Rechtsprechung
SG Reutlingen, 22.05.2005 - S 12 AS 1548/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung eines Mehrbedarfszuschlags für Kondome bei Vorliegen einer HIV-Infektion
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SGB II § 20 Abs. 1 § 21 Abs. 1 § 23 Abs. 1 S. 1
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Mehrbedarf für die Anschaffung von Kondomen bei einer HIV-Infektion
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 21.91
Übernahme der Kosten für Kondome durch Sozialhilfe
Auszug aus SG Reutlingen, 22.05.2005 - S 12 AS 1548/05
Aufgrund der durch das GKV - Modernisierungsgesetz vom 19.11.2003 (BGBl. I, 2190) eingeführten unbedingten Deckungsgleichheit zwischen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und den Hilfen zur Gesundheit nach dem BSHG bzw. dem SGB XII, kann insbesondere auch nicht die zuvor ergangene verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.1994, Az.: 5 C 21/91; Hessischer VGH, Urteil vom 10.12.1991, Az.: 9 UE 3879/87; abweichend VG Hamburg, Beschluss vom 31.03.2003, Az.: 2 VG 342/03), wonach im Rahmen der vorbeugenden Gesundheitshilfe nach § 36 BSHG unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe für den Kauf von Kondomen in Betracht kam, auf die gegenwärtig geltende Rechtslage übertragen werden .Mit Änderungsbescheid vom 24.02.2006 wurde über Leistungen beginnend ab dem 01.01.2005 bis zum 31.03.2006 entschieden und damit über wiederkehrende Leistungen von mehr als einem Jahr (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19.05.1994, Az.: 5 C 21/91).
- LSG Baden-Württemberg, 30.08.2005 - L 12 AS 2023/05
Arbeitslosengeld II - Regelleistungen - Haushaltsenergie - Warmwasseraufbereitung …
Auszug aus SG Reutlingen, 22.05.2005 - S 12 AS 1548/05
Die Vorschriften zur Regelleistung enthalten keine Regelungen zu ihrer Bemessung, da hierfür die Regelungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch einschließlich der Regelsatzverordnung einschlägig sind, die vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erlassen wird (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 30.08.05, Az: L 12 AS 2023/05). - VGH Hessen, 10.12.1991 - 9 UE 3879/87
Hilfe zur Familienplanung - Hilfe zur Beschaffung von Kondomen
Auszug aus SG Reutlingen, 22.05.2005 - S 12 AS 1548/05
Aufgrund der durch das GKV - Modernisierungsgesetz vom 19.11.2003 (BGBl. I, 2190) eingeführten unbedingten Deckungsgleichheit zwischen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und den Hilfen zur Gesundheit nach dem BSHG bzw. dem SGB XII, kann insbesondere auch nicht die zuvor ergangene verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.1994, Az.: 5 C 21/91; Hessischer VGH, Urteil vom 10.12.1991, Az.: 9 UE 3879/87; abweichend VG Hamburg, Beschluss vom 31.03.2003, Az.: 2 VG 342/03), wonach im Rahmen der vorbeugenden Gesundheitshilfe nach § 36 BSHG unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe für den Kauf von Kondomen in Betracht kam, auf die gegenwärtig geltende Rechtslage übertragen werden .
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2009 - L 34 AS 609/09 Es handelt sich um allgemeine Aufwendungen für das Sexualleben und dabei um einen von der Regelleistung gedeckten Regelbedarf, der bei einer Vielzahl von Hilfeempfängern gleichermaßen besteht, ohne dass Besonderheiten des Einzelfalls den Bedarf begründen würden (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 22. Mai 2005, Aktenzeichen S 12 AS 1548/05, dokumentiert in Juris).