Rechtsprechung
   SG Schwerin, 10.01.2013 - S 2 AL 146/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,62974
SG Schwerin, 10.01.2013 - S 2 AL 146/08 (https://dejure.org/2013,62974)
SG Schwerin, Entscheidung vom 10.01.2013 - S 2 AL 146/08 (https://dejure.org/2013,62974)
SG Schwerin, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - S 2 AL 146/08 (https://dejure.org/2013,62974)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,62974) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 143a Abs 1 S 1 SGB 3, § 143a Abs 4 S 2 SGB 3, § 113 Abs 3 BetrVG, § 111 BetrVG, § 185 Abs 2 S 1 BGB
    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Entlassungsentschädigung - Gleichwohlgewährung - Erstattungsanspruch - Zahlung eines Nachteilsausgleichs mit befreiender Wirkung wegen geplanter Betriebsänderung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 44/05 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen Entlassungsentschädigung nach

    Auszug aus SG Schwerin, 10.01.2013 - S 2 AL 146/08
    Mit dieser Entscheidung des 11. Senats hat dieser sich insoweit der Rechtsprechung des 7a-Senats durch Urteil vom 9. Februar 2006 (B 7a AL 44/05 R) in einem Parallelverfahren angeschlossen (beides zitiert nach juris).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 21/05 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Entlassungsentschädigung - ordentliche

    Auszug aus SG Schwerin, 10.01.2013 - S 2 AL 146/08
    Darauf, dass eine aus Anlass einer Betriebsänderung (§ 111 BetrVG) gezahlte sozialplanmäßige Abfindung dem Anwendungsbereich des § 143 a Abs. 1 Satz 4 SGB III unterliegt und dies bereits durch das Bundessozialgericht (BSG) entschieden wurde, hatte die Vorsitzende in der mündlichen Verhandlung hingewiesen unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 24. Mai 2006 (B 11 a AL 21/05 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht