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   SG Schwerin, 01.07.2009 - S 3 KA 31/08   

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https://dejure.org/2009,27053
SG Schwerin, 01.07.2009 - S 3 KA 31/08 (https://dejure.org/2009,27053)
SG Schwerin, Entscheidung vom 01.07.2009 - S 3 KA 31/08 (https://dejure.org/2009,27053)
SG Schwerin, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - S 3 KA 31/08 (https://dejure.org/2009,27053)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Eignung bei Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses - Anstellung in einem Krankenhaus

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Tätigkeit als Chefarzt der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe mit der Ausübung vertragsärztlicher Tätigkeiten; Arbeitszeit im Beschäftigungsverhältnis als Auslegungskriterium des § 20 Abs. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV); ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Chefarzt - Entziehung zur vertragsärztlichen Versorgung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Teilzeit-Chefarzt kann zugleich Vertragsarzt sein

  • auw.de (Kurzinformation)

    Arzt kann gleichzeitig Chef- und Vertragsarzt sein

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 95
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 52/97

    Gegenstandswert bei vertragsärztlichen Zulassungsverfahren

    Auszug aus SG Schwerin, 01.07.2009 - S 3 KA 31/08
    Der Gesetzgeber des VÄndG hat mit der Einfügung von Satz 2 in Abs. 2 Ärzte-ZV der früheren Rechtsprechung des BSG, wonach ein Arzt nicht gleichzeitig als angestellter Krankenhausarzt und als Vertragsarzt tätig sein, es sei denn er übe keine unmittelbar patientenbezogene Tätigkeit aus (dazu: BSG 05.11.1997 - 6 RKa 52/97 - Juris; zur bisherigen Rechtslage: SG Marburg v. 11.10.2006 - S 12 KA 20/06 - Juris, mit Rsprnachw.), die Grundlage entzogen.
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R

    Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung -

    Auszug aus SG Schwerin, 01.07.2009 - S 3 KA 31/08
    Für Vertragsärzte, die ihren Versorgungsauftrag nicht auf die Hälfte reduziert haben (vgl. § 95 Abs. 3 SGB V), ist für die Auslegung des § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV weiterhin auf die Entscheidung des BSG vom 30.01.2002 (B 6 KA 20/01 R - Juris) zu verweisen, der die Kammer folgt: Ein in einem Beschäftigungsverhältnis stehender Bewerber um die Zulassung als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut steht im Sinne von § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV für die Versorgung der Versicherten nur dann in erforderlichem Umfang zur Verfügung, wenn die Arbeitszeit im Beschäftigungsverhältnis nicht mehr als 13 Stunden wöchentlich beträgt (für 14 Stunden in Anbetracht der Verlängerung der Arbeitszeiten: Wenner, Vertragsarztrecht, 2008, § 16 Rz. 12).
  • SG Marburg, 11.10.2006 - S 12 KA 20/06

    Vertragsarzt - Anstellung als Chefarzt der Abteilung Diabetologie mit

    Auszug aus SG Schwerin, 01.07.2009 - S 3 KA 31/08
    Der Gesetzgeber des VÄndG hat mit der Einfügung von Satz 2 in Abs. 2 Ärzte-ZV der früheren Rechtsprechung des BSG, wonach ein Arzt nicht gleichzeitig als angestellter Krankenhausarzt und als Vertragsarzt tätig sein, es sei denn er übe keine unmittelbar patientenbezogene Tätigkeit aus (dazu: BSG 05.11.1997 - 6 RKa 52/97 - Juris; zur bisherigen Rechtslage: SG Marburg v. 11.10.2006 - S 12 KA 20/06 - Juris, mit Rsprnachw.), die Grundlage entzogen.
  • VG Düsseldorf, 21.06.2013 - 13 K 5565/12

    Genehmigung einer krankenhausrechtlichen Schiedsstellenvereinbarung in Bezug auf

    vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BT-Drucksache 16/2474, S. 29; wie hier Sozialgericht Schwerin, Urteil vom 1. Juli 2009 - S 3 KA 31/08 -, juris, Rdn. 26 a.E.
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