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   SG Reutlingen, 14.07.2016 - S 3 R 43/16   

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https://dejure.org/2016,21573
SG Reutlingen, 14.07.2016 - S 3 R 43/16 (https://dejure.org/2016,21573)
SG Reutlingen, Entscheidung vom 14.07.2016 - S 3 R 43/16 (https://dejure.org/2016,21573)
SG Reutlingen, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - S 3 R 43/16 (https://dejure.org/2016,21573)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Beamten - systembezogene annähernd gleichwertige Berücksichtigung - Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Beamten; Erwerb von Anwartschaften auf Versorgung im Alter nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen aufgrund der Erziehung eines Kindes

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 56 Abs 4 Nr 3 SGB 6 vom 23.06.2014, § 56 Abs 4 SGB 6 vom 15.07.2009, § 56 Abs 4 Nr 2 SGB 6 vom 20.04.2007
    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Beamten - systembezogene annähernd gleichwertige Berücksichtigung - Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.11.1993 - 4 RA 39/92

    Vormerkung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung im Ausland - Klageart

    Auszug aus SG Reutlingen, 14.07.2016 - S 3 R 43/16
    Anspruchsgrundlage für die Feststellung von rentenrechtlichen Zeiten ist § 149 Abs. 5 SGB VI. Der Rentenversicherungsträger ist hiernach verpflichtet einen inhaltlich zutreffenden Vormerkungsbescheid über die im Versicherungsverlauf enthaltenen und nicht bereits festgestellten Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, zu erlassen, nachdem er das Versicherungskonto geklärt hat (BSG, Urteil vom 16.11.1983, Az. 4 RA 39/92, juris-Doc).
  • SG Dortmund, 22.03.2013 - S 34 R 1594/10

    Beamte bei Kindererziehungszeit benachteiligt

    Auszug aus SG Reutlingen, 14.07.2016 - S 3 R 43/16
    Unter der Geltung der mit Wirkung vom 22.7.2009 gültigen Vorfassung hatten die systembezogene Gleichwertigkeit verschiedene Gerichte (z. B. SG Dortmund, Urteil vom 22.3.2013, S 34 R 1594/10 -juris-Doc.; VG Düsseldorf, Urteil vom 7.1.2013, 23 K 5322/12 - juris-Doc.) im Falle der Anrechnung von sechs Monaten Kindererziehungszeit in der Beamtenversorgung für vor dem 1.1.1992 geborene Kinder mit der Rechtsfolge verneint, dass Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung und der Beamtenversorgung angerechnet wurden.
  • VG Düsseldorf, 07.01.2013 - 23 K 5322/12

    Kindererziehungszuschlag vorübergehende Bewilligung vor 01.01.1992 geborene

    Auszug aus SG Reutlingen, 14.07.2016 - S 3 R 43/16
    Unter der Geltung der mit Wirkung vom 22.7.2009 gültigen Vorfassung hatten die systembezogene Gleichwertigkeit verschiedene Gerichte (z. B. SG Dortmund, Urteil vom 22.3.2013, S 34 R 1594/10 -juris-Doc.; VG Düsseldorf, Urteil vom 7.1.2013, 23 K 5322/12 - juris-Doc.) im Falle der Anrechnung von sechs Monaten Kindererziehungszeit in der Beamtenversorgung für vor dem 1.1.1992 geborene Kinder mit der Rechtsfolge verneint, dass Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung und der Beamtenversorgung angerechnet wurden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 3 R 953/17

    Kein Anspruch auf Feststellung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen

    Der bloße sonstige Erwerb von beamtenrechtlichen Anwartschaften in der Erziehungszeit genüge nicht für die Anwendung des Ausschlusses in § 56 Abs. 4 SGB VI. Das Sozialgericht hat sich im Übrigen der Entscheidung des Sozialgerichts Reutlingen vom 14.07.2016 - S 3 R 43/16 angeschlossen.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 9 R 3651/16

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Das Merkmal der systembezogen annähernd gleichwertigen Berücksichtigung wird somit legal definiert (Gesetzesfiktion) als jede Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen (so auch SG Reutlingen, Urteil vom 14.07.2016, S 3 R 43/16, Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2018 - L 9 R 164/17

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Das Merkmal der systembezogen annähernd gleichwertigen Berücksichtigung wird somit legal definiert (Gesetzesfiktion) als jede Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen (so auch SG Reutlingen, Urteil vom 14.07.2016, S 3 R 43/16, Juris).
  • SG Reutlingen, 26.08.2016 - S 8 R 655/15

    Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung - Ausschluss von

    Diesen Weg ist der Gesetzgeber im Ergebnis jedoch nicht gegangen, sondern hat vielmehr den vorgenannten kausalen Zusammenhang zwischen Erziehung und Anwartschaftserwerb erhalten (vertiefend zur Entstehung der heutigen Fassung: SG Reutlingen, Urteil v. 14.07.2016 - Az.: S 3 R 43/16 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.08.2017 - L 9 R 4301/16
    Das Merkmal der systembezogen annähernd gleichwertigen Berücksichtigung wird somit legal definiert (Gesetzesfiktion) als jede Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen (so auch SG Reutlingen, Urteil vom 14.07.2016, S 3 R 43/16, Juris).
  • SG Mannheim, 21.12.2016 - S 13 R 27/16

    Ausschluss der Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei erworbener

    Da die Klägerin demnach die nach dem Wortlaut erforderliche Voraussetzung des Erwerbs einer Versorgungsanwartschaft aufgrund der Erziehung nicht erfüllt, kann eine solche auch nicht im Wege der gesetzlichen Fiktion gleichgestellt werden und der Ausschluss greift nicht (so bereits: SG Reutlingen vom 14.7.2016 - S 3 R 43/16 - juris sowie vom 26.8.2016 - S 8 R 655/15 - juris).
  • SG Münster, 27.07.2016 - S 4 R 864/15
    Der Gesetzgeber hat deutlich gemacht, dass Beamte generell von der Anrechnung der Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen werden sollen, weil die Beamtenversorgung systembezogen Leistungen für Kindererziehung erbringt (vgl. zur Gesetzesbegründung in dem Entwurf der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in BT-Drs. 18/909, S. 21; vgl. zu der vorliegenden Thematik in der aktuellen Rechtsprechung beispielsweise SG Duisburg, Urteil vom 20.05.2016, Az.: S 29 R 91/15, Rn. 17, juris; SG Reutlingen, Urteil vom 14.07.2016, Az.: S 3 R 43/16, Rn. 26, juris).
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