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SG Schwerin, 10.02.2009 - S 3 ER 367/08 KA |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Kassenärztliche Vereinigung - aufschiebende Wirkung der Klage - Bestimmungsbescheid nach § 116b Abs 2 SGB 5 - Fehlen - Erfolgsaussicht - besonderes öffentliches Interesse
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Schwerin, 11.12.2008 - S 3 ER 367/08
- SG Schwerin, 10.02.2009 - S 3 ER 367/08 KA
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Hamburg, 11.02.2008 - L 2 B 485/07
Keine förmliche Beteiligung einer KV bei der Landeskrankenhausplanung zu …
Auszug aus SG Schwerin, 10.02.2009 - S 3 ER 367/08
Soweit nach der speziellen Regelung in § 116b Abs. 2 Satz 3 SGB V eine einvernehmliche Bestimmung ausschließlich mit den an der Krankenhausplanung unmittelbar Beteiligten anzustreben ist, ist hier festzustellen, dass die Beigeladene zu 1) in M-V nicht zu den unmittelbar Beteiligten gehört (§ 27 Abs. 1 Satz 2 LKHG M-V; im Ergebnis ebenso LSG Hamburg, Beschluss v. 11.02.2008 - L 2 B 485/07 ER KA, Juris Rz. 15, das ein Recht auf förmliche Beteiligung am Verfahren aus § 12 Abs. 2 Satz 2 SGB X ablehnt, u.a. weil die Entscheidung nicht in die Rechtsposition einer KÄV eingreife). - BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 11/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - Nachbesetzungsverfahren - …
Auszug aus SG Schwerin, 10.02.2009 - S 3 ER 367/08
Aus diesem Grund ist eine Abwägung zwischen dem Aufschubinteresse des Drittbetroffenen (hier der Beigeladenen zu 1) und den Interessen der Betroffenen (der AS) am Vollzug der für sie günstigen Bestimmung nach § 116b Abs. 2 SGB V bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Anfechtungsklage vorzunehmen (vgl. BVerfG v. 12.12.2001 - 1 BvR 1571/00, NZS 2002, 368; BSG v. 05.11.2003 - B 6 KA 11/03 R, SozR 4-2500 § 103 Nr. 1, aE). - BVerfG, 12.12.2001 - 1 BvR 1571/00
Verletzung von GG Art 19 Abs 4 S 1 durch Ablehnung der Anordnung sofortiger …
Auszug aus SG Schwerin, 10.02.2009 - S 3 ER 367/08
Aus diesem Grund ist eine Abwägung zwischen dem Aufschubinteresse des Drittbetroffenen (hier der Beigeladenen zu 1) und den Interessen der Betroffenen (der AS) am Vollzug der für sie günstigen Bestimmung nach § 116b Abs. 2 SGB V bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Anfechtungsklage vorzunehmen (vgl. BVerfG v. 12.12.2001 - 1 BvR 1571/00, NZS 2002, 368;… BSG v. 05.11.2003 - B 6 KA 11/03 R, SozR 4-2500 § 103 Nr. 1, aE). - SG Schwerin, 29.06.2011 - S 3 KA 32/08
Auszug aus SG Schwerin, 10.02.2009 - S 3 ER 367/08
Die Klage der Beigeladenen zu 1) gegen den Bescheid des AG vom 17.03.2008 (S 3 KA 32/08) hat aufschiebende Wirkung (§ 86a Abs. 1 Satz 1 SGG).
- LSG Sachsen, 03.06.2010 - L 1 KR 94/10
Vertragsärzte können gerichtlich gegen Krankenhäuser vorgehen
Bei der Interessenabwägung seien die vom Gesetzgeber verfolgte Ziele - Erfahrung und Routine im Krankenhausbereich, Kompetenzbündelung und Sicherheit in der Versorgung - zu berücksichtigen (Hinweis auf SG Schwerin, Beschluss vom 10.02.2009 - S 3 ER 367/08 KA).