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   SG Reutlingen, 13.02.2019 - S 1 KR 3133/17   

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SG Reutlingen, 13.02.2019 - S 1 KR 3133/17 (https://dejure.org/2019,6056)
SG Reutlingen, Entscheidung vom 13.02.2019 - S 1 KR 3133/17 (https://dejure.org/2019,6056)
SG Reutlingen, Entscheidung vom 13. Februar 2019 - S 1 KR 3133/17 (https://dejure.org/2019,6056)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 20 Abs 3 GG, § 275 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 275 Abs 1c S 3 SGB 5, § 276 Abs 1 S 1 SGB 5, § 276 Abs 2 S 1 Halbs 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Krankenhaus - Geltung des Rückwirkungsverbotes und des Grundsatzes von Treu und Glauben bei einen Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 29/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - unbefristete Obliegenheit des

    Auszug aus SG Reutlingen, 13.02.2019 - S 1 KR 3133/17
    Der 1. Senat des BSG vertrat dann jedoch erstmals in seinem Urteil vom 01.07.2014 (B 1 KR 29/13 R - juris -) die Auffassung, die Überprüfung nach § 275 Abs. 1c SGB V setze eine Auffälligkeit der Abrechnung voraus.

    Ausweislich der hierzu bestehenden Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 18/6586, Seite 110) seien in Folge des Urteiles des BSG (B 1 KR 29/13 R, a.a.O.) zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen Probleme entstanden, weil Krankenkassen sich bei Prüfung der Krankenhausabrechnungen durch den SMD vermehrt auf den Standpunkt stellten, es handle sich um Prüfungen der sachlich-rechnerischen Richtigkeit, bei denen keine Aufwandspauschale zu zahlen und keine Frist zu beachten sei.

    Urteile, somit auch das Urteil des BSG vom 01.07.2014 (a.a.O.), entfalten - anders als Gesetze - zunächst nur Geltung für die im jeweiligen Rechtsstreit beteiligten Parteien; sie wirken somit nur inter partes.

    Während im dortigen Verfahren bereits vor Urteil des BSG vom 01.07.2014 (a.a.O.) eine Aufwandspauschale gezahlt worden war, wurde hier vom Kläger erst am 04.12.2017, also nach Kenntnis der "neuen" Rechtsprechung des BSG, der Beklagten eine Aufwandspauschale in Rechnung gestellt.

    Zwar bestand vor Änderung der Rechtsprechung des 1. Senats des BSG mit Urteil vom 01.07.2014 (a.a.O.) zwischen Krankenkassen und Krankenhausträgern Konsens, dass alle von den Kassen veranlassten Abrechnungsprüfungen im Einzelfall durch den SMD (nur) wegen "Auffälligkeiten" ohne Differenzierung zwischen sachlich-rechnerischer Richtigkeit und Unwirtschaftlichkeit erfolgten (vgl. dazu BSG, Urteil vom 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R - juris -).

  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Übermittlung der Behandlungsdaten an den

    Auszug aus SG Reutlingen, 13.02.2019 - S 1 KR 3133/17
    Geeignet, einen Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V auszulösen, ist nach Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 13.11.2012, a.a.O.) allein ein auf der dritten Stufe angesiedeltes, weitergehendes Prüfverfahren stationärer Krankenhausbehandlung.

    Auch der 1. Senat des BSG schloss sich dieser Auffassung an (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 13.11.2012 - B 1 KR 14/12 R - juris -) und führte mehrfach zur Prüfung nach § 275 SGB V aus, es bestünden Auffälligkeiten, die die Krankenkasse zur Einleitung einer Abrechnungsprüfung unter Anforderung einer gutachtlichen Stellungnahme des SMD berechtigten und verpflichteten, wenn die Abrechnung und/oder die der Krankenkasse vorliegenden Behandlungsdaten bzw. weiteren Informationen "Fragen nach der - insbesondere sachlich-rechnerischen - Richtigkeit der Abrechnung und/oder nach der Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebot aufwerfen würden" (BSG, Urteile vom 13.12.2012 - B 1 KR 24/11 R - und vom 17.12.2013 - B 1 KR 14/13 R und B 1 KR 52/12 R - alle juris -).

    Zwar bestand vor Änderung der Rechtsprechung des 1. Senats des BSG mit Urteil vom 01.07.2014 (a.a.O.) zwischen Krankenkassen und Krankenhausträgern Konsens, dass alle von den Kassen veranlassten Abrechnungsprüfungen im Einzelfall durch den SMD (nur) wegen "Auffälligkeiten" ohne Differenzierung zwischen sachlich-rechnerischer Richtigkeit und Unwirtschaftlichkeit erfolgten (vgl. dazu BSG, Urteil vom 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R - juris -).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus SG Reutlingen, 13.02.2019 - S 1 KR 3133/17
    Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung stellt somit kein Gesetzesrecht dar und erzeugt auch keine vergleichbare Rechtsbindung (BVerfGE 122, 248; 131, 20).

    Schutzwürdiges Vertrauen in eine bestimmte Rechtslage aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung kann daher in der Regel nur bei Hinzutreten weiterer Umstände, insbesondere einer gefestigten, langjährigen und nicht ernstlich angefochtenen Rechtsprechung entstehen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12 -, Beschlüsse vom 02.05.2012 - 2 BvL 5/10 - und vom 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07 - alle juris -).

  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen

    Auszug aus SG Reutlingen, 13.02.2019 - S 1 KR 3133/17
    Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung stellt somit kein Gesetzesrecht dar und erzeugt auch keine vergleichbare Rechtsbindung (BVerfGE 122, 248; 131, 20).

    Schutzwürdiges Vertrauen in eine bestimmte Rechtslage aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung kann daher in der Regel nur bei Hinzutreten weiterer Umstände, insbesondere einer gefestigten, langjährigen und nicht ernstlich angefochtenen Rechtsprechung entstehen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12 -, Beschlüsse vom 02.05.2012 - 2 BvL 5/10 - und vom 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07 - alle juris -).

  • SG Reutlingen, 14.03.2018 - S 1 KR 3632/16

    Krankenversicherung - kein Anspruch einer Krankenkasse gegen Krankenhausträger

    Auszug aus SG Reutlingen, 13.02.2019 - S 1 KR 3133/17
    Gestützt hierauf hat die erkennende Kammer mit - noch nicht rechtskräftigem - Urteil vom 14.03.2018 im Verfahren S 1 KR 3632/16 (juris) die für die rückwirkende Anwendbarkeit von Gesetzesänderungen geltenden Grundsätze aus rechtsstaatlichen Gründen auf die "neue" Rechtsprechung des 1. Senats des BSG übertragen und unter Bejahung des Rückwirkungsverbotes den dort geltend gemachten Anspruch einer Krankenkasse auf Erstattung einer bereits gezahlten Aufwandspauschale verneint.

    Anders als im Verfahren S 1 KR 3632/16 findet hier somit entgegen der Ansicht des Klägers das Rückwirkungsverbot keine Anwendung.

  • BVerfG, 26.11.2018 - 1 BvR 318/17

    Zur Aufwandspauschale bei der Prüfung von Krankenhausabrechnungen

    Auszug aus SG Reutlingen, 13.02.2019 - S 1 KR 3133/17
    Die gegen die o.g. Urteile des BSG u.a. vom 25.10.2016 und vom 28.03.2016 erhobenen Verfassungsbeschwerden wurden vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 26.11.2018 (1 BvR 318/17, 1 BvR 1474/17, 1 BvR 2207/17 - juris -) nicht zur Entscheidung angenommen.

    Von einer solchen "automatischen" Zahlung der Aufwandspauschale durch die Krankenkasse gehen jedoch weder das BSG in seinen Urteilen noch das BVerfG im Beschluss vom 26.11.2018 (a.a.O.) aus.

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97

    Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus SG Reutlingen, 13.02.2019 - S 1 KR 3133/17
    Die Rechtssicherheit und der Vertrauensschutz gewährleisten im Zusammenwirken mit den Grundrechten, dass die Rechtsunterworfenen durch die rückwirkende Beseitigung erworbener Rechte nicht über die Verlässlichkeit der Rechtsordnung getäuscht werden (BVerfGE 105, 48; 133, 143).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus SG Reutlingen, 13.02.2019 - S 1 KR 3133/17
    Während eine "echte Rückwirkung" von Gesetzen nach dem Rechtsstaatsprinzip im Interesse des Vertrauensschutzes nachteilig Betroffener grundsätzlich unzulässig ist (BVerfGE 11, 139; 101, 239), ist eine "unechte Rückwirkung" bei Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht grundsätzlich unzulässig (vgl. hierzu Sachs, Kommentar zum Grundgesetz, 7. Aufl. 2014, Art. 20 Rdnrn. 133, 136 und 137).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus SG Reutlingen, 13.02.2019 - S 1 KR 3133/17
    Das Rückwirkungsverbot als Teil des Gebotes der Rechtssicherheit ist - ebenso wie das Gebot des Vertrauensschutzes - im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes verfassungskräftig verankert (BVerfGE 30, 392).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus SG Reutlingen, 13.02.2019 - S 1 KR 3133/17
    Während eine "echte Rückwirkung" von Gesetzen nach dem Rechtsstaatsprinzip im Interesse des Vertrauensschutzes nachteilig Betroffener grundsätzlich unzulässig ist (BVerfGE 11, 139; 101, 239), ist eine "unechte Rückwirkung" bei Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht grundsätzlich unzulässig (vgl. hierzu Sachs, Kommentar zum Grundgesetz, 7. Aufl. 2014, Art. 20 Rdnrn. 133, 136 und 137).
  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79

    Vertrauensschutz - Abführen von Arbeitnehmerbezügen - Rückwirkende Anwendung

  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 11/09 R

    Krankenhausträger - Geltendmachung einer weiteren Vergütung gegenüber

  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R

    Anspruch einer Krankenkasse auf Verzugszinsen für verspätet zurückgezahlte

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 12/08 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse

  • BSG, 12.09.2012 - B 3 KR 10/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhausträger - Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA) -

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Feststellung der

  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 22/16 R

    Krankenversicherung - Aufwandspauschale - Überprüfung der Krankenhausrechnung auf

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R

    Krankenkasse - Überprüfung der Krankenhausabrechnung - richtige Zuordnung der

  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 19/05 R

    Krankenversicherung - Prüfung der Notwendigkeit einer vollstationären

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 1/07 KR R

    Krankenversicherung - Abhängigkeit des Vergütungsanspruchs des Krankenhauses von

  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R

    Krankenhaus - Vergütung im Fallpauschalensystem nur für erforderliche stationäre

  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R

    (Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 10/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Beauftragung des MDK zur Prüfung der

  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 14/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Bauchspeicheldrüsentransplantation -

  • BSG, 18.07.2013 - B 3 KR 22/12 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse

  • BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 52/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auffälligkeit einer Krankenhausabrechnung -

  • BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 14/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - keine Aufwandspauschale bei nicht

  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 26/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung für geriatrische frührehabilitative

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