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SG Saarbrücken, 15.06.2021 - S 1 KR 20/21 ER |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 19/00 R
Krankenversicherung - Zulassung - Heilmittelerbringer - Alkoholabhängigkeit
Auszug aus SG Saarbrücken, 15.06.2021 - S 1 KR 20/21
Die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit bezüglich der besonderen Anforderungen an Qualität und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung kann als allgemeiner Grundsatz des SGB V festgehalten werden (vgl BSG vom 13.12.2001 - B 3 KR 19/00 R = SozR 3-2500 § 124 Nr. 10).Die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit bezüglich der besonderen Anforderungen an Qualität und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung kann als allgemeiner Grundsatz des SGB V festgehalten werden (vgl. etwa BSG, Urteil vom 13.12.2001, Az. B 3 KR 19/00 R, zu § 132 SGB V auch juris-Praxiskommentar Rn 8).
- BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 35/16 R
Vertragsärztliche Versorgung - Rechtsbeziehungen von Leistungserbringern …
Auszug aus SG Saarbrücken, 15.06.2021 - S 1 KR 20/21
Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ist es erforderlich, dass auch im Rahmen einer Regelungsanordnung festgestellt werden kann, dass die Antragstellerin aufgrund des - (so ihr Begehren) nicht wirksam gekündigten - Versorgungsvertrages zur Leistungserbringung weiterhin berechtigt ist (vergleiche BSG, Urteil vom 15.3.2017 - B 6 KA 35/16 R Rn. 35 sowie LSG für das Saarland im bereits zitierten Beschluss vom 25.1.2021 mwN).