung für die Zukunft zu beseitigen (vgl. BSG, Urteil vom 08.11.2011, a. a. O., m. w. N.).

  • SG Reutlingen, 11.01.2017 - S 1 KR 3109/15

    (Krankenversicherung - Krankenhaus - Zulässigkeit der nachträglichen Korrektur

    Auszug aus SG Regensburg, 25.10.2018 - S 8 KR 699/17
    Aufgrund des in Übereinstimmung mit § 7 Abs. 5 PrüfvV erfolgten Verfahrensablaufs kann offenbleiben, ob vorliegend eine Korrektur außerhalb des Prüfanlasses erfolgte und insoweit schon aus diesem Grund in Übereinstimmung mit dem Urteil des SG Reutlingen vom 11.01.2017 (Az. S 1 KR 3109/15) eine Korrektur durch den Kläger möglich war.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 13.08.2018 - L 5 KR 155/18

    Krankenversicherung - Rechnungskorrektur durch einen Krankenhausträger nach einer

    Auszug aus SG Regensburg, 25.10.2018 - S 8 KR 699/17
    Darüber hinaus teilt das Gericht auch die Zweifel des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (siehe Beschluss vom 13.08.2018, Az. L 5 KR 155/18, Rn. 15) bezüglich der Frage, ob eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist zur nachträglichen Rechnungskorrektur innerhalb der (noch) vierjährigen Verjährungsfrist durch die PrüfvV überhaupt von der Ermächtigungsgrundlage des § 17c Abs. 2 Satz 1 KHG gedeckt wäre.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 11 KR 1176/19

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - nachträgliche Korrektur oder

    Die Übersendung einer korrigierten Rechnung nach Abschluss des MDK-Prüfverfahrens stelle keine von § 7 Abs. 5 PrüfvV 2014 erfasste Korrektur oder Ergänzung eines Datensatzes dar, worauf das SG Regensburg zutreffend hinweise (SG Regensburg 25.10.2018, S 8 KR 699/17, Rn 17, BeckRS 2018, 44120).
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