Rechtsprechung
SG Reutlingen, 17.03.2008 - S 12 AS 3489/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Produkttheorie - konkrete Verfügbarkeit - Beweislast - Kostensenkungsaufforderung - inhaltliche Voraussetzung
- Justiz Baden-Württemberg
Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Produkttheorie - konkrete Verfügbarkeit - Beweislast - Kostensenkungsaufforderung - inhaltliche Voraussetzung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht zur Heranziehung der Quadratmeterzahl bei Beurteilung der Angemessenheit einer Unterkunft; Anmietung einer unangemessen großen Wohnung (hier: 130 Quadratmeter) bei einer Miete von 325 Euro; Angemessenheit von Nebenkosten in Höhe von 29 Euro bei einer ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- SG Reutlingen, 30.09.2008 - S 2 AS 198/08
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Angemessenheit der Kosten für …
Die gebotene Betrachtungsweise hat sich deswegen - entgegen der Auffassung der Klägerin und entgegen der Praxis der Beklagten - von einer bestimmten, von dem Hilfebedürftigen genutzten Unterkunft und damit einer objektbezogenen Angemessenheit zu lösen und darauf abzustellen, welche Aufwendungen nach den maßgeblichen Verhältnissen für eine zur Bedarfsdeckung geeignete Unterkunft entstehen würden (LSG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 14.09.2006, Az.: L 6 AS 6/06, juris, Rdnr. 29; Urteil der 12. Kammer des SG Reutlingen vom 17.03.2008, Az.: S 12 AS 3489/06, juris, Rdnr. 23;… ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer, siehe grundlegend das Urteil vom 24.04.2007, Az.: S 2 AS 4309/06, juris, Rdnr. 17; vgl. auch LSG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 01.08.2006, Az.: L 7 SO 2938/06 ER-B, juris, Rdnr. 7).Eine nähere Betrachtung der Eigenschaften der von der Klägerin bewohnten Wohnung musste die Kammer daher nicht vornehmen (wie hier auch Urteile der 12. Kammer des SG Reutlingen vom 17.03.2008, Az.: S 12 AS 3489/06, juris, Rdnr. 23, und Az.: S 12 AS 2364/06, Rdnr. 36).
Die Differenz zwischen diesem Wert und dem von der Kammer berechneten Wert von fast 70 EUR gleicht den Umstand, dass es vorliegend um kleinere Wohnungen mit entsprechend höherem Quadratmeterpreis geht, hinreichend aus (vgl. auch Urteile der 12. Kammer des SG Reutlingen vom 17.03.2008, Az.: S 12 AS 3489/06, juris, Rdnr. 29, und Az.: S 12 AS 2364/06, Rdnr. 44).
Der Umstand, dass die Beklagte bei der Berechnung der angemessenen Unterkunftskosten rechtswidrig auf die tatsächlich bewohnte Wohnung abstellt (ähnlich die Wertung ["fehlerhaft"] im Urteil der 12. Kammer des SG Reutlingen vom 17.03.2008, Az.: S 12 AS 3489/06, juris, Rdnr. 28) und dass dies dazu führt, dass sie in entsprechenden Konstellationen auch Kaltmietzinsen bis zu 350 EUR für eine Einzelperson für angemessen erachtet, führt nicht dazu, dass dieser Betrag generell angemessen wäre (…a. A. Urteil der 12. Kammer des SG Reutlingen vom 17.03.2008, Az.: S 12 AS 2364/06, juris, Rdnr. 41 f.).
Erst wenn der Hilfebedürftige trotz intensiver Bemühungen keine angemessene Wohnung findet, sind auch bei abstrakter Unangemessenheit, die konkreten Unterkunftskosten weiterhin zu übernehmen, solange der Leistungsträger kein konkretes Wohnungsangebot unterbreiten kann (zutreffend Urteile der 12. Kammer des SG Reutlingen vom 17.03.2008, Az.: S 12 AS 3489/06, juris, Rdnr. 33, und Az.: S 12 AS 2364/06, Rdnr. 47; ebenso Fuchsloch, SGb 2007, 550 [551]).
- SG Reutlingen, 17.03.2008 - S 12 AS 2364/06
Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Produkttheorie - konkrete …
Da dies jedoch keineswegs immer der Fall ist (vgl. hierzu insbesondere Entscheidung der Kammer vom 17.03.2008, Az.: S 12 AS 3489/06, in der von einer Person für eine 130 qm Wohnung Nebenkosten in Höhe von 29 EUR zu zahlen waren), kann die Anmietung einer unangemessen große Wohnung allenfalls Auswirkungen auf die zu übernehmenden Nebenkosten haben, nicht hingegen bei der abstrakt vorzunehmenden Bestimmung der angemessenen Kaltmiete. - SG Reutlingen, 17.03.2008 - S 12 AS 194/07
Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Produkttheorie - konkrete …
Da dies jedoch keineswegs immer der Fall ist (vgl. hierzu insbesondere Entscheidung der Kammer vom 17.03.2008, Az.: S 12 AS 3489/06, in der von einer Person für eine 130 qm Wohnung Nebenkosten in Höhe von 29 EUR zu zahlen waren), kann die Anmietung einer unangemessen großen Wohnung allenfalls Auswirkungen auf die zu übernehmenden Nebenkosten haben, nicht hingegen bei der abstrakt vorzunehmenden Bestimmung der angemessenen Kaltmiete.