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   SG Reutlingen, 24.06.2010 - S 14 KR 3892/09   

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https://dejure.org/2010,18494
SG Reutlingen, 24.06.2010 - S 14 KR 3892/09 (https://dejure.org/2010,18494)
SG Reutlingen, Entscheidung vom 24.06.2010 - S 14 KR 3892/09 (https://dejure.org/2010,18494)
SG Reutlingen, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - S 14 KR 3892/09 (https://dejure.org/2010,18494)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Höhe des Kranken- bzw Mutterschaftsgeldes bei selbstständiger Tätigkeit - keine Auslegung des § 47 Abs 4 S 2 SGB 5 als widerlegliche Vermutung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Krankengeldes und Mutterschaftsgeldes einer freiwillig versicherten hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigen; Bemessung des Krankengelds aus der Mindestbemessungsgrundlage oder aus den tatsächlichen Einkünften; Auslegung § 47 Abs. 4 S. 2 Sozialgesetzbuch ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB V § 47 Abs. 4 S. 2
    Anspruch auf Krankengeld; Bemessung bei Selbständigen nach dem im Einkommensteuerbescheid dokumentierten Arbeitseinkommen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten

    Auszug aus SG Reutlingen, 24.06.2010 - S 14 KR 3892/09
    Allerdings geht das BSG in den Urteilen vom 14.12.2006 (B 1 KR 11/06 R, zitiert nach Juris) und 06.11.2008 (B 1 KR 8/08 R) letztlich doch einen anderen, von der strengen Beachtung des Wortlauts, hier insbesondere des Begriffs des Arbeitseinkommens in § 47 Abs. 4 S. 2 SGB V, abweichenden Weg.

    Aus Sicht der Kammer wollte der Gesetzgeber keine Vermutungsregelung schaffen, sondern entsprechend dem, auch BSG angesprochenen, Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität (beispielsweise im Urteil vom 14.12.2006, B 1 KR 11/06 R) den Vorrang geben.

  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 44/08 B

    Bemessung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten hauptberuflich

    Auszug aus SG Reutlingen, 24.06.2010 - S 14 KR 3892/09
    Ohne weitere Begründung führt das BSG im Beschluss vom 28.07.2008 (B 1 KR 44/08 B, zitiert nach Juris) aus, dass, sollte der zuletzt der Beitragsbemessung zugrunde liegende Betrag angeblich geringer als das zu diesem Zeitpunkt tatsächlich erzielte Arbeitseinkommen des Versicherten gewesen sein, das vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielte Arbeitseinkommen nicht konkret ermittelt werden muss.

    Anzumerken ist, dass das Ergebnis gleich wäre, wenn die Kammer sich in vollem Umfang der eben genannten Entscheidungen des BSG und des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 15.04.2008, Beschluss vom 28.07.2008 a.a.O.) angeschlossen hätte.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2008 - L 11 KR 3606/07

    Berechnung des Krankengeldes freiwillig Versicherter in der gesetzlichen

    Auszug aus SG Reutlingen, 24.06.2010 - S 14 KR 3892/09
    Völlig zu Recht bemängelt die Klägerin aus Sicht der Kammer, dass sich die Beklagte bzw. das BSG und im Anschluss daran auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg in der Entscheidung vom 15.04.2008 (L 11 KR 3606/07) argumentativ in einer schwierigen Position bewegen, wenn § 47 Abs. 4 S. 2 SGB V im Sinne einer widerleglichen Vermutung nur dann zur Anwendung kommen soll, wenn das Arbeitseinkommen vor Beginn des Leistungsanspruchs geringer ist als der der Beitragsbemessung zugrunde liegende Betrag, nicht jedoch, wenn das tatsächliche Arbeitseinkommen höher ausfällt als dieser Betrag.

    Nachvollziehbarer erscheint insoweit die Argumentation des Landessozialgerichts Baden-Württemberg im Urteil vom 15.04.2008 (L 11 KR 3606/07 - die dem eben genannten BSG-Beschluss vorgehende Entscheidung), wonach es quasi eine Obliegenheit des Versicherten ist, höheres Einkommen durch eine alsbaldige Veranlassung und Vorlage des Einkommensteuerbescheids zeitnah nachzuweisen und entsprechend zeitnah höhere Beiträge zu entrichten, um sich damit höhere Leistungsansprüche zu sichern.

  • BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R

    Krankengeldhöhe - freiwillig Versicherter - hauptberuflich selbstständig

    Auszug aus SG Reutlingen, 24.06.2010 - S 14 KR 3892/09
    Insoweit besteht bis hier Übereinstimmung mit dem Leitsatz des Urteils des BSG vom 30.03.2004 (B 1 KR 32/02 R, zitiert nach Juris): Danach bemisst sich das Krankengeld eines freiwillig versicherten hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen nach dem erzielten Arbeitseinkommen und nicht nach dem für die Beitragsbemessung maßgebenden Mindesteinkommen.
  • BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 8/08 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - freiwillig versicherter

    Auszug aus SG Reutlingen, 24.06.2010 - S 14 KR 3892/09
    Allerdings geht das BSG in den Urteilen vom 14.12.2006 (B 1 KR 11/06 R, zitiert nach Juris) und 06.11.2008 (B 1 KR 8/08 R) letztlich doch einen anderen, von der strengen Beachtung des Wortlauts, hier insbesondere des Begriffs des Arbeitseinkommens in § 47 Abs. 4 S. 2 SGB V, abweichenden Weg.
  • SG Aachen, 13.10.2020 - S 14 KR 115/20
    Soweit § 47 Abs. 4 S. 2 SGB V seinem Wortlaut nach demgegenüber erkennbar fingiert ("gilt") (vgl. insoweit SG Reutlingen, Urteil vom 24. Juni 2010 - S 14 KR 3892/09 -, Rn. 23, juris), dass der kalendertägliche Regelentgeltbetrag dem zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Beitragsbemessung maßgebenden Arbeitseinkommen entspricht, liegt dieser Rechtsprechung letztlich eine teleologische Reduktion zugrunde (nicht zur "einschränkenden Auslegung" abgrenzend: BSG, Urteil vom 30. März 2004 - B 1 KR 32/02 R -, BSGE 92, 260-267, SozR 4-2500 § 47 Nr. 1, Rn. 14; BSG, Urteil vom 07. Dezember 2004 - B 1 KR 17/04 R -, Rn. 15, 17 juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2015 - L 5 KR 114/14
    Dadurch werde ein Gleichgewicht zwischen der Beitragsbelastung und dem Leistungsanspruch hergestellt (vgl. auch SG Reutlingen, Urt. v. 24.06.2010, - S 14 KR 3892/09 -.).
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