Rechtsprechung
SG Schwerin, 10.01.2013 - S 2 AL 146/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 143a Abs 1 S 1 SGB 3, § 143a Abs 4 S 2 SGB 3, § 113 Abs 3 BetrVG, § 111 BetrVG, § 185 Abs 2 S 1 BGB
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Entlassungsentschädigung - Gleichwohlgewährung - Erstattungsanspruch - Zahlung eines Nachteilsausgleichs mit befreiender Wirkung wegen geplanter Betriebsänderung - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 44/05 R
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen Entlassungsentschädigung nach …
Auszug aus SG Schwerin, 10.01.2013 - S 2 AL 146/08
Mit dieser Entscheidung des 11. Senats hat dieser sich insoweit der Rechtsprechung des 7a-Senats durch Urteil vom 9. Februar 2006 (B 7a AL 44/05 R) in einem Parallelverfahren angeschlossen (beides zitiert nach juris). - BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 21/05 R
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Entlassungsentschädigung - ordentliche …
Auszug aus SG Schwerin, 10.01.2013 - S 2 AL 146/08
Darauf, dass eine aus Anlass einer Betriebsänderung (§ 111 BetrVG) gezahlte sozialplanmäßige Abfindung dem Anwendungsbereich des § 143 a Abs. 1 Satz 4 SGB III unterliegt und dies bereits durch das Bundessozialgericht (BSG) entschieden wurde, hatte die Vorsitzende in der mündlichen Verhandlung hingewiesen unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 24. Mai 2006 (B 11 a AL 21/05 R).