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   SG Saarbrücken, 19.02.2014 - S 2 KA 9/13   

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SG Saarbrücken, 19.02.2014 - S 2 KA 9/13 (https://dejure.org/2014,25368)
SG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.02.2014 - S 2 KA 9/13 (https://dejure.org/2014,25368)
SG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - S 2 KA 9/13 (https://dejure.org/2014,25368)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Auszug aus SG Saarbrücken, 19.02.2014 - S 2 KA 9/13
    Die Anfechtung eines Verwaltungsaktes durch einen Dritten im Rahmen der defensiven Konkurrentenklage wäre nur dann unzulässig, wenn dessen Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein könnten (vgl. nur Bundessozialgericht [BSG] in BSGE 98, 98 sowie wie BSG-Urteil vom 17. August 2011, Aktenzeichen B 6 KA 26/10 R mwN).

    Unter welchen Voraussetzungen Vertragsärzte berechtigt sind, zugunsten anderer Ärzte ergangene Entscheidungen anzufechten (sog. defensive Konkurrentenklage), hat das BSG in seinem Urteil vom 07. Februar 2007 - im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. August 2004 (BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4) - im Einzelnen dargestellt (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10).

    Danach bestehen drei Voraussetzungen für die Anerkennung einer Drittanfechtungsberechtigung, nämlich (1) dass der Kläger und der Konkurrent im selben räumlichen Bereich die gleichen Leistungen anbieten (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10; dies weiterführend BSGE 99, 145 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4), weiterhin, (2) dass dem Konkurrenten die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung eröffnet oder erweitert und nicht nur ein weiterer Leistungsbereich genehmigt wird (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10, jeweils RdNr 23 iVm 32) und ferner, (3) dass der dem Konkurrenten eingeräumte Status gegenüber demjenigen des Anfechtenden nachrangig ist.

    Letzteres ist der Fall, wenn die Einräumung des Status' an den Konkurrenten vom Vorliegen eines Versorgungsbedarfs abhängt, der von den bereits zugelassenen Ärzten nicht abgedeckt wird (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10).

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit einer

    Auszug aus SG Saarbrücken, 19.02.2014 - S 2 KA 9/13
    Der Widerspruch vom 09. Oktober 2012 sei nach mehr als einem Jahr nach Bescheiderlass vom 12. Juli 2011 eingelegt worden und damit unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urteil vom 17. Oktober 2012, Aktenzeichen B 6 KA 42/11 R) verfristet.

    Eine Änderung insbesondere der ärztlichen Leistungserbringer hat sich mithin nicht ergeben (vgl. hierzu auch ausdrücklich BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012, Aktenzeichen B 6 KA 42/11 R, Rn. 23 in der juris-Veröffentlichung).

  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R

    Vertragsarzt - Anfechtungsbefugnis gegenüber Ermächtigung eines Krankenhausarztes

    Auszug aus SG Saarbrücken, 19.02.2014 - S 2 KA 9/13
    Die weitere Prüfung der Begründetheit von Drittanfechtungen vertragsärztlicher Konkurrenten erfolgt nach der Rechtsprechung des BSG zweistufig (siehe zB BSGE 99, 145 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4).

    Danach bestehen drei Voraussetzungen für die Anerkennung einer Drittanfechtungsberechtigung, nämlich (1) dass der Kläger und der Konkurrent im selben räumlichen Bereich die gleichen Leistungen anbieten (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10; dies weiterführend BSGE 99, 145 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4), weiterhin, (2) dass dem Konkurrenten die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung eröffnet oder erweitert und nicht nur ein weiterer Leistungsbereich genehmigt wird (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10, jeweils RdNr 23 iVm 32) und ferner, (3) dass der dem Konkurrenten eingeräumte Status gegenüber demjenigen des Anfechtenden nachrangig ist.

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Anstellungsgenehmigung tritt nicht an Stelle

    Auszug aus SG Saarbrücken, 19.02.2014 - S 2 KA 9/13
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, der die Kammer folgt (vgl. nur BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012, Aktenzeichen B 6 KA 40/11 R), gilt, dass die Frist für die Einlegung eines Drittwiderspruches ein Jahr nach tatsächlicher Aufnahme der Tätigkeit des vom Bescheid Begünstigten beträgt.
  • BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 26/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Anfechtung von Sonderbedarfszulassungen für

    Auszug aus SG Saarbrücken, 19.02.2014 - S 2 KA 9/13
    Die Anfechtung eines Verwaltungsaktes durch einen Dritten im Rahmen der defensiven Konkurrentenklage wäre nur dann unzulässig, wenn dessen Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein könnten (vgl. nur Bundessozialgericht [BSG] in BSGE 98, 98 sowie wie BSG-Urteil vom 17. August 2011, Aktenzeichen B 6 KA 26/10 R mwN).
  • LSG Saarland, 12.02.2016 - L 3 KA 37/12
    Auszug aus SG Saarbrücken, 19.02.2014 - S 2 KA 9/13
    Dass hiergegen von der Beklagten angestrengte Berufungsverfahren laufe derzeit noch (Aktenzeichen L 3 KA 37/12).
  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus SG Saarbrücken, 19.02.2014 - S 2 KA 9/13
    Unter welchen Voraussetzungen Vertragsärzte berechtigt sind, zugunsten anderer Ärzte ergangene Entscheidungen anzufechten (sog. defensive Konkurrentenklage), hat das BSG in seinem Urteil vom 07. Februar 2007 - im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. August 2004 (BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4) - im Einzelnen dargestellt (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2014 - L 5 KA 4979/13

    Vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung der Genehmigung einer

    Die Beigeladene beruft sich zuletzt auf zwei Urteile des Sozialgerichts für das Saarland vom 19.02.2014 (S 2 KA 9/13) und vom 07.05.2014 (S 2 KA 56/13), in welchen für die Genehmigungsverlängerung nach Abs. 3 Satz 4 Anhang 9.1.5 BMV-Ä von der Notwendigkeit einer Bedarfsprüfung ausgegangen werde.
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