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   SG Rostock, 03.01.2013 - S 8 SO 84/12 ER   

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https://dejure.org/2013,47827
SG Rostock, 03.01.2013 - S 8 SO 84/12 ER (https://dejure.org/2013,47827)
SG Rostock, Entscheidung vom 03.01.2013 - S 8 SO 84/12 ER (https://dejure.org/2013,47827)
SG Rostock, Entscheidung vom 03. Januar 2013 - S 8 SO 84/12 ER (https://dejure.org/2013,47827)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 12, § 12 Nr 1 BSHG§47V
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Kostenübernahme für einen Integrationshelfer bei Besuch eines Schulhorts - Erforderlichkeit des Hortbesuchs - Erleichterung des Übergangs von einer Förderschule zu einer Regelschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus SG Rostock, 03.01.2013 - S 8 SO 84/12
    Dies braucht der Antragsteller angesichts des Verbots der Benachteiligung wegen einer Behinderung in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG (dazu eingehend BVerfG, Urt. v. 08.10.1997 - 1 BvR 1/97 -, BVerfGE 96, 288) nicht hinzunehmen.
  • VGH Bayern, 13.01.2003 - 12 CE 02.2494

    Sozialhilfe, Eingliederungshilfe für ein geistig und körperlich behindertes Kind

    Auszug aus SG Rostock, 03.01.2013 - S 8 SO 84/12
    In der Rechtsprechung ist aber jedenfalls anerkannt, dass der Besuch eines Hortes im Einzelfall dann als Hilfe zur angemessenen Schulbildung angesehen werden kann, wenn der Hort Leistungen erbringt, die den Schulbesuch fördern, d.h. ermöglichen oder erleichtern (so etwa VGH Bayern, Beschl. vom 13.01.2003 - 12 CE 02.2494 - LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 02.08.2007 - L 9 B 349/07 SO PKH - Urt. v. 06.10.2008 - L 9 SO 8/08 -, FEVS 60, 567).
  • LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2008 - L 9 SO 8/08

    Eintrittspflichtigkeit des Schulträgers bei Hilfen zu einer angemessenen

    Auszug aus SG Rostock, 03.01.2013 - S 8 SO 84/12
    In der Rechtsprechung ist aber jedenfalls anerkannt, dass der Besuch eines Hortes im Einzelfall dann als Hilfe zur angemessenen Schulbildung angesehen werden kann, wenn der Hort Leistungen erbringt, die den Schulbesuch fördern, d.h. ermöglichen oder erleichtern (so etwa VGH Bayern, Beschl. vom 13.01.2003 - 12 CE 02.2494 - LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 02.08.2007 - L 9 B 349/07 SO PKH - Urt. v. 06.10.2008 - L 9 SO 8/08 -, FEVS 60, 567).
  • BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 35.06

    Eingliederungshilfe, Kostenübernahme für Integrationshelfer bei schulrechtlicher

    Auszug aus SG Rostock, 03.01.2013 - S 8 SO 84/12
    Die ebenfalls mögliche Beschulung in eine Förderschule kann weder unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit noch des Nachranggrundsatzes oder des Mehrkostenvorbehalts verlangt werden, soweit das Kind aus schulrechtlicher Sicht in der Regelschule angemessen beschult wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.2007 - 5 C 35/06 -, 5 C 35/06 -, BVerwGE 130, 1; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 07.11.2012 - L 7 SO 4186/12 ER-B -).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus SG Rostock, 03.01.2013 - S 8 SO 84/12
    In der Rechtsprechung ist in diesem Zusammenhang anerkannt, dass § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII i.V.m § 12 Nr. 1 Eingliederungshilfe-VO ein individualisiertes Förderverständnis zugrunde liegt und eine Unterscheidung der Maßnahmen nach ihrer Art, etwa nach pädagogischen oder nichtpädagogischen bzw. begleitenden, rechtlich nicht geboten ist, weil grundsätzlich alle Maßnahmen in Betracht kommen, die im Zusammenhang mit der Ermöglichung einer angemessenen Schulbildung geeignet und erforderlich sind, die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mildern (so BSG, Urt. v. 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R -, SozR 4-3500 § 54 Nr. 8).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2012 - L 7 SO 4186/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus SG Rostock, 03.01.2013 - S 8 SO 84/12
    Die ebenfalls mögliche Beschulung in eine Förderschule kann weder unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit noch des Nachranggrundsatzes oder des Mehrkostenvorbehalts verlangt werden, soweit das Kind aus schulrechtlicher Sicht in der Regelschule angemessen beschult wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.2007 - 5 C 35/06 -, 5 C 35/06 -, BVerwGE 130, 1; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 07.11.2012 - L 7 SO 4186/12 ER-B -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 02.08.2007 - L 9 B 349/07

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - angemessene Schulbildung - Abgrenzung zu den

    Auszug aus SG Rostock, 03.01.2013 - S 8 SO 84/12
    In der Rechtsprechung ist aber jedenfalls anerkannt, dass der Besuch eines Hortes im Einzelfall dann als Hilfe zur angemessenen Schulbildung angesehen werden kann, wenn der Hort Leistungen erbringt, die den Schulbesuch fördern, d.h. ermöglichen oder erleichtern (so etwa VGH Bayern, Beschl. vom 13.01.2003 - 12 CE 02.2494 - LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 02.08.2007 - L 9 B 349/07 SO PKH - Urt. v. 06.10.2008 - L 9 SO 8/08 -, FEVS 60, 567).
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