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   SG Regensburg, 30.01.2020 - S 9 SO 111/17   

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https://dejure.org/2020,84706
SG Regensburg, 30.01.2020 - S 9 SO 111/17 (https://dejure.org/2020,84706)
SG Regensburg, Entscheidung vom 30.01.2020 - S 9 SO 111/17 (https://dejure.org/2020,84706)
SG Regensburg, Entscheidung vom 30. Januar 2020 - S 9 SO 111/17 (https://dejure.org/2020,84706)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • BAYERN | RECHT

    Leistungen, Bescheid, Rentenversicherung, Arbeitslosengeld, Grundsicherung, Rente, Altersrente, Versorgung, Pflegegeld, Bewilligung, Anfechtungsklage, Sozialhilfe, Pflegeversicherung, Verwaltungsakt, Hilfe zur Pflege, Leistungen der Grundsicherung, Leistungen der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 10.87

    Ausbildungsförderung - Förderungsbegrenzung - Subsidiaritätsprinzip -

    Auszug aus SG Regensburg, 30.01.2020 - S 9 SO 111/17
    Die Leistungen wären - unter Verweis auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31.01.1968, Az. V C 27.67, und vom 21.09.1989, Az. 5 C 10/87) nicht gleichartig.

    "Gleichartigkeit" mit den Leistungen der Sozialhilfe nach §§ 61 ff SGB XII wären Leistungen anderer Sozialhilfeträger nur dann, wenn sie nicht nur den gleichen Zweck verfolgen, sondern über die Zweckidentität hinaus auch gleicher Art wie die Pflegehilfen der Sozialhilfen seien (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.1968, Az. V C 27.67, BVerwGE 29 S. 108 und vom 21.09.1989, Az. 5 C 10/87, BVerwGE 82 S. 323).

    Ebenso ist die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 31.01.1968, Az. V C 27.67 zur Frage, ob die Gewährung eines Pflegegeldes ausgeschlossen ist, wenn Angehörige des Pflegebedürftigen die notwendige Pflege auf Grund einer vertraglichen Verpflichtung oder in Erfüllung ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht übernehmen; BVerwG, Urteil vom 21.09.1989, Az. 5 C 10/87 zur Frage, ob bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung nach dem BAföG Darlehenszahlungen anzurechnen sind; BSG, Urteil vom 25.04.2013, Az. B 8 SO 8/12 R im Höhenstreit zur Berücksichtigung von Einkommen der dortigen Klägerin und ihres Ehemannes) für den vorliegenden Fall unergiebig.

  • BVerwG, 31.01.1968 - V C 27.67
    Auszug aus SG Regensburg, 30.01.2020 - S 9 SO 111/17
    Die Leistungen wären - unter Verweis auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31.01.1968, Az. V C 27.67, und vom 21.09.1989, Az. 5 C 10/87) nicht gleichartig.

    "Gleichartigkeit" mit den Leistungen der Sozialhilfe nach §§ 61 ff SGB XII wären Leistungen anderer Sozialhilfeträger nur dann, wenn sie nicht nur den gleichen Zweck verfolgen, sondern über die Zweckidentität hinaus auch gleicher Art wie die Pflegehilfen der Sozialhilfen seien (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.1968, Az. V C 27.67, BVerwGE 29 S. 108 und vom 21.09.1989, Az. 5 C 10/87, BVerwGE 82 S. 323).

    Ebenso ist die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 31.01.1968, Az. V C 27.67 zur Frage, ob die Gewährung eines Pflegegeldes ausgeschlossen ist, wenn Angehörige des Pflegebedürftigen die notwendige Pflege auf Grund einer vertraglichen Verpflichtung oder in Erfüllung ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht übernehmen; BVerwG, Urteil vom 21.09.1989, Az. 5 C 10/87 zur Frage, ob bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung nach dem BAföG Darlehenszahlungen anzurechnen sind; BSG, Urteil vom 25.04.2013, Az. B 8 SO 8/12 R im Höhenstreit zur Berücksichtigung von Einkommen der dortigen Klägerin und ihres Ehemannes) für den vorliegenden Fall unergiebig.

  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 8/12 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Pflegegeld -

    Auszug aus SG Regensburg, 30.01.2020 - S 9 SO 111/17
    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 25.04.2013, Az. B 8 SO 8/12 R, sei bei schwerstpflegebedürftigen Menschen bei der Gewährung besonderer Sozialhilfeleistungen (hier: Hilfe zur Pflege) der verbleibende pauschale Mindestbetrag von 60% des die Einkommensgrenze übersteigenden Einkommens um pflegebedürftigkeitsunabhängige besondere Aufwendungen zu erhöhen; diese würden nicht von der Pauschale erfasst.

    Ebenso ist die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 31.01.1968, Az. V C 27.67 zur Frage, ob die Gewährung eines Pflegegeldes ausgeschlossen ist, wenn Angehörige des Pflegebedürftigen die notwendige Pflege auf Grund einer vertraglichen Verpflichtung oder in Erfüllung ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht übernehmen; BVerwG, Urteil vom 21.09.1989, Az. 5 C 10/87 zur Frage, ob bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung nach dem BAföG Darlehenszahlungen anzurechnen sind; BSG, Urteil vom 25.04.2013, Az. B 8 SO 8/12 R im Höhenstreit zur Berücksichtigung von Einkommen der dortigen Klägerin und ihres Ehemannes) für den vorliegenden Fall unergiebig.

  • SG Dresden, 13.05.2016 - S 42 SO 370/14

    Keine Anrechnung von Pflegegeld auf Pflegebeihilfe - Sozialgericht Dresden stärkt

    Auszug aus SG Regensburg, 30.01.2020 - S 9 SO 111/17
    Nach dem Urteil des SG Dresden vom 13.05.2016, Az. S 42 SO 370/14, seien Leistungen der Pflegekasse nach der sogenannten Pflegestufe 0 nicht auf Leistungen des Sozialhilfeträgers zu Pflege anzurechnen.

    Dies gilt auch im Hinblick auf das Urteil des SG Dresden vom 13.05.2016, Az. S 42 SO 370/14, auf das sich die Klägerin zur Untermauerung ihres Anliegens stützt.

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