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   SG Reutlingen, 31.08.2015 - S 7 AS 758/14   

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https://dejure.org/2015,29615
SG Reutlingen, 31.08.2015 - S 7 AS 758/14 (https://dejure.org/2015,29615)
SG Reutlingen, Entscheidung vom 31.08.2015 - S 7 AS 758/14 (https://dejure.org/2015,29615)
SG Reutlingen, Entscheidung vom 31. August 2015 - S 7 AS 758/14 (https://dejure.org/2015,29615)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unwirksamkeit der Übertragung der Aufgabe des Forderungseinzugs durch den Grundsicherungsträger auf die BA - fehlender Beschluss der Trägerversammlung - Antrag auf Forderungserlass - fehlende Entscheidungskompetenz der BA

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschluss der Trägerversammlung als Voraussetzung der wirksamen Aufgabenübertragung der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) auf die Bundesagentur für Arbeit (hier: Forderungseinzug)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 44b Abs 4 SGB 2, § 44b Abs 5 SGB 2, § 44b Abs 1 S 2 SGB 2, § 44c Abs 2 S 2 Nr 4 SGB 2, § 44 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unwirksamkeit der Übertragung der Aufgabe des Forderungseinzugs durch den Grundsicherungsträger auf die BA - fehlender Beschluss der Trägerversammlung - Antrag auf Forderungserlass - fehlende Entscheidungskompetenz der BA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 919
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt

    Auszug aus SG Reutlingen, 31.08.2015 - S 7 AS 758/14
    Durch die Einfügung des § 44b Abs. 4 SGB II sollte die Übertragung einzelner Aufgaben auf die Träger legalisiert werden (vgl. Weißenberger in Eicher, SGB 11, 3. Auflage, § 44b Rdnr. 26), welche nach der vorherigen Rechtslage für rechtlich unzulässig erklärt worden war (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R - BSGE 108, 229).
  • SG Würzburg, 21.04.2016 - S 18 AS 184/15

    Fehlende Pflichtversicherung aufgrund darlehensweisem Bezug von Arbeitslosengeld

    Damit ist der Beigeladene für den Forderungseinzug und folglich auch den Erlass der Forderung zuständig (vgl. zu den Voraussetzungen einer wirksamen Übertragung von Aufgaben des Forderungseinzugs auch SG Reutlingen, 31.08.2015, S 7 AS 758/14, Rn. 22ff, und LSG München vom 29.04.2014, L 7 AS 2607/B ER, Rn. 39 ff. alle zitiert nach JURIS).
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