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   SG Schleswig, 21.08.2015 - S 21 R 237/13   

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https://dejure.org/2015,76536
SG Schleswig, 21.08.2015 - S 21 R 237/13 (https://dejure.org/2015,76536)
SG Schleswig, Entscheidung vom 21.08.2015 - S 21 R 237/13 (https://dejure.org/2015,76536)
SG Schleswig, Entscheidung vom 21. August 2015 - S 21 R 237/13 (https://dejure.org/2015,76536)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Hessen, 21.12.2012 - L 4 SO 340/12

    Witwenrente als anrechnungsfreie zweckbestimmte Leistung im Sterbevierteljahr;

    Auszug aus SG Schleswig, 21.08.2015 - S 21 R 237/13
    Er sieht sich hierin durch eine Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts, Beschluss vom 21.12.2012, L 4 SO 340/12 B ER, bestätigt.

    § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II fordert über einen solchen allgemeinen Zweck einen solchen, der "ausdrücklich genannt" ist (so zutreffend Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.12.2012, L 4 SO 340/12 B, zitiert nach juris Rn 8 zur Parallelnorm des § 83 SGB XII; bei der Auslegung von § 11a Abs. 3 SGB II kann auf die zur Parallelnorm § 83 SGB XII ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden, so Söhngen in JurisPK, Stand: 26.06.2015, SGB II, § 11a Rn 29.).

  • SG Würzburg, 18.12.2014 - S 3 R 405/14

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Schleswig, 21.08.2015 - S 21 R 237/13
    Letztlich ist darauf hinzuweisen, dass auch besondere Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Ableben des Ehegatten ebenfalls im Rahmen der Sozialhilfe abgefangen werden, wie dies in § 74 SGB XII, der die Möglichkeit der Übernahme der Kosten einer erforderlichen Bestattung vorsieht, zum Ausdruck kommt, so dass auch insoweit dem Sterbevierteljahrbonus ein über die Sozialhilfe im weiteren Sinne hinausgehender Zweck nicht zugeschrieben werden kann (so auch Sozialgericht Würzburg, Urteil vom 18.12.2014, S 3 R 405/14, zitiert nach juris Rn 38).
  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 128/88

    Hinterbliebenenrente - Sterbevierteljahr - Rentenbeträge - Anrechenbars Einkommen

    Auszug aus SG Schleswig, 21.08.2015 - S 21 R 237/13
    Zwar dient die Witwenrente im Sterbevierteljahr, worauf die Beklagte zutreffend hingewiesen hat, dem abstrakt-generellen Ziel, den während des Sterbevierteljahres zwangsläufig eintretenden besonderen Bedarf des hinterbliebenen Ehegatten zu befriedigen (BSG, Urteil vom 11.01.1990, 7 Rar 128/88).
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Auszug aus SG Schleswig, 21.08.2015 - S 21 R 237/13
    Nach neuerer Rechtsprechung des BSG könne es auch ausreichend sein, wenn sich der Zweck der Leistung eindeutig aus den Gesetzesmaterialien ergebe (BSG, 23.03.2010, B 8 SO 17/09 R).
  • BVerfG, 08.03.1972 - 1 BvR 674/70

    Formerfordernisse bei Einlegung einer Verfassungsbeschwerde - Teilweise

    Auszug aus SG Schleswig, 21.08.2015 - S 21 R 237/13
    Sie soll nach der Intention des Gesetzgebers dem Hinterbliebenen die Aufwendungen, die mit der letzten Krankheit und dem Todesfall verbunden sind, abnehmen und ihm die Umstellung auf die neuen Lebensumstände finanziell erleichtern (BVerfG, Entscheidung vom 08.03.1972 - 1 BvR 674/70).
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 15/03 R

    Erstattungsstreitigkeit - Erstattungsanspruch - Entstehung - Kenntnis -

    Auszug aus SG Schleswig, 21.08.2015 - S 21 R 237/13
    Demgegenüber fällt in den Fällen des § 104 SGB X der Anspruch gegen den erstattungsberechtigten Träger nicht rückwirkend weg, sondern es stellt sich nachträglich heraus, dass dieser Anspruch bei rechtzeitiger Bewilligung der konkurrierenden Leistung des anderen Trägers nicht bestanden hätte (vgl. BSG, Urteil vom 11.11.2003, AZ: B 2 U 15/03 R).
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