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   SG Schleswig, 22.11.2005 - S 5 AS 455/05 ER   

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https://dejure.org/2005,15721
SG Schleswig, 22.11.2005 - S 5 AS 455/05 ER (https://dejure.org/2005,15721)
SG Schleswig, Entscheidung vom 22.11.2005 - S 5 AS 455/05 ER (https://dejure.org/2005,15721)
SG Schleswig, Entscheidung vom 22. November 2005 - S 5 AS 455/05 ER (https://dejure.org/2005,15721)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um den unverschlüsselten Zugang eines Landkreises zu allen Arbeitgeberangaben in einem Stellenpool; Rechtsschutzbedürfnis für ein sozialgerichtliches Eilverfahren im Hinblick auf eine begehrte Amtshilfe; Einräumung des unverschlüsselten Zugriffs auf eine ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.06.1986 - IX ZR 141/85

    Durchsetzung eines durch Prozeßvergleich begründeten Anspruchs auf Abgabe einer

    Auszug aus SG Schleswig, 22.11.2005 - S 5 AS 455/05
    In diesem Zusammenhang ist es zwar insbesondere anerkannt, dass das Rechtsschutzbedürfnis entfällt, wenn dem Antragsteller einfachere und effizientere Möglichkeiten zur Realisierung seines Rechtsschutzziels zur Verfügung stehen (Kopp/Schenke, a.a.O., Vorb § 40 Rdnr. 48; vgl. BGH, NJW 1986, 2704; OVG Münster, NJW 1984, 1577).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.07.1994 - 2 L 92/93

    Aussagegenehmigung im Rahmen eines berufsrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen

    Auszug aus SG Schleswig, 22.11.2005 - S 5 AS 455/05
    Zwar ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass der Amtshilfeanspruch im Hinblick auf die Weiterleitung und Zugänglichmachung personenbezogener Daten durch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen wesentlich modifiziert wird (OVG Schleswig, Urteil vom 12. Juli 1994 - 2 L 92/93 -, DVBl. 1994, 1316; Engelmann, in: von Wulffen, a.a.O., § 3 Rdnr. 3).
  • SG Fulda, 07.08.2006 - S 9 AS 95/06

    Amtshilfeanspruch der Optionskommune - Zugang zu Stellenangeboten und

    Der Kläger verweist zur Begründung seines geltend gemachten Anspruchs auf Amtshilfe auf den stattgebenden Beschluss des Sozialgerichts Schleswig vom 22. November 2005 (Az: S 5 AS 455/05 ER) und den diesen bestätigenden Beschluss des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein vom 25. April 2006 (Az.: L 6 B 6/06 AS ER).

    Damit stellt die Übermittlung von Stellenangeboten, die die Beklagte im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit gesammelt und erfasst hat, an den Kläger im Hinblick auf die Aufgabe des Klägers, die in seinem Bereich wohnenden Langzeitarbeitslosen auf geeignet Stellen zu vermitteln, nur eine unterstützende Maßnahme dar, der der Charakter einer ergänzenden Hilfe und damit einer Amtshilfemaßnahme zukommt (vgl. auch den Beschluss des SG Schleswig vom 22. November 2005, Az: S 5 AS 455/05 ER).

    Durch die Übermittlung der gewünschten Daten besteht auch nicht die Gefahr einer Aufgabenverlagerung oder einer Veränderung der Zuständigkeitsordnung, die es rechtfertigen würde, diese im Wege der Amtshilfe geforderte Handlung bereits begrifflich aus dem Bereich der Amtshilfemaßnahmen auszusondern und damit von vornherein auszuschließen (vgl. auch den Beschluss des SG Schleswig vom 22. November 2005, Az: S 5 AS 455/05 ER).

    Dieses ist auch schützwürdig, weil bei einem jedermann zugänglichen, öffentliches Angebot ein Vielzahl von Bewerbungen eingehen kann, deren Bearbeitung bei dem jeweiligen Arbeitgeber in unerwünschter Weise Kapazitäten bindet (s. Beschluss des SG Schleswig vom 22. November 2005, Az: S 5 AS 455/05 ER).

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