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   SG Saarbrücken, 16.04.2021 - S 49 R 310/20   

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SG Saarbrücken, 16.04.2021 - S 49 R 310/20 (https://dejure.org/2021,60398)
SG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.04.2021 - S 49 R 310/20 (https://dejure.org/2021,60398)
SG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. April 2021 - S 49 R 310/20 (https://dejure.org/2021,60398)
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  • BSG, 07.09.2010 - B 5 R 104/08 R

    Rehabilitation - Ermittlung der Berechnungsgrundlage des Übergangsgeldes

    Auszug aus SG Saarbrücken, 16.04.2021 - S 49 R 310/20
    Über den Anspruch auf Übergangsgeld ist daher auch gesondert vom Träger der Leistung zu entscheiden (BSG, Urt. v. 07.09.2010 - B 5 R 104/08 R - juris, Rn. 11).

    Die Rechtsprechung (beispielhaft BSG, Urt. vom 07.09.2010 - B 5 R 104/08 R) lässt die Befürwortung eines "zusammenhängenden und frühzeitig festgelegten Teilhabeplans" und eines "ganzheitlichen Rehabilitationsgeschehens" erkennen.

  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R

    Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen

    Auszug aus SG Saarbrücken, 16.04.2021 - S 49 R 310/20
    Die Vorschrift des § 51 Abs. 5 SGB IX konkretisiert die in § 4 Abs. 2 SGB IX niedergelegten Grundsätze der umfassenden, vollständigen Leistungserbringung und der einheitlichen Trägerschaft, solange das Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist, also der Versicherte die bisherige Tätigkeit noch nicht im vollem Umfang aufnehmen kann (BSG, Urt. v. 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R; Urt. v. 29.01.2008 - B 5a/5 R 26/07 R; Schlette, in: jurisPK-SGB IX, 2010, § 51 Rz. 37; vgl. auch BT-Drucks. 15/1783, S. 13).

    Unerheblich ist ferner, wenn zwischen der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme und dem Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung ein angemessener Zeitraum liegt (BSG, Urt. v. 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R).

  • BSG, 05.02.2009 - B 13 R 27/08 R

    Kranken- bzw Rentenversicherung - Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung -

    Auszug aus SG Saarbrücken, 16.04.2021 - S 49 R 310/20
    Die stufenweise Wiedereingliederung ist keine selbstständige, neue Leistungsart, sondern Bestandteil der medizinischen Rehabilitation zwecks Erreichung des Rehabilitationserfolges (BSG, Urt. vom 5.2.2009 - B 13 R 27/08 R - juris).

    Auch das BSG geht davon aus, dass eine Rekonvaleszenz-Zeit vor Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung den Rehabilitationsbedarf gerade nicht durchbricht, wenn das Erfordernis stufenweiser Wiedereingliederung - wie hier - bereits am Ende der vorangegangenen Rehabilitationsmaßnahme objektiv vorgelegen hat und sich der Sachverhalt damit als eine einheitliche Gesamtrehabilitationsmaßnahme darstellt (BSG, Urt. v. 05.02.2009 - B 13 R 27/08 R).

  • BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 26/07 R

    Stationäre medizinische Rehabilitation - stufenweise Wiedereingliederung -

    Auszug aus SG Saarbrücken, 16.04.2021 - S 49 R 310/20
    Die Vorschrift des § 51 Abs. 5 SGB IX konkretisiert die in § 4 Abs. 2 SGB IX niedergelegten Grundsätze der umfassenden, vollständigen Leistungserbringung und der einheitlichen Trägerschaft, solange das Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist, also der Versicherte die bisherige Tätigkeit noch nicht im vollem Umfang aufnehmen kann (BSG, Urt. v. 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R; Urt. v. 29.01.2008 - B 5a/5 R 26/07 R; Schlette, in: jurisPK-SGB IX, 2010, § 51 Rz. 37; vgl. auch BT-Drucks. 15/1783, S. 13).

    Auch aus der von der Beklagten angeführten BSG-Entscheidung vom 29.1.2008 (B 5a/5 R 26/07 R) ist - entgegen der Auffassung der Beklagten - nicht herauszulesen, dass der tatsächliche Antritt der stufenweisen Wiedereingliederung Anspruchsvoraussetzung für die Zahlung von Zwischen-Übergangsgeld ist (vgl. insbesondere die Ausführungen des BSG in dieser Entscheidung, juris, Rn. 28 und 30).

  • LSG Hessen, 22.03.2019 - L 2 R 213/16
    Auszug aus SG Saarbrücken, 16.04.2021 - S 49 R 310/20
    Der Versicherte soll während der aus gesundheitsbedingten Gründen erforderlichen Teilhabeleistungen und Leistungen zur Rehabilitation wirtschaftlich abgesichert sein, andernfalls bestünde wenig Bereitschaft zur Teilnahme bzw. das Ziel der Hauptleistung wäre gefährdet (LSG Hessen, Urt. v. 22.03.2019 - L 2 R 213/16 - juris, Rn. 65).
  • BSG, 16.02.1984 - 1 RA 15/83

    Nichtleistungsbescheid - Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes - Vormerkung einer

    Auszug aus SG Saarbrücken, 16.04.2021 - S 49 R 310/20
    Eine Dauerwirkung ist bereits dem Verwaltungsakt beizumessen, der in rechtlicher Hinsicht über den Zeitpunkt seiner Bekanntgabe bzw. Bindungswirkung hinaus Wirkung entfaltet (BSG, Urt. v. 16.02.1984 - 1 RA 15/83 unter Hinweis auf die Legaldefinition in § 31 SGB X; BSG, Urt. v. 28.09.1999 - B 2 U 32/98 R), bzw. dessen rechtliche Wirkungen sich über eine einmalige Gestaltung der Rechtslage hinaus auf eine gewisse zeitliche Dauer erstrecken (BSG, Urt. v. 30.01.1985 - 1 RJ 2/84).
  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 32/98 R

    Verletztenrente - Abfindung - Überprüfung - Rücknahme - Anrechnung -

    Auszug aus SG Saarbrücken, 16.04.2021 - S 49 R 310/20
    Eine Dauerwirkung ist bereits dem Verwaltungsakt beizumessen, der in rechtlicher Hinsicht über den Zeitpunkt seiner Bekanntgabe bzw. Bindungswirkung hinaus Wirkung entfaltet (BSG, Urt. v. 16.02.1984 - 1 RA 15/83 unter Hinweis auf die Legaldefinition in § 31 SGB X; BSG, Urt. v. 28.09.1999 - B 2 U 32/98 R), bzw. dessen rechtliche Wirkungen sich über eine einmalige Gestaltung der Rechtslage hinaus auf eine gewisse zeitliche Dauer erstrecken (BSG, Urt. v. 30.01.1985 - 1 RJ 2/84).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 7 AL 94/10

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf stufenweise Wiedereingliederung als Leistung

    Auszug aus SG Saarbrücken, 16.04.2021 - S 49 R 310/20
    Durch diese betriebliche Rehabilitation bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit sollen die Zeit der Arbeitsunfähigkeit verkürzt, missglückte Arbeitsversuche sowie Einbußen beruflicher Fähigkeit vermieden und damit der Erhalt des bisherigen Arbeitsplatzes gesichert werden (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urt. vom 21.9.2011 - L 7 AL 94/10 -, juris, Rn. 27).
  • BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 2/84

    Ablehnung eines Rentenantrages - Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung - Rücknahme

    Auszug aus SG Saarbrücken, 16.04.2021 - S 49 R 310/20
    Eine Dauerwirkung ist bereits dem Verwaltungsakt beizumessen, der in rechtlicher Hinsicht über den Zeitpunkt seiner Bekanntgabe bzw. Bindungswirkung hinaus Wirkung entfaltet (BSG, Urt. v. 16.02.1984 - 1 RA 15/83 unter Hinweis auf die Legaldefinition in § 31 SGB X; BSG, Urt. v. 28.09.1999 - B 2 U 32/98 R), bzw. dessen rechtliche Wirkungen sich über eine einmalige Gestaltung der Rechtslage hinaus auf eine gewisse zeitliche Dauer erstrecken (BSG, Urt. v. 30.01.1985 - 1 RJ 2/84).
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